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Ratgeber Hypothek

Hauskauf unverheiratet: Eigentum, Hypothek und Absicherung im Konkubinat

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Unverheiratete Paare kaufen meist im Miteigentum: Jede Seite hat einen eigenen Anteil im Grundbuch, ohne andere Angabe zu gleichen Teilen (Art. 646 ZGB). Nur so könnt ihr beide Geld aus der Pensionskasse einsetzen; Gesamteigentum lässt die Verordnung nur für Ehepaare und eingetragene Paare zu (Art. 2 WEFV). Unterschreibt ihr die Hypothek gemeinsam, haftet meist jede Seite der Bank für die ganze Schuld (Art. 143 und 144 OR, Raiffeisen). Gesetzlich erbt ihr nicht voneinander: Ohne Testament oder Erbvertrag geht der Anteil an die Familie der verstorbenen Person (ch.ch).

Art. 646 ZGBArt. 2 WEFVArt. 143 ORArt. 144 ORch.ch, KonkubinatRaiffeisen

Miteigentum, Gesamteigentum oder Alleineigentum?

Als Konkubinatspaar seid ihr rechtlich zwei Einzelpersonen; kauft eine Seite allein, hat die andere kein Recht an der Wohnung oder am Haus (ch.ch). Kauft ihr gemeinsam, gibt es zwei Formen. Im Miteigentum gehört jeder Seite ein Bruchteil, ohne andere Angabe zu gleichen Teilen, und jede kann ihren Anteil veräussern und verpfänden (Art. 646 ZGB); das ganze Haus verkaufen oder belasten könnt ihr nur gemeinsam (Art. 648 Abs. 2 ZGB). Gesamteigentum entsteht, wenn ihr durch Vertrag zu einer Gemeinschaft verbunden seid, etwa als einfache Gesellschaft (Art. 652 ZGB, Art. 530 OR). Dann geht das Recht jeder Seite auf das ganze Haus, verfügen könnt ihr nur einstimmig, und solange die Gemeinschaft dauert, kann niemand die Teilung verlangen (Art. 653 ZGB).

ch.ch, KonkubinatArt. 646 ZGBArt. 648 ZGBArt. 652 ZGBArt. 530 ORArt. 653 ZGB
MiteigentumGesamteigentumAlleineigentum
Im Grundbuchjede Seite mit eigener Quotebeide gemeinsam, ohne Quotenur eine Seite
Anteil verkaufenmöglich, die andere Seite hat ein Vorkaufsrechtnicht möglich, nur das Ganze gemeinsamnur die Eigentümerseite
Pensionskasse und Säule 3aja, für den eigenen Anteilnein, nur unter Ehe- und eingetragenen Paarennur die Eigentümerseite
Bei TrennungAufhebung verlangen, nicht zur UnzeitEnde der Gemeinschaft, Teilung nach den Regeln des Miteigentumsdie andere Seite hat keinen Anspruch

Art. 646, 648, 650, 652 bis 654 und 682 ZGB; Art. 2 WEFV. Laut Raiffeisen und LUKB entscheiden sich die meisten Konkubinatspaare für das Miteigentum.

Art. 646 ZGBArt. 648 ZGBArt. 650 ZGBArt. 653 ZGBArt. 654 ZGBArt. 682 ZGBArt. 2 WEFVRaiffeisenLUKB

Die Quoten legt ihr selbst fest. Raiffeisen nennt ein Beispiel: Bringt sie CHF 200’000 ein und er CHF 100’000, kann ihr Anteil zwei Drittel betragen und seiner ein Drittel. Laut LUKB sollte die Eigentumsform der Herkunft des Geldes entsprechen. Finanziert eine Seite allein, sollte nur sie im Grundbuch stehen; mit der anderen Seite schliesst sie dann einen Mietvertrag ab, der Mietzins und Kündigung regelt.

RaiffeisenLUKB

Hypothek: Warum ihr beide für die ganze Schuld haftet

In den meisten Fällen haften Konkubinatspartner solidarisch für die Hypothek, also beide mit Einkommen und Vermögen für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, egal wie viel Kapital jede Seite eingebracht hat (Raiffeisen). Solidarität entsteht, wenn jede Seite erklärt, für die ganze Schuld zu haften (Art. 143 OR). Die Bank kann dann von jeder Seite einen Teil oder alles fordern, und ihr bleibt beide verpflichtet, bis die ganze Schuld getilgt ist (Art. 144 OR). Banken schreiben das in ihre Bedingungen, bei Baloise etwa: Mehrere Kreditnehmer sind solidarisch verpflichtet. Die Migros Bank betont, dass das auch gilt, wenn die Miteigentumsanteile im Grundbuch anders verteilt sind.

RaiffeisenArt. 143 ORArt. 144 ORBaloise, HypothekarbedingungenMigros Bank

Für die Bank hat das einen Grund: Ein zweites Einkommen darf sie bei der Tragbarkeit grundsätzlich nur anrechnen, wenn eine Solidarschuldnerschaft besteht (SBVg-Grundpfandrichtlinien). Untereinander trägt jede Seite einen gleichen Teil, wenn sich aus eurem Verhältnis nichts anderes ergibt; wer mehr bezahlt, kann auf die andere zurückgreifen (Art. 148 OR). Haltet darum schriftlich fest, wer wie viel an Zins, Unterhalt und Renovationen beiträgt; dafür nennt Raiffeisen den Konkubinatsvertrag.

SBVg-GrundpfandrichtlinienArt. 148 ORRaiffeisen→ So rechnen Banken die Tragbarkeit

Pensionskasse und Säule 3a beim Kauf zu zweit

Geld aus der Pensionskasse darfst du für Wohneigentum zum eigenen Bedarf vorbeziehen (Art. 30c Abs. 1 BVG). Zulässig sind Eigentum, Miteigentum und das Eigentum mit dem Ehegatten oder dem eingetragenen Partner zu gesamter Hand (Art. 2 Abs. 2 WEFV). Gesamteigentum mit einer Konkubinatspartnerin gehört nicht dazu. Laut LUKB und Raiffeisen muss im Grundbuch ersichtlich sein, welcher Anteil mit Vorsorgegeld finanziert wurde, und das ist nur im Miteigentum möglich. Für die Säule 3a gelten dieselben Begriffe (Art. 3 Abs. 5 BVV 3). Die schriftliche Zustimmung zum Vorbezug verlangt das Gesetz nur vom Ehegatten oder vom eingetragenen Partner (Art. 30c Abs. 5 BVG).

Art. 30c BVGArt. 2 WEFVLUKBRaiffeisenArt. 3 BVV 3→ Pensionskasse und Säule 3a fürs Eigenheim

Der Vorbezug bleibt an dein Wohneigentum gebunden. Verkauft ihr das Haus, etwa nach einer Trennung, muss er an die Pensionskasse zurück, höchstens aber im Umfang des Erlöses, also Verkaufspreis minus Hypotheken und gesetzliche Abgaben (Art. 30d Abs. 1 und 5 BVG). Kaufst du innert zwei Jahren wieder Wohneigentum, kannst du den Betrag auf eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen (Art. 30d Abs. 4 BVG). Stirbst du und wird bei deinem Tod keine Vorsorgeleistung fällig, müssen deine Erben den Vorbezug zurückzahlen (Art. 30d Abs. 1 Bst. c BVG).

Art. 30d BVG

Was passiert bei einer Trennung?

Für Konkubinatspaare gibt es kein Güterrecht: Nach einer Trennung habt ihr laut ch.ch keinen Anspruch auf Unterhalt, auch wenn eine Seite für Kinder oder Haushalt weniger gearbeitet hat. Auch den Ausgleich der Pensionskassenguthaben sieht das Gesetz für die Scheidung vor (Art. 122 ZGB), nicht für die Trennung eines Konkubinatspaars. Im Miteigentum kann jede Seite die Aufhebung verlangen, nur nicht zur Unzeit; ausschliessen könnt ihr das höchstens für 50 Jahre, mit öffentlich beurkundeter Vereinbarung (Art. 650 ZGB). Aufgehoben wird, indem eine Seite die andere auskauft oder ihr verkauft und den Erlös teilt; einigt ihr euch nicht, ordnet das Gericht eine Teilung oder eine Versteigerung an (Art. 651 ZGB). Verkauft eine Seite ihren Anteil an Dritte, hat die andere ein Vorkaufsrecht (Art. 682 ZGB). Wie die Teilung im Einzelnen läuft, steht im Ratgeber zu Scheidung und Trennung.

ch.ch, KonkubinatArt. 122 ZGBArt. 650 ZGBArt. 651 ZGBArt. 682 ZGB

Gegenüber der Bank ändert die Trennung nichts. Eine Seite allein kann die Mithaftung nicht beenden: Der Bankenombudsman hielt in einem Fall fest, dass alle Solidarschuldner verpflichtet bleiben, bis die ganze Forderung getilgt ist, und dass die Kündigung durch nur eine Seite höchstens die Fälligkeit auslöst. Damit eine Seite die Hypothek allein übernimmt und die andere frei wird, braucht es einen Vertrag mit der Bank (Art. 176 OR); laut Migros Bank geht das, wenn die Bank die Mittel der übernehmenden Person für ausreichend hält. Den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer gibt es beim Eigentumswechsel unter Ehegatten, nicht unter Konkubinatspartnern (Art. 12 Abs. 3 Bst. b StHG).

Bankenombudsman, SolidarschuldnerArt. 176 ORMigros BankArt. 12 StHG→ Neue Finanzierung vergleichen

Den Konkubinatsvertrag regelt das Gesetz nicht. Für Finanzierung und Kosten reicht die Schriftform; eine Beurkundung braucht es laut Raiffeisen, wenn er Fragen des Erbrechts regelt. Hinein gehört laut LUKB, wer was finanziert hat, wer welche Kosten trägt und wer das Haus bei einer Trennung zu welchen Bedingungen übernehmen darf. Soll eine Seite den Anteil der anderen zu festgelegten Bedingungen kaufen dürfen, ist das ein Kaufsrecht an einem Grundstück, denn auch ein Miteigentumsanteil gilt als Grundstück. Dafür verlangt das Gesetz die öffentliche Beurkundung, ebenso für den Ausschluss der Aufhebung des Miteigentums (Art. 216 Abs. 2 OR, Art. 655 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 650 Abs. 2 ZGB); solche Abreden lässt du darum von einem Notariat beurkunden. Der Vertrag ist verbindlich und kann vor Gericht geltend gemacht werden (ch.ch).

RaiffeisenLUKBArt. 216 ORArt. 655 ZGBArt. 650 ZGBch.ch, Konkubinat

Was passiert, wenn eine Seite stirbt?

Beim Tod deiner Partnerin oder deines Partners gehörst du nicht zu den gesetzlichen Erben (ch.ch). Ihr Anteil am Haus geht an die gesetzlichen Erben, zuerst an die Nachkommen (Art. 457 ZGB). Mit einem Testament oder einem Erbvertrag könnt ihr euch begünstigen, aber nur im Rahmen der freien Quote: Nachkommen, Ehegatten und eingetragene Partner haben einen Pflichtteil von der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (Art. 470 und 471 ZGB). Hinterlässt jemand keine solchen Erben, kann er seit 2023 über das ganze Vermögen verfügen, denn Eltern haben keinen Pflichtteil mehr (Art. 470 Abs. 2 ZGB, LUKB). Ein eigenhändiges Testament schreibst du von Anfang bis Ende von Hand, mit Datum und Unterschrift (Art. 505 ZGB); ein Erbvertrag braucht die öffentliche Form (Art. 512 ZGB).

ch.ch, KonkubinatArt. 457 ZGBArt. 470 ZGBArt. 471 ZGBLUKBArt. 505 ZGBArt. 512 ZGB

Habt ihr als einfache Gesellschaft zu Gesamteigentum gekauft, wird die Gesellschaft beim Tod einer Seite aufgelöst, wenn ihr nicht vorher vereinbart habt, dass sie mit den Erben weiterbesteht (Art. 545 Abs. 1 Ziff. 2 OR). Raiffeisen nennt einen Gesellschaftsvertrag, der bestimmt, dass die überlebende Seite Alleineigentümerin wird; sonst müsst ihr euch mit den Erben einigen. Für die Hypothek haftest du als Solidarschuldner weiter für die ganze Schuld (Art. 144 OR). Laut LUKB braucht es zudem genug flüssige Mittel, um pflichtteilsberechtigte Erben auszuzahlen, etwa über eine Versicherung.

Art. 545 ORRaiffeisenArt. 144 ORLUKB→ Säule 3b und Todesfallschutz
KantonLebenspartnerin oder Lebenspartner erbtQuelle
ZürichCHF 50’000 steuerfrei nach mindestens fünf Jahren im gleichen Haushalt; darüber der sechsfache Grundtarif wie für NichtverwandteMerkblatt Steueramt Zürich, § 21 und 23 ESchG
Zugsteuerfrei; die Steuerverwaltung geht in der Regel von einer Lebenspartnerschaft aus, wenn eure eheähnliche Lebensgemeinschaft seit mindestens fünf Jahren besteht und ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebtSteuerverwaltung Zug, Merkblatt vom 23. April 2025
Schwyz, Obwaldenkeine Erbschaftssteuerch.ch, ESTV

Erbschaftssteuern sind kantonal; nicht verwandte Erben bezahlen laut ch.ch in der Regel deutlich mehr als verwandte. Ein geerbtes Haus versteuert man im Kanton, in dem es liegt (ESTV).

Steueramt Zürich, Merkblatt ESchGSteuerverwaltung Zug, Merkblattch.ch, ErbschaftssteuerESTV, Erbschafts- und Schenkungssteuern

Was das im Kanton Zürich heisst, zeigt eine Rechnung nach dem Tarif im Merkblatt: Erbt die Lebenspartnerin CHF 300’000, bleiben nach dem Abzug von CHF 50’000 CHF 250’000 steuerbar. Die einfache Steuer beträgt CHF 9’500, nämlich 2 % auf CHF 30’000, 3 % auf CHF 60’000, 4 % auf CHF 90’000 und 5 % auf CHF 70’000. Für Nichtverwandte gilt das Sechsfache, also CHF 57’000. Wären die beiden verheiratet, wäre die Erbschaft in Zürich steuerfrei (§ 11 ESchG).

Steueramt Zürich, Merkblatt ESchG

Säule 3a und Pensionskasse: Die Partnerin begünstigen

In der Säule 3a kommt nach deinem Tod zuerst der Ehegatte oder eingetragene Partner zum Zug. Danach folgen die direkten Nachkommen zusammen mit der Person, die mit dir in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder für gemeinsame Kinder aufkommen muss (Art. 2 Abs. 1 Bst. b BVV 3). Bis Ende Mai 2027 kannst du innerhalb dieser Gruppe bestimmen, wer begünstigt ist und wie viel erhält (Art. 2 Abs. 2 BVV 3). Hast du Kinder, teilt sich deine Partnerin das 3a-Guthaben also mit ihnen, wenn du nichts festlegst. Ab 1. Juni 2027 kannst du Personen aus dieser Gruppe, etwa deine Partnerin, in die erste Gruppe aufnehmen; den Anteil einer begünstigten Person der ersten oder zweiten Gruppe darfst du dann aber nicht unter 10 % des Guthabens kürzen (Art. 2 Abs. 2 und 3 BVV 3, Fassung ab 1.6.2027).

Art. 2 BVV 3Art. 2 BVV 3, Fassung ab 1.6.2027→ Säule 3a im Überblick

Bei der Pensionskasse ist eine Leistung an die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner nicht gesetzlich garantiert. Die Kasse kann sie in ihrem Reglement vorsehen, unter denselben Voraussetzungen: fünf Jahre ununterbrochene Lebensgemeinschaft bis zum Tod oder gemeinsame Kinder (Art. 20a Abs. 1 Bst. a BVG). Laut Raiffeisen ermöglichen das viele Pensionskassen, wenn ihr mindestens fünf Jahre im selben Haushalt gelebt habt und ein Begünstigtenformular hinterlegt ist; eine Hinterlassenenrente der AHV gibt es für Konkubinatspartner nicht (Raiffeisen, ch.ch). Lies darum das Reglement deiner Kasse. Damit die überlebende Seite das Haus halten kann, nennt Raiffeisen zudem Todesfall- und Erwerbsausfallversicherungen.

Art. 20a BVGRaiffeisench.ch, Konkubinat

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Können wir als unverheiratetes Paar gemeinsam eine Hypothek aufnehmen?

Ja. In den meisten Fällen unterschreibt ihr gemeinsam und haftet dann beide für die ganze Hypothek. Nur so darf die Bank grundsätzlich beide Einkommen für die Tragbarkeit anrechnen.

RaiffeisenArt. 144 ORSBVg-Grundpfandrichtlinien

Wer bekommt das Haus, wenn mein Partner stirbt?

Ohne Testament oder Erbvertrag erben seine gesetzlichen Erben seinen Anteil, du nicht. Mit einem Testament kann er dich im Rahmen der freien Quote begünstigen. Hinterlässt er weder Nachkommen noch einen Ehegatten, kann er dir seit 2023 sogar alles vermachen.

ch.ch, KonkubinatArt. 457 ZGBArt. 470 ZGBArt. 471 ZGB

Brauchen wir für den Konkubinatsvertrag einen Notar?

Für Finanzierung und Kosten nicht, schriftlich reicht. Ein Notariat braucht es, wenn der Vertrag Fragen des Erbrechts regelt, einer Seite ein Kaufsrecht am Anteil der anderen gibt oder die Aufhebung des Miteigentums ausschliesst. Ein Erbvertrag braucht ohnehin die öffentliche Beurkundung.

RaiffeisenArt. 216 ORArt. 650 ZGBArt. 512 ZGB

Dürfen wir beide Pensionskassengeld für das gemeinsame Haus einsetzen?

Ja, wenn ihr im Miteigentum kauft und jede Seite das Geld für ihren eigenen Anteil verwendet. Gesamteigentum ist für den Vorbezug nur unter Ehe- und eingetragenen Paaren zulässig.

Art. 2 WEFVRaiffeisenLUKB

Kann ich nach der Trennung aus der Hypothek aussteigen?

Nur mit Zustimmung der Bank. Solidarschuldner bleiben verpflichtet, bis die Schuld getilgt ist, und eine Abmachung unter euch bindet die Bank nicht. Möglich ist eine Übernahme durch die andere Seite, wenn die Bank ihre Mittel für ausreichend hält, oder der Verkauf.

Art. 144 ORArt. 176 ORBankenombudsman, SolidarschuldnerMigros Bank

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