Muss ich Grundstückgewinnsteuer zahlen, wenn ich wieder ein Haus kaufe?
Nicht sofort, wenn du dein selbst bewohntes Eigenheim verkaufst und den Erlös innert angemessener Frist in ein neues selbst bewohntes Eigenheim in der Schweiz steckst. Die Steuer wird dann aufgeschoben, soweit du den Erlös wieder einsetzt. In Zürich und Bern gilt in der Regel eine Frist von zwei Jahren.
Art. 12 StHGFinanzdirektion Zürich, ZStB 216.3Bern, Merkblatt E