Muss ich bei einem Blechschaden die Polizei rufen?
Nein, wenn nur Sachschaden entstanden ist und du die geschädigte Person sofort benachrichtigst und Namen und Adresse angibst (Art. 51 Abs. 3 SVG). Laut AXA braucht es bei unstrittiger Schuld und Bagatellschaden keine Polizei, das Unfallprotokoll aber schon. Will eine geschädigte Person die Polizei beiziehen, müssen die anderen mitwirken, bis die Polizei sie entlässt (Art. 56 Abs. 2 VRV).
Art. 51 SVGAXA AuffahrunfallArt. 56 VRV