Alle Ratgeber
knety.

Ratgeber Hypothek

Grundstückgewinnsteuer beim Hausverkauf: so rechnen die Kantone

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Verkaufst du ein Haus oder eine Wohnung mit Gewinn, erhebt der Kanton oder die Gemeinde die Grundstückgewinnsteuer; der Bund besteuert private Grundstückgewinne nicht (Art. 12 StHG, Art. 16 DBG). Steuerbar ist der Erlös minus Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen. Je länger du das Objekt besessen hast, desto weniger zahlst du; wer kurz besitzt, zahlt einen Zuschlag. Kaufst du innert angemessener Frist wieder ein selbst bewohntes Eigenheim in der Schweiz, wird die Steuer aufgeschoben.

Art. 12 StHGArt. 16 DBGESTV, Grundstückgewinne

Wer erhebt die Grundstückgewinnsteuer?

Alle Kantone müssen Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken des Privatvermögens besteuern, soweit der Erlös die Anlagekosten übersteigt (Art. 12 Abs. 1 StHG). Der Bund erhebt keine solche Steuer: Bei der direkten Bundessteuer sind Kapitalgewinne aus Privatvermögen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Besteuert wird dort, wo das Grundstück liegt, also im Kanton oder in der Gemeinde des Objekts, nicht an deinem Wohnort (ESTV). Meist erhebt der Kanton die Steuer, in Bern und einigen weiteren Kantonen erheben Kanton und Gemeinden je eine, in Zürich und Zug nur die Gemeinden (ESTV).

Art. 12 StHGArt. 16 DBGESTV, Grundstückgewinne

Steuerpflichtig wirst du mit jeder Veräusserung. Gleich behandelt werden Geschäfte, die wirtschaftlich wie ein Verkauf wirken, und die Überführung eines privaten Grundstücks ins Geschäftsvermögen (Art. 12 Abs. 2 StHG). Die Steuer schuldet, wer beim Verkauf den Gewinn erzielt, also der Verkäufer (Steuerverwaltung Bern). Wie hoch sie ausfällt, kannst du bei vielen kantonalen Steuerverwaltungen online berechnen (ch.ch).

Art. 12 StHGSteuerverwaltung Bernch.ch

Wie wird der Grundstückgewinn berechnet?

Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Erlös und den Anlagekosten. Anlagekosten sind der Erwerbspreis oder ein Ersatzwert plus die Aufwendungen (Art. 12 Abs. 1 StHG), die Steuerverwaltung Bern spricht vom eigenen Erwerbspreis und den seitherigen wertvermehrenden Aufwendungen. Welche Aufwendungen zählen, regelt der Kanton. Das Merkblatt des Kantons Aargau zeigt, wie die Abgrenzung typischerweise aussieht.

Art. 12 StHGSteuerverwaltung BernAargau, Merkblatt
Zählt als AnlagekostenZählt nicht
Investitionen mit Mehrwert: Planung, Neu- und Erweiterungsbauten, EinrichtungenUnterhalt, der bei der Einkommenssteuer abziehbar war, auch wenn du ihn nie abgezogen hast
Grundeigentümerbeiträge, etwa für ErschliessungDer Wert eigener Arbeit, der nie als Einkommen versteuert wurde
Grundbuch- und Notariatsgebühren, Geometer, übliche Maklerprovision, InserateKosten für die Errichtung von Schuldbriefen
Vorfälligkeitsentschädigung, wenn du die Festhypothek wegen des Verkaufs auflöstBeiträge und Versicherungsleistungen, die du nicht zurückzahlen musst; sie erhöhen den Gewinn

Nach dem Merkblatt Grundstückgewinnsteuer des Kantons Aargau (Stand 1.7.2023, gestützt auf § 104 StG AG); die Vorfälligkeitsentschädigung stützt sich dort auf ein Urteil des Bundesgerichts (2C_1148/2014). Andere Kantone regeln Einzelheiten anders.

Aargau, Merkblatt

Wichtig ist die Grenze zwischen Unterhalt und Investition: Was du als Liegenschaftsunterhalt vom Einkommen abziehen konntest, darfst du beim Verkauf nicht noch einmal anrechnen; das Verfahren sei nicht dazu da, vergessenen Unterhalt nachzuholen (Kanton Aargau). Im Aargau kannst du zudem bei überbauten Grundstücken nach mehr als zehn Jahren Besitz statt der tatsächlichen Anlagekosten einen Pauschalwert in Prozent des Erlöses wählen; nach über 25 Jahren sind es laut Merkblatt 65 % des Verkaufserlöses. Bewahre Kaufvertrag und Rechnungen für Umbauten deshalb auf, bis du verkaufst.

Aargau, Merkblatt

Wie wirkt sich die Besitzesdauer aus?

Die Kantone müssen kurzfristig erzielte Gewinne stärker besteuern (Art. 12 Abs. 5 StHG). Alle tun es, meist mit einem Zuschlag. Für lange Besitzesdauer kennen alle Kantone ausser Obwalden eine Ermässigung, weil solche Gewinne oft zu einem guten Teil auf die Geldentwertung zurückgehen (ESTV). In Genf etwa sinkt der Satz nach 25 Jahren Besitz auf 2 % (ESTV, Steuermäppchen 2025). Wie das genau gerechnet wird, unterscheidet sich stark. Drei Beispiele:

Art. 12 StHGESTV, GrundstückgewinneESTV, Steuermäppchen 2025
KantonKurze BesitzesdauerLange BesitzesdauerSo wird gerechnet
Zürich+50 % unter 1 Jahr, +25 % unter 2 Jahren−5 % nach 5 vollen Jahren, steigend bis −50 % ab 20 JahrenProgressiver Tarif von 10 bis 40 % auf dem Gewinn, dann Zuschlag oder Ermässigung auf der Steuer
Aargau40 % bis zum vollendeten 1. Besitzjahr5 % ab dem vollendeten 25. BesitzjahrFester Satz auf dem ganzen Gewinn; er hängt nur von der Besitzdauer ab
BernZuschläge von 10 bis 70 % unter 5 JahrenAb 5 Jahren sinkt der Gewinn um 2 % je volles Jahr, höchstens um 70 %Abzug auf dem Gewinn, danach Tarif nach Art. 146 StG BE

Zürich: Tarif § 225 StG (Steueramt Zürich, Stand 09.25), Gewinne unter CHF 5’000 werden nicht besteuert. Aargau: § 109 StG in der Fassung vom 1.1.2025, Sätze für jedes Besitzjahr auch auf ag.ch. Bern: Steuerverwaltung des Kantons Bern und Art. 144 und 147 StG BE; der Abzug gilt ab einer Besitzesdauer von mindestens fünf Jahren.

Steueramt Zürich, TarifKanton Aargau, Tarif§ 109 StG AGAargau, MerkblattSteuerverwaltung BernArt. 144 StG BE

Rechenbeispiel: CHF 180’000 Gewinn in Zürich und im Aargau

Im Kanton Zürich ergibt ein Gewinn von CHF 180’000 nach dem Grundtarif eine Steuer von CHF 61’400: 10 % auf die ersten CHF 4’000, dann stufenweise 15, 20, 25, 30 und 35 % bis CHF 100’000 und 40 % auf den Rest. Nach zehn vollen Jahren Besitz sinkt sie um 20 % auf CHF 49’120; genau so rechnet die Zürcher Finanzdirektion in ihrem Rundschreiben. Im Aargau gilt ein einziger Satz auf dem ganzen Gewinn, nach zehn vollen Jahren 20 %, also CHF 36’000.

Steueramt Zürich, TarifFinanzdirektion Zürich, ZStB 216.3Kanton Aargau, Tarif
BesitzesdauerZürichAargau
Unter 1 JahrCHF 92’100 (+50 %)CHF 72’000 (40 %)
10 volle JahreCHF 49’120 (−20 %)CHF 36’000 (20 %)
20 volle JahreCHF 30’700 (−50 %)CHF 18’000 (10 %)
Mehr als 25 JahreCHF 30’700 (−50 %)CHF 9’000 (5 %)

Gewinn CHF 180’000 nach Abzug der Anlagekosten, ohne Pauschale und ohne Steueraufschub. Zürich: Grundbetrag CHF 61’400 nach § 225 Abs. 1 StG, Zu- und Abschläge nach § 225 Abs. 2 und 3. Aargau: Satz nach § 109 StG für das jeweils laufende Besitzjahr. Gerundet auf Franken.

Steueramt Zürich, TarifFinanzdirektion Zürich, ZStB 216.3Kanton Aargau, Tarif

Das Beispiel zeigt zwei Dinge. Erstens lohnt sich Geduld: In beiden Kantonen kostet ein Verkauf im ersten Jahr ein Vielfaches eines Verkaufs nach 20 Jahren. Zweitens sind die Kantone nicht direkt vergleichbar: Zürich rechnet progressiv nach der Höhe des Gewinns, der Aargau nur nach der Besitzdauer. Bei kleinen Gewinnen fällt die Zürcher Steuer deshalb im Verhältnis tiefer aus als bei grossen. Rechne mit dem Tarif des Kantons, in dem dein Objekt liegt.

ESTV, GrundstückgewinneSteueramt Zürich, TarifKanton Aargau, Tarif

Monistisch oder dualistisch: was heisst das?

Die Kantone wenden eines von zwei Systemen an. Im monistischen System unterliegen alle Grundstückgewinne der Grundstückgewinnsteuer, auch jene von Selbständigen und Unternehmen; die Kantone dürfen das so regeln (Art. 12 Abs. 4 StHG). Im dualistischen System erfasst die Grundstückgewinnsteuer nur Gewinne aus Privatvermögen, Gewinne aus Geschäftsvermögen fallen unter die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Monistisch sind laut ESTV Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin und Jura; Genf zählt die ESTV für die Steuerperiode 2025 ebenfalls dazu, weil es die Grundstückgewinnsteuer an die Einkommens- oder Gewinnsteuer anrechnet. Die übrigen Kantone sind dualistisch, darunter der Aargau.

Art. 12 StHGESTV, GrundstückgewinneESTV, Steuermäppchen 2025Aargau, Merkblatt

Für ein privat gehaltenes Eigenheim ändert das System nichts: Du zahlst in jedem Kanton die Grundstückgewinnsteuer. Wichtig wird die Unterscheidung, wenn die Liegenschaft zum Geschäftsvermögen gehört, etwa bei Selbständigen oder beim gewerbsmässigen Liegenschaftshandel (ESTV).

ESTV, Grundstückgewinne

Wann wird die Steuer aufgeschoben?

  • Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung (Art. 12 Abs. 3 Bst. a StHG).
  • Eigentumswechsel unter Ehegatten wegen Güterrecht, ausserordentlicher Beiträge an den Familienunterhalt oder Ansprüchen aus der Scheidung, wenn beide einverstanden sind (Art. 12 Abs. 3 Bst. b StHG).
  • Verkauf einer dauernd und ausschliesslich selbst genutzten Wohnliegenschaft, soweit der Erlös innert angemessener Frist in eine gleich genutzte Ersatzliegenschaft in der Schweiz fliesst (Art. 12 Abs. 3 Bst. e StHG).
Art. 12 StHG

Für den Ersatzkauf setzen die Kantone Fristen. In Zürich muss der Ersatz in der Regel innert zwei Jahren nach dem Verkauf erfolgen, er darf auch vorher gekauft werden (Finanzdirektion Zürich). Bern verlangt zwei Jahre (Merkblatt E). Der Aargau lässt nach dem Verkauf höchstens drei Jahre zu und vorher höchstens zwei (Merkblatt Aargau). Beide Objekte müssen dein Hauptwohnsitz sein: Zweit- und Ferienwohnungen schliessen Zürich, Bern und der Aargau aus. Eine Vermietung steht der Selbstnutzung laut Bern grundsätzlich entgegen; der Aargau schliesst vermietete Objekte und Bauland als Ersatz aus.

Finanzdirektion Zürich, ZStB 216.3Bern, Merkblatt EAargau, Merkblatt

Aufgeschoben wird nur, was du wieder einsetzt. Ein Beispiel der Zürcher Finanzdirektion: Verkauf für CHF 1’500’000, Anlagekosten CHF 1’000’000, Ersatz für CHF 1’320’000. Besteuert werden sofort CHF 180’000, nämlich der Teil des Erlöses, der nicht ins neue Eigenheim fliesst; CHF 320’000 werden aufgeschoben. Kostet das Ersatzobjekt weniger als die Anlagekosten des alten, gibt es keinen Aufschub. Aufgeschoben heisst nicht erlassen: Liegt das neue Objekt im Kanton Zürich, werden seine Anlagekosten um den aufgeschobenen Gewinn gekürzt, und für die Besitzesdauer zählt der Erwerb des ursprünglichen Grundstücks (§ 219 Abs. 4 StG ZH, Finanzdirektion Zürich). Bern rechnet den Besitzesdauerabzug getrennt: für den aufgeschobenen Gewinn ab dem früheren Erwerb, für den Gewinn auf dem Ersatzobjekt ab dessen Kauf (Art. 144 Abs. 3 StG BE).

Finanzdirektion Zürich, ZStB 216.3§ 219 StG ZHAargau, MerkblattBern, Merkblatt EArt. 144 StG BE→ Hypothek für das neue Eigenheim vergleichen

Was beim Verkauf sonst noch anfällt

  • Pensionskasse: Hast du Geld für das Eigenheim vorbezogen, musst du es beim Verkauf zurückzahlen, höchstens aber den Erlös, also Verkaufspreis minus Hypotheken und minus die gesetzlichen Abgaben des Verkäufers. Kaufst du innert zwei Jahren wieder ein Eigenheim, kannst du den Betrag auf eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen (Art. 30d BVG).
  • Festhypothek: Musst du sie wegen des Verkaufs vorzeitig auflösen und eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, zählt diese im Aargau zu den Anlagekosten und senkt den steuerbaren Gewinn (Merkblatt Aargau).
  • Zeitpunkt: Schon ein Jahr länger Besitz kann die Steuer deutlich senken, wie die Tabellen oben zeigen.
Art. 30d BVGAargau, MerkblattSteueramt Zürich, TarifKanton Aargau, Tarif→ Festhypothek vorzeitig auflösen→ Pensionskasse und Säule 3a fürs Eigenheim

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Muss ich Grundstückgewinnsteuer zahlen, wenn ich wieder ein Haus kaufe?

Nicht sofort, wenn du dein selbst bewohntes Eigenheim verkaufst und den Erlös innert angemessener Frist in ein neues selbst bewohntes Eigenheim in der Schweiz steckst. Die Steuer wird dann aufgeschoben, soweit du den Erlös wieder einsetzt. In Zürich und Bern gilt in der Regel eine Frist von zwei Jahren.

Art. 12 StHGFinanzdirektion Zürich, ZStB 216.3Bern, Merkblatt E

Kann ich Renovationen von der Grundstückgewinnsteuer abziehen?

Nur wertvermehrende Investitionen, etwa ein Anbau. Unterhalt, den du bei der Einkommenssteuer abziehen konntest, zählt nicht; im Aargau ausdrücklich auch dann nicht, wenn du ihn damals nicht abgezogen hast.

Aargau, MerkblattSteuerverwaltung Bern

Gibt es eine Grundstückgewinnsteuer beim Bund?

Nein. Bei der direkten Bundessteuer sind Kapitalgewinne aus Privatvermögen steuerfrei. Die Grundstückgewinnsteuer erheben nur Kantone und Gemeinden.

Art. 16 DBGESTV, Grundstückgewinne

Jetzt mit echten Zahlen vergleichen

Kostenlos und ohne Login. knety ist kein Versicherer, sondern vergleicht die Angebote.

Hypotheken vergleichen

Weiterlesen

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety