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Vom Versicherer gekündigt: Was jetzt fürs Auto gilt

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Nach einem Schaden, für den du Ersatz verlangst, darf der Versicherer spätestens bei der Auszahlung kündigen; seine Haftung endet 14 Tage, nachdem dir die Kündigung mitgeteilt wurde (Art. 42 VVG). Weil kein Auto ohne Haftpflicht fahren darf (Art. 63 SVG), meldet er das Ende dem Strassenverkehrsamt, und dieses zieht Fahrzeugausweis und Schilder ein, ausser es liegt schon ein neuer Versicherungsnachweis vor (Art. 68 SVG, Art. 7 VVV). Schliess also sofort eine neue Versicherung ab und beantworte die Frage nach Kündigungen im Antrag wahrheitsgemäss (Art. 6 VVG).

Art. 42 VVGArt. 63 SVGArt. 68 SVGArt. 7 VVVArt. 6 VVGOmbudsman Jahresbericht 2025

Wann darf dir der Versicherer kündigen?

Der Versicherer darf nicht nur nach einem Schaden kündigen. Das Gesetz kennt weitere Gründe, und je nach Grund endet die Deckung früher oder später:

Art. 42 VVG
GrundRechtsgrundlageWas gilt
Nach einem Schaden, für den du Ersatz verlangstArt. 42 VVGKündigung spätestens bei der Auszahlung; die Haftung endet 14 Tage, nachdem dir die Kündigung mitgeteilt wurde
Ordentliche KündigungArt. 35a VVGAuf Ende des dritten oder jedes späteren Jahres mit drei Monaten Frist; früher nur, wenn vereinbart, und dann mit gleichen Fristen für beide Seiten
Falsche oder verschwiegene Angaben im AntragArt. 6 VVGKündigung innert vier Wochen, nachdem der Versicherer davon erfahren hat, wirksam mit Zugang; für Schäden, die die verschwiegene Tatsache beeinflusst hat, entfällt die Leistung
Täuschung im SchadenfallArt. 40 VVGGibst du Tatsachen zur Täuschung falsch an oder verschweigst sie, ist der Versicherer an den Vertrag nicht gebunden
Wichtiger GrundArt. 35b VVGKündigung jederzeit, etwa wenn die Fortsetzung nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist
Unbezahlte PrämieArt. 20 und 21 VVGNach erfolgloser Mahnung mit 14 Tagen Frist ruht die Deckung; fordert der Versicherer die Prämie nicht innert zwei Monaten rechtlich ein, gilt das als Rücktritt

Von Art. 6, 20, 21, 35a und 42 Abs. 1 bis 3 VVG darf ein Vertrag nicht zu deinem Nachteil abweichen (Art. 98 VVG).

Art. 42 VVGArt. 35a VVGArt. 6 VVGArt. 40 VVGArt. 35b VVGArt. 20 VVGArt. 21 VVGArt. 98 VVG

Das Kündigungsrecht nach einem Schaden knüpft das Gesetz an einen Teilschaden: Ist nur ein Teilschaden eingetreten und verlangst du dafür Ersatz, darfst du wie der Versicherer spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung zurücktreten (Art. 42 Abs. 1 VVG). Die Bedingungen setzen das um. AXA und Zurich dürfen nach einem Schadenfall, für den sie Leistungen erbringen, spätestens mit der Auszahlung kündigen; der Schutz erlischt 14 Tage, nachdem die Kündigung bei dir eingetroffen ist. Allianz Suisse lässt ihre Haftung erst vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung enden. Dir lassen die Bedingungen mehr Zeit als das Gesetz: AXA und Zurich 14 Tage, nachdem du von der Auszahlung erfahren hast, Allianz Suisse vier Wochen nach der Auszahlung.

Art. 42 VVGAXA AVBZurich AVBAllianz Suisse AB

So läuft eine Kündigung nach einem Schaden ab

  • Du meldest den Schaden, der Versicherer zahlt. Spätestens mit der Auszahlung kann er kündigen (Art. 42 Abs. 1 VVG).
  • Weil er das Ende der Versicherung selbst veranlasst, muss er dir die bevorstehende Meldung ans Strassenverkehrsamt und deren Folgen ankündigen (Art. 7 Abs. 1 VVV).
  • 14 Tage nach der Mitteilung der Kündigung endet seine Haftung (Art. 42 Abs. 2 VVG), bei Allianz Suisse vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung.
  • Frühestens an dem Tag, an dem die Deckung endet, meldet er das Ende dem Strassenverkehrsamt (Art. 7 Abs. 1 VVV).
  • Das Amt entzieht den Fahrzeugausweis unverzüglich und beauftragt die Polizei, Ausweis und Schilder einzuziehen. Liegt ihm ein neuer Versicherungsnachweis vor, fällt der Entzug dahin (Art. 7 Abs. 2 und 3 VVV).
  • Gibt es keinen neuen Nachweis und sind die Schilder am 30. Tag nach dem Ende der Deckung nicht beim Amt, werden sie im Fahndungssystem RIPOL zum Einzug ausgeschrieben (Art. 7 Abs. 4 VVV).
Art. 42 VVGArt. 7 VVVAllianz Suisse AB

Darum zählt jeder Tag: Lass die neue Versicherung spätestens an dem Tag beginnen, an dem die alte endet. Dann liegt dem Amt der neue Nachweis vor, und Ausweis und Schilder bleiben bei dir (Art. 7 Abs. 3 VVV).

Art. 7 VVV→ Autoversicherungen vergleichen

Was tut das Strassenverkehrsamt, wenn die Deckung endet?

Es zieht Fahrzeugausweis und Kontrollschilder ein, sobald die Meldung des Versicherers eintrifft (Art. 68 Abs. 2 SVG). Nach den Gründen fragt es nicht: Das Verwaltungsgericht Aargau hielt 2022 fest, das Amt müsse nicht abklären, weshalb der Versicherungsschutz erloschen sei, und unterlasse es den Einzug, handle es widerrechtlich. Im beurteilten Fall verlangte das Aargauer Amt, Ausweis und Schilder innert 5 Tagen abzugeben, sonst ziehe sie die Polizei für CHF 150 ein. Laut Verfügung fiel der Entzug dahin, wenn innert 5 Tagen ein neuer Versicherungsnachweis vorlag; eine Prämienquittung genügte nicht. Die Verfügung kostete CHF 200, auch wenn danach ein neuer Nachweis eintraf oder die Schilder hinterlegt wurden.

Art. 68 SVGVGer Aargau WBE.2022.302

Geschädigte bleiben geschützt. Ohne neue Versicherung wird das Ende ihnen gegenüber erst wirksam, wenn Ausweis und Schilder abgegeben sind, spätestens 60 Tage nach der Meldung des Versicherers (Art. 68 Abs. 2 SVG). Zahlt der alte Versicherer in dieser Zeit einen Schaden, kann er auf dich Rückgriff nehmen, soweit er nach Vertrag oder Gesetz die Leistung ablehnen oder kürzen dürfte (Art. 65 Abs. 3 SVG). Und wer fährt, obwohl er weiss oder wissen kann, dass die Haftpflicht nicht besteht, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (Art. 96 Abs. 2 SVG).

Art. 68 SVGArt. 65 SVGArt. 96 SVG

Neue Versicherung finden: Was fragt der Antrag?

Im Antrag musst du alle Gefahrstatsachen mitteilen, nach denen der Versicherer schriftlich oder in Textform fragt (Art. 4 VVG). Laut Ombudsman der Privatversicherung gehören dazu in aller Regel die Fragen, ob ein Vorversicherer die Police in einem bestimmten Zeitraum, zum Beispiel in den letzten 3 oder 5 Jahren, gekündigt hat und wie viele Schadenfälle es gab. Antworte wahrheitsgemäss. Verschweigst du die Kündigung, darf der neue Versicherer den Vertrag kündigen; für Schäden, die die verschwiegene Tatsache beeinflusst hat, entfällt seine Leistung, und schon Bezahltes kann er zurückfordern (Art. 6 VVG).

Art. 4 VVGOmbudsman Jahresbericht 2025Art. 6 VVG

Viele Betroffene fürchten das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer. Laut Ombudsman ist es kein frei einsehbares Register: Ein Versicherer sieht einen Eintrag nur, wenn er bei einem laufenden Schadenfall abfragt; vor Vertragsabschluss ist eine Abfrage nicht erlaubt. Schwierigkeiten beim Abschluss kommen laut Ombudsman eher von den Risikofragen im Antrag. 2025 bearbeitete die Ombudsstelle 102 HIS-Fälle, im Vorjahr 37.

Ombudsman Jahresbericht 2025

Lehnen Versicherer deinen Antrag ab, rät der Ombudsman, ihnen mitzuteilen, dass du auch zu erschwerten Bedingungen abschliessen würdest, etwa gegen eine höhere Prämie, mit höherem Selbstbehalt oder mit Ausschlüssen wie bei Diebstahlschäden, und um eine neue Prüfung zu bitten. Obligatorisch ist nur die Haftpflicht; Teil- und Vollkasko sind freiwillig, ausser bei Leasing-Autos, für die laut TCS eine Kasko obligatorisch ist. Für Fahrzeugausweis und Schilder genügt die vorgeschriebene Haftpflicht (Art. 11 SVG).

Ombudsman Jahresbericht 2025TCSArt. 11 SVG→ Vollkasko-Check: lohnt sie sich noch?

Was passiert mit Prämie und Bonusstufe?

Endet der Vertrag vorzeitig, schuldest du die Prämie nur bis zur Vertragsauflösung (Art. 24 Abs. 1 VVG); den Rest zahlen etwa Generali und Zurich laut ihren Bedingungen zurück. Die ganze Prämie der laufenden Periode bleibt geschuldet, wenn der Versicherer wegen eines Totalschadens geleistet hat und kein Risiko mehr besteht (Art. 24 Abs. 2 VVG, Zurich, Generali). Behalten darf er sie auch, wenn du selbst im ersten Jahr nach Vertragsabschluss nach einem Teilschaden kündigst (Art. 42 Abs. 3 VVG); kündigt dagegen er, gilt diese Ausnahme nicht.

Art. 24 VVGGenerali AVBZurich AVBArt. 42 VVG

Deine Bonusstufe nimmst du ohnehin nicht mit: Jede Versicherung berechnet sie neu (Allianz Suisse). Nach dem Schaden fragt der neue Versicherer trotzdem: Im Antrag stehen in aller Regel Fragen nach den Schadenfällen der letzten Jahre (Ombudsman).

Allianz SuisseOmbudsman Jahresbericht 2025→ Bonusstufen beim Versicherungswechsel

Prämie nicht bezahlt: Auch das kostet die Schilder

Nach einer Mahnung musst du innert 14 Tagen zahlen, sonst ruht die Leistungspflicht des Versicherers (Art. 20 VVG). Fordert er die Prämie nicht innert zwei Monaten rechtlich ein, gilt das als Rücktritt, und er verzichtet auf die offene Prämie (Art. 21 VVG). AXA informiert bei ruhender Haftpflicht das Strassenverkehrsamt, worauf die Schilder eingezogen werden. Zahlst du alles samt Gebühren, lebt der Vertrag ab dem Zahltag wieder auf, für die Zeit des Unterbruchs aber ohne Schutz; ist der Unterbruch dem Amt schon gemeldet, brauchst du einen neuen Versicherungsnachweis. Generali verlangt für den Antrag auf Schilderentzug CHF 100, Zurich verrechnet die Kosten des Einzugs.

Art. 20 VVGArt. 21 VVGAXA AVBGenerali AVBZurich AVB

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Darf mir die Autoversicherung nach einem Unfall kündigen?

Ja. Nach einem Teilschaden, für den du Ersatz verlangst, darf sie spätestens bei der Auszahlung zurücktreten, und dasselbe Recht hast du (Art. 42 VVG). Auch die Bedingungen von AXA und Zurich erlauben ihnen die Kündigung spätestens mit der Auszahlung.

Art. 42 VVGAXA AVBZurich AVB

Wie lange bin ich nach der Kündigung noch versichert?

14 Tage, nachdem dir die Kündigung mitgeteilt wurde (Art. 42 Abs. 2 VVG); bei Allianz Suisse vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung. Geschädigten gegenüber haftet der Versicherer ohne neue Versicherung noch, bis Ausweis und Schilder abgegeben sind, höchstens 60 Tage nach seiner Meldung ans Amt (Art. 68 SVG).

Art. 42 VVGAllianz Suisse ABArt. 68 SVG

Muss ich im neuen Antrag angeben, dass mir gekündigt wurde?

Ja, wenn danach gefragt wird, und das ist in aller Regel so, etwa für die letzten 3 oder 5 Jahre (Ombudsman). Eine falsche Antwort erlaubt dem neuen Versicherer, zu kündigen und Leistungen für beeinflusste Schäden zu verweigern (Art. 6 VVG).

Ombudsman Jahresbericht 2025Art. 6 VVG

Was passiert, wenn ich keine neue Versicherung finde?

Dann darfst du nicht fahren. Ohne Haftpflicht gibt es keinen Fahrzeugausweis (Art. 11 SVG), und das Amt zieht Ausweis und Schilder ein (Art. 68 SVG). Wer trotzdem fährt, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe (Art. 96 SVG). Der Ombudsman rät, Versicherern einen Abschluss zu erschwerten Bedingungen anzubieten.

Art. 11 SVGArt. 68 SVGArt. 96 SVGOmbudsman Jahresbericht 2025

Bekomme ich die bezahlte Prämie zurück?

Ja, für die Zeit nach der Vertragsauflösung (Art. 24 VVG). Ausnahme: Hat der Versicherer wegen eines Totalschadens bezahlt, bleibt die Prämie der laufenden Periode geschuldet (Art. 24 Abs. 2 VVG, Zurich, Generali).

Art. 24 VVGZurich AVBGenerali AVB

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