Ist ein Erbvorbezug dasselbe wie eine Schenkung?
Nicht ganz. Beides ist unentgeltlich, aber einen Erbvorbezug gleicht das Kind bei der Erbteilung aus, und zwar zum Wert beim Tod. Was Eltern einem Kind als Vermögensabtretung zuwenden, ist auszugleichen, ausser sie schliessen das ausdrücklich aus. Auch dann bleiben die Pflichtteile der anderen Erben geschützt.
Art. 626 ZGBArt. 630 ZGBArt. 522 ZGB