Alle Ratgeber
knety.

Ratgeber Autoversicherung

Lernfahrten: Begleitperson, «L»-Tafel und Versicherung

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Mit dem Lernfahrausweis darfst du ab 17 Auto fahren, aber nur mit einer Begleitperson, die mindestens 23 ist und den Führerausweis seit drei Jahren und nicht mehr auf Probe hat (Art. 15 SVG), und mit blauer «L»-Tafel hinten am Auto (Art. 27 VRV). Eine eigene Versicherung brauchst du nicht: Schäden zahlt die Motorfahrzeugversicherung des Halters zum vereinbarten Selbstbehalt (TCS). Ohne Bonusschutz steigt danach die Prämie des Halters (AXA). Dein Lernfahrausweis gilt nur in der Schweiz (ch.ch).

Art. 6 VZVArt. 15 SVGArt. 27 VRVTCS FahranfängerAXA Lernfahrerch.ch

Wer darf dich bei Lernfahrten begleiten?

Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat, seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt und diesen nicht mehr auf Probe hat (Art. 15 Abs. 1 SVG). Sie sorgt dafür, dass die Lernfahrt gefahrlos verläuft und du die Verkehrsvorschriften nicht verletzt (Art. 15 Abs. 2 SVG). Dazu sitzt sie neben dir und muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können; nur auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren und beim Parkieren darf sie anderswo sitzen (Art. 27 Abs. 2 VRV). Begleiten dürfen Familienmitglieder ebenso wie Kolleginnen und Kollegen, wenn sie diese Bedingungen erfüllen (Mobiliar).

Art. 15 SVGArt. 27 VRVMobiliar Lernfahrten

Alkohol ist tabu, für dich und für die Begleitperson: Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist auf Lern- und Übungsfahrten verboten, und das Verbot gilt ausdrücklich auch für Begleitpersonen auf Lernfahrten. Alkoholeinfluss liegt schon ab 0,10 Promille im Blut oder 0,05 mg/l in der Atemluft vor (Art. 2a VRV).

Art. 2a VRVch.ch

Die Begleitung ist mehr als eine Gefälligkeit. Für strafbare Handlungen auf Lernfahrten ist die Begleitperson verantwortlich, wenn sie ihre Pflichten verletzt hat; du selbst bist verantwortlich, soweit du eine Widerhandlung nach dem Stand deiner Ausbildung hättest vermeiden können (Art. 100 Ziff. 3 SVG). Wer die Begleitung übernimmt, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, wird gebüsst; wer ohne die vorgeschriebene Begleitung Lernfahrten ausführt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 95 SVG). Das Bundesgericht bestätigte 2017 die Verurteilung eines Begleiters, der die Voraussetzungen nicht erfüllte und angetrunken neben der Lernfahrerin sass, auch wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (bfu, Urteil 6B_1387/2016).

Art. 100 SVGArt. 95 SVGbfu Bundesgerichtsentscheid

Welche Regeln gelten für Lernfahrten?

  • Den Lernfahrausweis für das Auto (Kategorie B) gibt es ab 17 Jahren (Art. 6 VZV), nach der bestandenen Prüfung der Basistheorie (Art. 15 VZV). Er gilt 24 Monate (Art. 16 VZV).
  • Hast du ihn vor dem 20. Geburtstag erhalten, wirst du erst nach einem Jahr zur praktischen Führerprüfung zugelassen (Art. 22 VZV).
  • Solange du am Steuer sitzt, trägt das Auto eine blaue Tafel mit weissem «L», die von hinten gut erkennbar ist. Ohne Lernfahrt nimmst du sie wieder ab (Art. 27 Abs. 1 VRV).
  • Verkehrsreiche Strassen befährst du erst, wenn du genügend ausgebildet bist, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn du prüfungsreif bist. Anfahren in Steigungen, Wenden und Rückwärtsfahren als Übung sind auf verkehrsreichen Strassen untersagt (Art. 27 VRV).
  • Das Auto muss haftpflichtversichert sein; andere Personen dürfen mitfahren (ch.ch), berufsmässige Personentransporte sind auf Lernfahrten aber verboten (Art. 17 VZV).
  • Für den Führerausweis brauchst du den Kurs über Verkehrskunde von acht Stunden bei einer Fahrlehrperson, und dafür wiederum den Lernfahrausweis (Art. 18 VZV).
Art. 6 VZVArt. 15 VZVArt. 16 VZVArt. 22 VZVArt. 27 VRVch.chArt. 17 VZVArt. 18 VZV

Wie viel du üben solltest, sagt das Gesetz nicht. Die bfu empfiehlt, in Kombination mit Fahrschulstunden vor der praktischen Führerprüfung mindestens 3’000 Kilometer zu fahren. Übungsfahrten seien sehr sicher, es passierten praktisch keine Unfälle. Gefährlicher wird es nach der Prüfung: Pro 100 Mio. gefahrene Personenkilometer gibt es bei 18- bis 24-jährigen Autofahrenden durchschnittlich 2,6 schwere Personenschäden, bei älteren 1,0 (bfu). Versicherer berücksichtigen bei der Einstufung auch das Alter von Halter und Lenker (Allianz Suisse).

bfubfu NeulenkendeAllianz Suisse Bonus-Malus→ Unfallrisiko nach Alter

Wer ist bei einer Lernfahrt versichert?

Eine eigene Autoversicherung brauchst du als Lernfahrerin oder Lernfahrer nicht. Die Motorfahrzeugversicherung des Halters deckt das Auto, egal wer zum Unfallzeitpunkt gefahren ist; Schäden, die du verursachst, sind zum vereinbarten Selbstbehalt gedeckt (TCS). Das folgt aus dem Gesetz: Der Halter ist für das Verschulden der Person am Steuer verantwortlich wie für eigenes (Art. 58 SVG), und seine Haftpflicht deckt alle Personen, für die er verantwortlich ist (Art. 63 SVG). Voraussetzung ist laut AXA, dass du einen gültigen Lernfahrausweis hast und das Auto fahren darfst.

TCS FahranfängerArt. 58 SVGArt. 63 SVGAXA Lernfahrer

Heikel wird es, wenn die Regeln nicht eingehalten sind. Fährst du ohne die vorgeschriebene Begleitung, zahlt die Haftpflicht die Geschädigten zwar trotzdem, denn Einreden aus dem Versicherungsvertrag gelten ihnen gegenüber nicht (Art. 65 SVG). Allianz Suisse fordert das Geld danach aber zurück, von dir und von Personen, für die der Mangel erkennbar war. Zurich nimmt die Haftpflicht eines Lenkers ohne vorgeschriebene Begleitung von der Deckung aus, ebenso die Haftpflicht der Person, die ihm das Auto überlassen hat, obwohl sie den Mangel hätte erkennen können. Den Schaden am Auto zahlt die Kasko in diesem Fall bei Allianz Suisse nicht, bei Zurich nicht, wenn der Versicherte den Mangel hätte kennen können.

Art. 65 SVGAllianz Suisse ABZurich AVB

Unfall auf der Lernfahrt: Wer zahlt Selbstbehalt und Bonus?

Was ist passiert?Wer zahlt?Was bleibt hängen?
Du beschädigst ein anderes Auto oder verletzt jemandenHaftpflicht des HaltersSelbstbehalt laut Police, bei manchen Versicherern höher für Lenkende unter 25; ohne Bonusschutz steigt je nach Versicherer die Prämienstufe des Halters
Du beschädigst das Übungsauto selbstNur eine Vollkasko des HaltersSelbstbehalt und Bonusverlust; ohne Vollkasko trägt der Halter die Reparatur, laut Mobiliar haftest dafür du
Hagel, Marderbiss oder GlasbruchTeilkasko des HaltersSelbstbehalt; keine Folgen für die Prämienstufe
Fahrstunde mit einer Fahrlehrperson im Auto des HaltersVersicherung des HaltersBei der Mobiliar kein Selbstbehalt während des Unterrichts einer behördlich konzessionierten Fahrlehrperson und bei der amtlichen Führerprüfung

Zusammengefasst aus den Ratgebern von AXA, Mobiliar und TCS sowie den AVB der Mobiliar (04.2025). Massgebend ist die Police des Halters.

AXA LernfahrerTCS FahranfängerMobiliar LernfahrtenMobiliarMobiliar AVB

Weil Lernfahrende meist unter 25 sind, kann ein Junglenker-Selbstbehalt anfallen. Laut AXA zahlen Junglenkerinnen und Junglenker unter 25 einen höheren Selbstbehalt. Bei Generali ist ein vereinbarter Junglenker-Selbstbehalt geschuldet, wenn die Person am Steuer unter 25 ist und im Vertrag nicht als Hauptlenkerin oder Hauptlenker steht, und die Mobiliar nennt für Junglenkende unter 25 einen zusätzlichen Selbstbehalt von CHF 1’000, auch in der Haftpflicht. Allianz Suisse kennt keinen obligatorischen Selbstbehalt für Jung- und Neulenker.

AXA LernfahrerGenerali AVBMobiliar SelbstbehaltAllianz Suisse Neulenker

Nach einem Haftpflicht- oder Kollisionsschaden steigt die Prämienstufe des Halters bei Allianz Suisse um vier Stufen, in der Haftpflicht der Mobiliar um fünf; bei Zurich bleibt die Prämie nach einem Schadenfall laut AVB grundsätzlich unverändert. Der TCS hält es für sinnvoll, wenn der Halter eine Vollkasko und einen Bonusschutz hat. Wer am Ende was trägt, regelt ihr untereinander (AXA): Laut Mobiliar haftet die Begleitperson, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllt, und du, wenn du den Vorfall aufgrund deines Könnens hättest vermeiden können.

Allianz Suisse Bonus-MalusMobiliar AVBZurich AVBTCS FahranfängerAXA LernfahrerMobiliar Lernfahrten→ Bonusstufen beim Versicherungswechsel

Gehört das Übungsauto jemandem ausserhalb deines Haushalts, kann ein Fremdlenker-Schutz in der Privathaftpflicht Selbstbehalt und Bonusverlust des Halters übernehmen, ohne Vollkasko den ganzen Schaden (AXA). Wessen Privathaftpflicht zahlt, hängt vom Versicherer ab: Die Mobiliar und Zurich versichern nicht nur das Lenken fremder Autos, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene Begleitung von Lernfahrenden, die Mobiliar an höchstens 35 Tagen, Zurich im Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr. Zahlen kann also deine Privathaftpflicht oder die der Begleitperson. Zurich nennt den Schutz in der Regel gegeben, wenn Begleitperson und Halter nicht im selben Haushalt wohnen.

AXA LernfahrerMobiliar LernfahrtenMobiliar AVB HaushaltZurich AVB HaushaltZurich Autofahren lernen→ Fremdlenkerversicherung: geliehenes Auto richtig versichert

Muss der Versicherer von den Lernfahrten wissen?

Für gelegentliche Lernfahrten musst du das Auto nicht anders versichern, denn die Versicherung des Halters gilt, egal wer fährt (TCS). Prüft aber vor der ersten Fahrt die Police. Manche Versicherer bieten Optionen wie «Alleiniger Lenker» oder «Keine Lenker unter 25 Jahren» an; wurde die Bedingung im Schadenfall verletzt, kürzt der Versicherer die Leistung oder lehnt sie ganz ab (TCS). Ob eine solche Klausel auch Lernfahrten erfasst, regelt die Police; steht eine darin, klärt das mit dem Versicherer, bevor ihr losfahrt.

TCS FahranfängerTCS

Nach der Prüfung ändert sich oft mehr. Fährst du das Auto danach am häufigsten, wechselt der häufigste Lenker. Er ist ein sehr wichtiger Faktor bei der Einstufung des Risikos, und eine Änderung meldet ihr umgehend (TCS). Zurich verlangt, dass eine Änderung der deklarierten Tatsachen zu den versicherten Personen unverzüglich gemeldet wird; die Mobiliar will erhebliche Änderungen innert vier Wochen wissen, und meldet man eine wesentliche Gefahrserhöhung nicht, ist sie für die Folgezeit nicht mehr an den Vertrag gebunden.

TCSZurich AVBMobiliar AVB→ Autoversicherung für junge Lenkende vergleichen

Ohne eigenes Auto kannst du auch mit Mobility üben (Mobiliar, AXA). Dort trägst du als Lernfahrerin oder Lernfahrer die volle Verantwortung für alle Schäden während der Miete, auch wenn sie durch Anweisungen oder Eingriffe der Begleitperson entstehen; war die Begleitperson pflichtwidrig, kannst du auf sie zurückgreifen. Zum normalen Selbstbehalt kommen CHF 500 für Lernfahrende und weitere CHF 500 unter 28 Jahren, zusammen höchstens CHF 1’000 zusätzlich (Mobility AGB).

Mobiliar LernfahrtenAXA LernfahrerMobility AGB

Darfst du mit dem Lernfahrausweis ins Ausland?

Besser nicht. Dein Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig, und von Lernfahrten im Ausland ist auch aus versicherungstechnischen Gründen abzuraten (ch.ch). Die Strassenverkehrsämter der Kantone Bern und Luzern raten grundsätzlich davon ab und verweisen für die Regeln des Ziellands an das zuständige Konsulat, die ausländische Polizei oder die Grenze. Zurich bezeichnet Lernfahrten nur innerhalb der Schweiz als zulässig, die Mobiliar Fahrten ins Ausland als verboten.

ch.chStrassenverkehrsamt BernStrassenverkehrsamt LuzernZurich Autofahren lernenMobiliar Lernfahrten

Welche versicherungstechnischen Gründe gemeint sind, erklärt ch.ch nicht. Allgemein gilt: Wer ohne den gesetzlich erforderlichen Ausweis oder ohne vorgeschriebene Begleitung fährt, ist nur eingeschränkt gedeckt. Allianz Suisse zahlt in diesem Fall die Geschädigten und fordert das Geld zurück; AXA und die Mobiliar nehmen die Haftpflicht von Lenkenden aus, die den gesetzlich erforderlichen Führerausweis nicht besitzen oder die Auflagen nicht erfüllen. Ob ein Land den Schweizer Lernfahrausweis anerkennt, klärst du vorher beim zuständigen Konsulat oder bei der ausländischen Polizei (Strassenverkehrsamt Bern). Am sichersten übst du in der Schweiz.

ch.chAllianz Suisse ABAXA AVBMobiliar AVBStrassenverkehrsamt Bern

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Wie alt muss die Begleitperson bei Lernfahrten sein?

Mindestens 23 Jahre. Sie muss zudem den Führerausweis der entsprechenden Kategorie seit mindestens drei Jahren besitzen, und zwar nicht mehr auf Probe (Art. 15 SVG). Während der Fahrt sitzt sie neben dir und muss die Handbremse leicht erreichen können (Art. 27 VRV).

Art. 15 SVGArt. 27 VRV

Brauche ich als Lernfahrer eine eigene Versicherung?

Nein. Schäden auf Lernfahrten deckt die Motorfahrzeugversicherung des Halters zum vereinbarten Selbstbehalt (TCS). Gehört das Auto jemandem ausserhalb deines Haushalts, kann ein Fremdlenker-Schutz in der Privathaftpflicht Selbstbehalt und Bonusverlust des Halters übernehmen (AXA).

TCS FahranfängerAXA Lernfahrer

Darf ich mit dem Lernfahrausweis auf die Autobahn?

Erst wenn du prüfungsreif bist; das gilt auch für Autostrassen. Verkehrsreiche Strassen befährst du, sobald du genügend ausgebildet bist (Art. 27 Abs. 4 VRV).

Art. 27 VRV

Darf die Begleitperson Alkohol getrunken haben?

Nein. Für Begleitpersonen auf Lernfahrten gilt dasselbe Verbot wie für dich: Alkoholeinfluss liegt ab 0,10 Promille vor (Art. 2a VRV). Ein angetrunkener Begleiter kann sogar selbst wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt werden (bfu, Urteil 6B_1387/2016).

Art. 2a VRVbfu Bundesgerichtsentscheid

Darf ich mit dem Lernfahrausweis ins Ausland fahren?

Der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig, und von Lernfahrten im Ausland ist auch aus versicherungstechnischen Gründen abzuraten (ch.ch). Ob ein Land ihn trotzdem anerkennt, erfährst du beim zuständigen Konsulat (Strassenverkehrsamt Bern).

ch.chStrassenverkehrsamt Bern

Jetzt mit echten Zahlen vergleichen

Kostenlos und ohne Login. knety ist kein Versicherer, sondern vergleicht die Angebote.

Autoversicherungen vergleichen

Weiterlesen

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety