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Insassenversicherung: Was sie zahlt und wann sie sinnvoll ist

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Die Insassenversicherung ist eine freiwillige Unfallversicherung für die Personen im Auto, je nach Police auch für dich als Lenker. Sie zahlt Heilungskosten, Taggeld und ein Kapital bei Invalidität und Tod, laut Mobiliar auch bevor die Schuldfrage geklärt ist. Heilungskosten übernimmt sie nur ergänzend zu Unfallversicherung und Krankenkasse. Verletzte Mitfahrende sind ohnehin über die Haftpflicht des Halters gedeckt (Art. 58 und 63 SVG). Sinnvoll sein kann sie vor allem ohne UVG-Deckung, mit Gästen aus dem Ausland und für zusätzliches Kapital.

TCS ZusatzdeckungenMobiliar InsassenversicherungAllianz Suisse ABMobiliar AVBZurich AVBArt. 58 SVGArt. 63 SVG

Was zahlt die Insassenversicherung?

Sie ist eine Unfallversicherung, die an das Auto gebunden ist. Versichert sind Unfälle beim Benutzen des Autos, beim Ein- und Aussteigen und bei Handgriffen unterwegs, etwa bei kleinen Reparaturen (Allianz Suisse, Generali, Mobiliar). Laut TCS versicherst du damit Heilungskosten sowie Leistungen bei Tod und Invalidität, je nach Vertrag für den Lenker, den Beifahrer oder alle Insassen. Dazu kommen je nach Police ein Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit, ein Spitaltaggeld sowie Kosten für Rettung, Bergung und Rückführung. Wie hoch Taggeld und Kapital sind, vereinbarst du in der Police; die Grenzen und Ausschlüsse stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Allianz Suisse ABGenerali AVBMobiliar AVBTCS ZusatzdeckungenMobiliar InsassenversicherungAXA AVBZurich AVB
VersichererHeilungskostenTaggeldInvalidität und Tod
Allianz Suissehöchstens 5 Jahre, Spital in der privaten Abteilung; nur soweit UVG, KVG, IV, MV oder Zusatzversicherung nicht zahlenhöchstens 5 Jahre; unter 16 Jahren keinesKapital nach den Integritätsschaden-Regeln von UVG/UVV; Todesfallsumme doppelt für Versorger minderjähriger Kinder; Ausbildungskapital CHF 30’000 pro Kind
AXASpital in der privaten Abteilung; nicht, was Haftpflichtige oder eine Sozialversicherung zahlen; keine Franchisen und Selbstbehalte der Krankenkassehöchstens 730 Taggelder, Spitaltaggeld ebensoInvalidität nach UVG-Integritätsschaden; Invaliditäts- und Todesfallleistung plus 50 % mit Kind unter 20 Jahren
Generaliinnert 5 Jahren; nicht, was ein Haftpflichtiger, UVG, KVG/VVG, IV oder MV zahlenhöchstens 730 Tage innert 5 Jahren; unter 16 Jahren ohne Erwerbseinkommen keinesKapital erst ab 26 % Invaliditätsgrad; Todesfall unter 16 Jahren höchstens CHF 10’000
Mobiliar5 Jahre unbeschränkt, danach höchstens CHF 200’000 pro Ereignis; nur ergänzend zu KVG, UVG, IVG und MVG730 Tage abzüglich Wartefristprogressives Kapital, unter 5 % Invalidität keine Leistung; Todesfallkapital plus 50 % mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
Zurich5 Jahre, Spital in der privaten Abteilung; nur der Teil ohne Anspruch an eine Sozialversicherung; keine Franchisen und Selbstbehalte730 Tage innert 5 Jahren, Spitaltaggeld zusätzlichInvalidität nach UVG-Integritätsschaden; Todesfallsumme plus 50 % mit rentenberechtigtem Kind

Auszug aus den AVB (Allianz Suisse 06/24, AXA 10.2025, Generali 03.2026, Mobiliar 04.2025, Zurich 08/2025), abgerufen am 19.10.2026. Welche Bausteine und Summen gelten, steht in deiner Police.

Allianz Suisse ABAXA AVBGenerali AVBMobiliar AVBZurich AVB

Wer ist versichert, und wann zahlt sie nicht?

Versichert sind die Personen, die in der Police stehen (Allianz Suisse, Generali, Mobiliar, Zurich). Mitversichert sind bei Allianz Suisse, der Mobiliar und Zurich auch Menschen, die nach einem Unfall oder einer Panne Hilfe leisten; Zurich nimmt Profis wie Polizei oder Sanität aus. Zwei Versicherer decken auch fremde Autos: Zurich versichert den Versicherungsnehmer und Personen im gleichen Haushalt in fremden Personen- und Lieferwagen mit CHF 30’000 bei Tod und CHF 60’000 bei Invalidität. AXA versichert dich als Lenker eines fremden, in der Schweiz oder in Liechtenstein immatrikulierten Fahrzeugs derselben Kategorie, wenn du keine gleichwertige andere Insassenversicherung hast.

Allianz Suisse ABGenerali AVBMobiliar AVBZurich AVBAXA AVB
  • Lenker ohne den nötigen Führerausweis: Allianz Suisse, Generali und die Mobiliar schliessen solche Fahrten aus, Generali auch Mitfahrende, die das bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit erkennen konnten.
  • Gestohlenes oder unerlaubt benutztes Auto: Alle fünf zitierten Versicherer schliessen solche Fahrten ganz oder für bestimmte Beteiligte aus, Allianz Suisse etwa für die Person, die das Auto entwendet, Generali für Mitfahrende nur, wenn sie davon wussten.
  • Rennen, Rallyes und Fahrten auf Rennstrecken: ausgeschlossen bei Allianz Suisse, Generali und der Mobiliar; Allianz Suisse und Generali machen Ausnahmen für bestimmte Kurse.
  • Zu viele Personen im Auto: Allianz Suisse, AXA, Generali, Mobiliar und Zurich kürzen die Leistungen im Verhältnis der erlaubten Plätze zur Zahl der Insassen; Zurich nimmt die Heilungskosten davon aus.
Allianz Suisse ABGenerali AVBMobiliar AVBAXA AVBZurich AVB

Insassenversicherung, Unfallversicherung und Krankenkasse

Wer in der Schweiz lebt, ist schon gegen Unfälle versichert, über die obligatorische Unfallversicherung oder die Krankenkasse (TCS). Angestellte sind über den Arbeitgeber nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert, gegen Freizeitunfälle aber nur, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten (Art. 13 UVV). Die UVG-Versicherung zahlt die Behandlung in der allgemeinen Abteilung des Spitals (Art. 10 UVG), ohne Franchise und Selbstbehalt, und ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes (Art. 16 und 17 UVG; ch.ch). Selbständigerwerbende sind nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig nach UVG versichern (Art. 4 UVG).

TCS ZusatzdeckungenArt. 13 UVVArt. 10 UVGArt. 16 UVGArt. 17 UVGch.chArt. 4 UVG

Alle anderen, etwa Kinder, Studierende, Hausfrauen und Hausmänner sowie Pensionierte, sind über die Grundversicherung der Krankenkasse gegen Unfall versichert (ch.ch). Sie zahlt bei einem Unfall, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (Art. 1a Abs. 2 KVG), und du trägst Franchise und Selbstbehalt (Art. 64 KVG). Ein Taggeld zahlt die Grundversicherung nicht; die Taggeldversicherung nach KVG ist freiwillig (Art. 1a Abs. 1 KVG). Genau hier setzt die Insassenversicherung an: Bei den Heilungskosten zahlt sie nur ergänzend zur Sozialversicherung, das Kapital bei Invalidität und Tod kommt dagegen dazu, bei AXA und Zurich als Summenversicherung auch das Taggeld.

ch.chArt. 1a KVGArt. 64 KVGAllianz Suisse ABMobiliar AVBAXA AVBZurich AVB→ Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren
Deine SituationGegen Unfall versichert überWas eine Insassenversicherung dazu bringen kann
Angestellt, mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen ArbeitgeberUVG: Behandlung in der allgemeinen Abteilung, Taggeld 80 % ab dem 3. TagSpital in der privaten Abteilung (Allianz Suisse, AXA, Zurich) bzw. in allen Abteilungen (Mobiliar), Kapital bei Invalidität und Tod
Selbständig ohne freiwillige UVG-Versicherung, weniger als 8 Stunden pro Woche angestellt, pensioniert oder nicht erwerbstätigKrankenkasse, mit Franchise und Selbstbehalt, ohne TaggeldTaggeld und Kapital nach Police
KinderKrankenkasse, ohne FranchiseKapital bei Invalidität und Tod; Taggeld erst ab 16 Jahren (Allianz Suisse)
Gäste aus dem Auslandeigene Versicherung, deren Schutz laut Mobiliar unklar sein kannHeilungskosten, Taggeld und Kapital nach Police

Gilt für Freizeitunfälle wie eine Autofahrt am Wochenende. Wer unter 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist nach UVG nur für Berufsunfälle und den Arbeitsweg versichert (Art. 13 UVV).

Art. 13 UVVArt. 10 UVGArt. 17 UVGch.chArt. 64 KVGAllianz Suisse ABAXA AVBZurich AVBMobiliar AVBMobiliar Insassenversicherung

Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse übernimmt keine Insassenversicherung: Kostenbeteiligungen dürfen weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherung versichert werden (Art. 64 Abs. 8 KVG), und AXA und Zurich schliessen sie in ihren AVB ausdrücklich aus.

Art. 64 KVGAXA AVBZurich AVB→ Franchise-Rechner der Krankenkasse

Wie hängen Insassenversicherung und Haftpflicht zusammen?

Verletzte Mitfahrende bekommen Schadenersatz auch ohne Insassenversicherung. Wird durch den Betrieb eines Autos ein Mensch verletzt, haftet der Halter, und für das Verschulden der Person am Steuer ist er wie für eigenes verantwortlich (Art. 58 Abs. 1 und 4 SVG). Seine Haftpflichtversicherung deckt das (Art. 63 Abs. 2 SVG); ausschliessen darf sie nur bestimmte Sachschäden, etwa naher Angehöriger, und Unfälle bei bewilligten Rennen mit eigener Rennversicherung (Art. 63 Abs. 3 SVG). Laut Allianz Suisse gelten Mitfahrende als Dritte, auch Familienmitglieder. Anders der Lenker: Verursacht er den Unfall und verletzt sich, zahlt nicht die Haftpflicht, sondern seine Unfallversicherung (Allianz Suisse). Dafür zahlt die Insassenversicherung laut Mobiliar auch, bevor die Schuldfrage geklärt ist, und laut TCS meist schneller.

Art. 58 SVGArt. 63 SVGAllianz SuisseMobiliar InsassenversicherungTCS Zusatzdeckungen

Bekommt eine verletzte Person Geld aus einer privaten Versicherung, deren Prämie der Halter ganz oder teilweise bezahlt hat, wird es nach Gesetz im Verhältnis seines Prämienbeitrags auf seine Haftpflicht angerechnet, wenn der Versicherungsvertrag nichts anderes vorsieht (Art. 62 Abs. 3 SVG). Allianz Suisse, AXA, Mobiliar und Zurich sehen in ihren AVB etwas anderes vor: Angerechnet werden ihre Leistungen nur, soweit Halter oder Lenker die Haftpflichtentschädigung selbst tragen müssen, etwa nach einem Rückgriff wegen grober Fahrlässigkeit (Mobiliar, AXA); Allianz Suisse nimmt die Heilungskosten von dieser Regel aus. AXA und Zurich zahlen Taggeld, Spitaltaggeld sowie Invaliditäts- und Todesfallleistungen ausdrücklich zusätzlich zur Haftpflichtentschädigung.

Art. 62 SVGAllianz Suisse ABAXA AVBMobiliar AVBZurich AVB

Heilungskosten bekommst du dagegen nur einmal ersetzt. Leistungen aus Schadenversicherungen sind nicht mit anderen schadenausgleichenden Leistungen kumulierbar (Art. 95c Abs. 1 VVG), und AXA und Generali zahlen keine Heilungskosten, die ein Haftpflichtiger übernimmt. Invaliditäts- und Todesfallkapital führt die Mobiliar dagegen als Summenversicherung; dort gehen deine Ansprüche gegen Dritte nicht auf den Versicherer über (Art. 96 VVG). AXA und Zurich zählen auch Taggeld und Spitaltaggeld zur Summenversicherung, die Mobiliar nicht: Bei ihr ist das Taggeld eine Schadenversicherung. Die UVG-Versicherung und die Krankenkasse treten für ihre Leistungen in deine Ansprüche gegen den Haftpflichtigen ein und holen sich das Geld bei dessen Versicherer zurück (Art. 72 ATSG).

Art. 95c VVGAXA AVBGenerali AVBMobiliar AVBArt. 96 VVGZurich AVBArt. 72 ATSG

Grobe Fahrlässigkeit und Alkohol: Wann wird gekürzt?

Verursachst du einen Freizeitunfall grobfahrlässig, kürzt die UVG-Versicherung das Taggeld der ersten zwei Jahre; sorgst du für Angehörige, höchstens um die Hälfte (Art. 37 Abs. 2 UVG). Bei Allianz Suisse lässt sich in der Insassenversicherung ein Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit einschliessen. Er gilt nicht, wenn Versicherungsnehmer oder Lenker den Unfall angetrunken, fahrunfähig, unter Drogen oder mit Medikamentenmissbrauch verursacht haben oder wenn der Lenker durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen ist (Art. 90 Abs. 3 SVG). Zurich schliesst die Ansprüche des Lenkers aus, wenn er 1,6 Promille oder mehr hatte, unter betäubenden Medikamenten oder Drogen stand, die Höchstgeschwindigkeit besonders krass missachtet, waghalsig überholt oder an einem nicht bewilligten Rennen teilgenommen hat; dieser Ausschluss betrifft nur den Lenker.

Art. 37 UVGAllianz Suisse ABArt. 90 SVGZurich AVB→ Autoversicherung mit Insassen-Baustein vergleichen

Wann ist eine Insassenversicherung sinnvoll?

  • Du bist nicht nach UVG gegen Freizeitunfälle versichert, etwa als Selbständige, mit weniger als acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber, pensioniert oder nicht erwerbstätig. Dann zahlt die Krankenkasse mit Franchise und ohne Taggeld (ch.ch, Art. 1a KVG).
  • Du fährst oft Gäste aus dem Ausland, deren Versicherungsschutz unklar ist. Für diesen Fall raten TCS und Mobiliar zur Insassenversicherung.
  • Regelmässig fahren Kinder oder weitere Erwachsene mit (Mobiliar).
  • Du willst, dass Rechnungen rasch bezahlt werden, auch bevor die Schuldfrage geklärt ist (Mobiliar, TCS).
  • Du willst bei Invalidität oder Tod ein Kapital zusätzlich zu Sozialversicherung und Haftpflicht (Allianz Suisse, AXA, Mobiliar, Zurich).
ch.chArt. 1a KVGTCS ZusatzdeckungenMobiliar InsassenversicherungAllianz Suisse ABAXA AVBMobiliar AVBZurich AVB

Weniger bringt sie, wenn du nach UVG voll versichert bist und selten jemanden mitnimmst: Verletzte Mitfahrende deckt die Haftpflicht des Halters (Art. 58 und 63 SVG), Heilungskosten zahlt die Insassenversicherung nur ergänzend, und Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse übernimmt sie nicht (Art. 64 Abs. 8 KVG). Ob sie sich lohnt, hängt laut Mobiliar von deinem Bedürfnis nach Sicherheit, deiner Risikobereitschaft und deinem Budget ab; die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherer. Vergleiche deshalb nicht nur die Prämie, sondern Taggeld, Kapital und Ausschlüsse.

Art. 58 SVGArt. 63 SVGArt. 64 KVGMobiliar Insassenversicherung

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Braucht man eine Insassenversicherung?

Pflicht ist sie nicht; sie ist eine freiwillige Zusatzdeckung (Mobiliar). Wer in der Schweiz lebt, ist über die Unfallversicherung oder die Krankenkasse schon gegen Unfälle versichert (TCS), und verletzte Mitfahrende deckt die Haftpflicht des Halters (Art. 58 und 63 SVG). Sinnvoll sein kann sie ohne UVG-Deckung, mit Gästen aus dem Ausland oder für ein Kapital bei Invalidität und Tod.

Mobiliar InsassenversicherungTCS ZusatzdeckungenArt. 58 SVGArt. 63 SVG

Sind meine Kinder im Auto auch ohne Insassenversicherung versichert?

Ja. Für ihre Verletzungen haftet der Halter, und seine Haftpflicht zahlt auch dann, wenn es seine eigenen Kinder sind: Laut Allianz Suisse gelten Mitfahrende als Dritte, auch Familienmitglieder. Gegen Unfall versichert sind Kinder ausserdem über die Krankenkasse, für sie gilt dort keine Franchise (Art. 64 Abs. 4 KVG).

Art. 58 SVGAllianz Suissech.chArt. 64 KVG

Zahlt die Insassenversicherung meine Franchise?

Nein. Kostenbeteiligungen der Krankenkasse dürfen nicht versichert werden (Art. 64 Abs. 8 KVG), und AXA und Zurich schliessen Franchise und Selbstbehalt in ihren Bedingungen ausdrücklich aus. Heilungskosten zahlt die Insassenversicherung nur für das, was keine Sozialversicherung übernimmt.

Art. 64 KVGAXA AVBZurich AVB

Gilt die Insassenversicherung auch im Ausland?

Ja, im Geltungsbereich der Police. Bei der Mobiliar gilt die Unfallversicherung in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei AXA gelten die Versicherungen in Europa und den Mittelmeerstaaten, ohne unter anderem Russland, Weissrussland und Kasachstan. Laut Mobiliar sind auch Such-, Rettungs- und Rückführungskosten nach einem Unfall im Ausland gedeckt.

Mobiliar AVBAXA AVBMobiliar Insassenversicherung

Wird die Insassenversicherung an die Haftpflicht angerechnet?

Nach Gesetz ja, im Verhältnis seines Prämienbeitrags, wenn der Halter die Prämie ganz oder teilweise bezahlt hat und der Vertrag nichts anderes vorsieht (Art. 62 Abs. 3 SVG). Allianz Suisse, AXA, Mobiliar und Zurich sehen anderes vor: Sie rechnen ihre Leistungen nur an, soweit Halter oder Lenker die Haftpflichtentschädigung selbst tragen müssen, etwa nach einem Rückgriff; Allianz Suisse nimmt die Heilungskosten davon aus. AXA und Zurich zahlen Taggeld und Kapital ausdrücklich zusätzlich zur Haftpflicht.

Art. 62 SVGAllianz Suisse ABAXA AVBMobiliar AVBZurich AVB

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