| PostFinance | Für Investitionen in die Liegenschaft bis 80 % Belehnung; für andere Zwecke nur innerhalb der 1. Hypothek, höchstens zwei Drittel des Verkehrswerts (an anderer Stelle: 65 %) |
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| UBS | Hypothek Renovation in Höhe der Renovationskosten, höchstens CHF 250’000; Kostenvoranschlag vorher, Bauabrechnung danach; ganze Finanzierung bei UBS |
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| BKB | Erhöhung für Umbau oder Renovation möglich bei weniger als 80 % Belehnung und gegebener Tragbarkeit |
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| LUKB | Kleinere Vorhaben: Hypothek vorher aufstocken; oder selbst vorfinanzieren und nach Abschluss aufstocken; grössere Vorhaben: Baukredit |
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| Helvetia | Mit Zusatzmodul zur Festhypothek die 1. Hypothek einmalig um bis zu 10 % oder höchstens CHF 50’000 aufstocken, etwa für eine Renovation |
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| Migros Bank | Auch nach der Pensionierung, wenn tragbar, etwa für Renovation oder altersgerechten Umbau; dann ohne 2. Hypothek, höchstens 67 % Belehnung |
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