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Ratgeber Autoversicherung

Auto ausleihen oder verleihen: Wer haftet, wer zahlt?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Leihst du dein Auto aus, haftest du als Halter für Unfälle damit, auch wenn jemand anders fährt (Art. 58 SVG). Deine Haftpflicht zahlt die Geschädigten, denn sie deckt alle, für die du verantwortlich bist (Art. 63 SVG). Den Bonusverlust und den Selbstbehalt trägst zunächst du, bei Lenkern unter 25 je nach Vertrag einen höheren. Handelt die Person am Steuer grobfahrlässig, kann der Versicherer auf sie Rückgriff nehmen (Art. 65 SVG). Selbstbehalt, Bonusverlust und den Schaden am geliehenen Auto kann ein Fremdlenker-Schutz in ihrer Privathaftpflicht übernehmen.

Art. 58 SVGArt. 63 SVGAllianz Suisse Bonus-MalusGenerali AVBArt. 65 SVGMobiliar fremde AutosZurich Auto leihen

Wer haftet, wenn jemand anders dein Auto fährt?

Im Strassenverkehr haftet der Halter. Wird durch den Betrieb seines Autos ein Mensch verletzt oder Sachschaden verursacht, haftet er dafür, und für das Verschulden der Person am Steuer ist er verantwortlich wie für eigenes Verschulden (Art. 58 SVG). Seine Haftpflichtversicherung deckt deshalb auch die Haftpflicht der Personen, für die er nach dem Gesetz verantwortlich ist (Art. 63 Abs. 2 SVG). Versichert ist damit das Auto, nicht die Person am Steuer: Leiht sich dein Nachbar dein Auto aus und verursacht einen Unfall, ist er über deine Haftpflicht mitversichert (Allianz Suisse). Laut Mobiliar deckt die Autoversicherung des Besitzers auch Gelegenheitsfahrer. Geschädigte fordern direkt beim Versicherer (Art. 65 Abs. 1 SVG).

Art. 58 SVGArt. 63 SVGAllianz Suisse HaftpflichtMobiliar Auto ausleihenArt. 65 SVG→ Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Überblick
Was passiert istWer zahlt zuerst?Wo die Kosten am Ende landen
Die Person am Steuer verletzt jemanden oder beschädigt ein fremdes AutoHaftpflicht des HaltersBonusverlust und allfälliger Selbstbehalt beim Halter; ein Fremdlenker-Schutz der Person am Steuer kann sie übernehmen
Schaden am geliehenen Auto, der Halter hat eine VollkaskoVollkasko des HaltersSelbstbehalt und Bonusverlust gehen auf Rechnung des Halters; laut Zurich haftet dafür die Person am Steuer
Schaden am geliehenen Auto, ohne VollkaskoKeine Versicherung des HaltersDie Person am Steuer haftet für die Reparatur; ihr Fremdlenker-Schutz kann zahlen
Hagel, Glasbruch oder Diebstahl während der AusleiheTeilkasko des HaltersSelbstbehalt des Halters; keine Folgen für die Prämienstufe
Unfall in angetrunkenem Zustand, mit Raserdelikt oder ohne gültigen AusweisHaftpflicht des Halters zahlt die GeschädigtenDer Versicherer kann Rückgriff nehmen, auf die Person am Steuer und je nach Fall auf den Halter

Zusammengefasst aus Art. 58, 63 und 65 SVG, den AVB von Allianz Suisse (06.2024) und den Ratgebern von Mobiliar und Zurich. Massgebend sind die Police des Halters und die der Person am Steuer.

Art. 65 SVGZurich Auto leihenMobiliar fremde AutosAllianz Suisse Bonus-MalusMobiliarAllianz Suisse AB

Wer trägt Bonusverlust und Selbstbehalt?

Der Bonusverlust trifft die Police deines Autos, auch wenn jemand anders gefahren ist: Die Mobiliar spricht von der Bonusrückstufung des geliehenen Autos, und die Bonusstufe orientiert sich laut Allianz Suisse an dir als Halterin oder Halter. Nach einem Schaden steigt die Stufe bei Allianz Suisse und AXA um vier Stufen, in der Haftpflicht der Mobiliar um fünf Stufen pro Schaden. Zahlst du der Mobiliar die bezahlten Schäden innert 30 Tagen zurück, erhöht sie die Stufe nicht. Dazu kommt der Selbstbehalt: In der Haftpflicht ist er laut Mobiliar meistens null, ausser bei Neu- und Junglenkenden, in der Vollkasko liegt er zwischen CHF 1’000 und CHF 10’000.

Mobiliar fremde AutosAllianz Suisse Bonus-MalusAXA BonusschutzMobiliar AVBMobiliar Selbstbehalt→ Bonusstufen beim Versicherungswechsel

Zahlt die Vollkasko des Eigentümers den Schaden an seinem Auto, gehen Selbstbehalt und Bonusverlust laut Zurich zwar auf seine Rechnung, doch dafür haftet, wer gefahren ist. Diese Kosten kann ein Fremdlenker-Schutz in der Privathaftpflicht der Person am Steuer decken. Bei der Mobiliar ist gelegentliches Lenken fremder Autos bis 35 Tage pro Kalenderjahr in der Grunddeckung; sie übernimmt eine Bonusrückstufung und den Selbstbehalt, und hat das Auto keine Vollkasko, auch den Schaden daran. Bei Zurich heisst der Zusatz «Lenken fremder Motorfahrzeuge» und gilt bis 25 Tage pro Kalenderjahr, nicht aber für Autos von Mitbewohnern aus demselben Haushalt.

Zurich Auto leihenMobiliar fremde Autos→ Fremdlenkerversicherung: geliehenes Auto richtig versichert

Was gilt für Lenker unter 25 und für Lenker-Klauseln?

Für junge Lenkende verlangen viele Versicherer einen höheren Selbstbehalt; laut TCS sind es für Junglenker unter 25 in der Regel CHF 1’000 und für Neulenker CHF 500. Wie verschieden die Regeln sind, zeigen drei Beispiele:

TCS Junglenker
VersichererRegel für junge Lenkende
MobiliarLaut Ratgeber zusätzlicher Selbstbehalt von CHF 1’000 für Junglenkerinnen und Junglenker unter 25 Jahren, auch in der Haftpflicht. Ob er auch gilt, wenn eine junge Person dein Auto nur ausleiht, sagt der Ratgeber nicht; das regelt deine Police.
GeneraliEin vereinbarter Junglenker-Selbstbehalt ist geschuldet, wenn die Person am Steuer das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat und im Vertrag nicht als Hauptlenkerin oder Hauptlenker steht.
Allianz SuisseKein obligatorischer Selbstbehalt für Jung- und Neulenker; ein separater Selbstbehalt für unter 26-Jährige lässt sich einschliessen.

Der Generali-Selbstbehalt trifft genau den Fall, dass du dein Auto einem jungen Menschen leihst. Massgebend sind deine Police und deine AVB.

Mobiliar SelbstbehaltGenerali AVBAllianz Suisse Neulenker

Teurer kann eine Lenker-Klausel werden. Manche Versicherer bieten Optionen wie «Alleiniger Lenker» oder «Keine Lenker unter 25 Jahren» an, mit denen du Prämie sparst. Hast du die Bedingung im Schadenfall verletzt, kürzt der Versicherer die Leistung oder lehnt sie ganz ab; je nach Anbieter fällt nur der Vorteil weg, etwa ein tieferer Selbstbehalt, oder du zahlst einen höheren Selbstbehalt als in der Police vereinbart (TCS). Lies deshalb deine Police, bevor du den Schlüssel übergibst.

TCS

Der häufigste Lenker ist ein sehr wichtiger Faktor für die Prämie und kann immer nur eine Person sein (TCS). Bei der Mobiliar ist es die Person mit den meisten Fahrzeugbewegungen im Versicherungsjahr. Wer dazu im Antrag eine erhebliche Gefahrstatsache unrichtig angibt, riskiert die Kündigung und den Wegfall der Leistung für Schäden, die davon beeinflusst sind (Art. 6 VVG). Leihst du dein Auto nur ab und zu und ohne Entgelt aus, musst du den Versicherer laut Helvetia in der Regel nicht informieren; vermietest du es regelmässig im privaten Kreis, musst du es melden.

TCSMobiliar AVBArt. 6 VVGHelvetia Carsharing

Wann fordert der Versicherer Geld zurück?

Geschädigten gegenüber zahlt die Haftpflicht in jedem Fall: Einreden aus dem Versicherungsvertrag kann der Versicherer ihnen nicht entgegenhalten. Er hat aber ein Rückgriffsrecht gegen den Versicherungsnehmer oder den Versicherten, soweit er nach Vertrag oder Versicherungsvertragsgesetz die Leistung ablehnen oder kürzen dürfte (Art. 65 SVG). Versichert ist auch, wer dein Auto mit deinem Wissen fährt. Verursacht diese Person einen Unfall grobfahrlässig, kann sie der Versicherer zur Kasse bitten. Allianz Suisse rechnet in einem Beispiel mit einem Regress von 25 % auf einen Haftpflichtschaden von CHF 80’000, also CHF 20’000.

Art. 65 SVGAllianz Suisse HaftpflichtAllianz Suisse GrobfahrlässigkeitMobiliar Grobfahrlässigkeit

Ein Grobfahrlässigkeitsschutz hilft auch beim Ausleihen. Bei Allianz Suisse sind damit alle Personen versichert, die dein Auto lenken, ob Verwandte oder Bekannte; bei der Mobiliar gilt er für jede Person am Steuer mit gültigem Führerausweis, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt. Bei Fahrten in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand, unter Drogen oder mit einem Raserdelikt nimmt Allianz Suisse trotzdem Rückgriff.

Allianz Suisse GrobfahrlässigkeitMobiliar GrobfahrlässigkeitAllianz Suisse AB

Prüfe den Führerausweis, bevor du dein Auto verleihst. Wer ein Motorfahrzeug einer Person überlässt, von der er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass sie den erforderlichen Ausweis nicht hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 95 Abs. 1 SVG). Allianz Suisse zahlt in solchen Fällen die Geschädigten und fordert das Geld vom Verursacher zurück, auch von Personen, für die der Mangel erkennbar war; AXA, die Mobiliar und Zurich nehmen diese Haftpflicht von der Deckung aus. Unternimmt die Person Fahrten, zu denen du sie offensichtlich nicht ermächtigt hast, wird sie auf Antrag gebüsst (Art. 94 Abs. 3 SVG), und ihre Haftpflicht ist bei AXA und der Mobiliar nicht versichert.

Art. 95 SVGAllianz Suisse ABAXA AVBMobiliar AVBZurich AVBArt. 94 SVG

Was gilt, wenn das geliehene Auto nicht zurückkommt?

Leihst du dein Auto gratis aus, ist das eine Gebrauchsleihe: Die andere Person muss es nach dem Gebrauch zurückgeben (Art. 305 OR), darf es nur so benutzen, wie ihr es abgemacht habt, und darf den Gebrauch nicht einem andern überlassen (Art. 306 OR). Hält sie sich nicht daran und kommt das Auto weg, ist das für die Kasko oft kein Diebstahl. Die Ombudsstelle der Privatversicherung schildert im Jahresbericht 2025 einen Leasingnehmer, der seinen Sportwagen samt einem Schlüssel einem Kollegen überliess. Dieser gab den Schlüssel weiter, und das Auto blieb verschwunden. Weil der Schlüssel freiwillig übergeben worden war, lag laut Ombudsstelle kein Diebstahl vor, sondern eine Veruntreuung, und die war in den Bedingungen ausgeschlossen.

Art. 305 ORArt. 306 OROmbudsman

Veruntreuung schliessen Allianz Suisse, Generali und Zurich in der Kasko ausdrücklich aus. Anders AXA: Ihre Teilkasko deckt in den Bedingungen vom Oktober 2025 auch die Veruntreuung eines Autos, das Dritten für eine vereinbarte Zeit anvertraut wurde und nicht innert zwei Monaten nach der Strafanzeige sichergestellt werden konnte. Die Person, der das Auto überlassen wurde, muss in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnen, eine hinterlegte Kaution wird abgezogen, und ist der Schaden anderswo versichert, zahlt AXA nicht. Bei Zurich gilt es zudem nicht als Diebstahl, wenn eine Person aus dem Haushalt des Versicherungsnehmers das Auto wegnimmt oder verwendet.

Allianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVBAXA AVB

Mit dem geliehenen Auto ins Ausland

Für Reisen mit einem privat geliehenen Auto ins Ausland sind die Versicherungsgrundlagen dieselben wie in der Schweiz (Mobiliar). Nimm aber ein Papier mit, das zeigt, dass du das Auto benutzen darfst. Der TCS rät zu einer schriftlichen Genehmigung des Eigentümers, damit am Zoll kein Diebstahlverdacht entsteht; in Italien ist diese Vollmacht obligatorisch, weil die Behörden streng prüfen, ob Halter und Fahrer übereinstimmen. Laut Mobiliar empfiehlt auch das Bundesamt für Strassen ASTRA eine Bewilligung des Besitzers; eine notarielle Beglaubigung braucht es nicht, der Stempel der Wohngemeinde reicht. Wohnst du in der Schweiz, darfst du hier kein im Ausland immatrikuliertes Auto fahren (TCS).

Mobiliar fremde AutosTCS ausgeliehenes FahrzeugMobiliar Auto ausleihen

Mietauto und Carsharing: Was ist anders?

Bei klassischen Vermietern und bei Mobility ist das Auto über den Anbieter versichert, du trägst einen festgelegten Selbstbehalt (Helvetia). Mobility versichert jedes Fahrzeug mit Haftpflicht, Voll- und Teilkasko. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1’000 in der Haftpflicht und CHF 2’000 in der Vollkasko pro Schadenfall; dazu kommen je CHF 500 für Neulenkende mit weniger als drei Jahren Führerausweis und für Lenkende unter 28, zusammen höchstens CHF 1’000. Mit einer kostenpflichtigen Haftungsreduktion sinkt der Selbstbehalt auf CHF 0, 250 oder 1’000, ohne sie beträgt er laut Mobility bis zu CHF 5’000.

Helvetia CarsharingMobility AGBMobility Haftungsreduktion

Anders bei Plattformen, über die Private ihr eigenes Auto vermieten: Dort läuft der Haftpflichtschaden über die Police der Eigentümerin oder des Eigentümers, die Plattform deckt meist die Kasko mit fix vorgegebenem Selbstbehalt und in der Haftpflicht nur einen allfälligen Selbstbehalt und den Bonusverlust auf dieser Police (Helvetia). Vermietest du dein Auto über eine solche Plattform, musst du deine eigene Versicherung informieren (Mobiliar). Der Fremdlenker-Schutz der Privathaftpflicht hilft bei Mietautos nicht: AXA etwa schliesst gemietete Fahrzeuge und Carsharing dort aus und bietet dafür einen eigenen Zusatz an.

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Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Ist jemand versichert, der mein Auto fährt?

Ja, wenn er es mit deinem Wissen fährt. Die Haftpflicht deines Autos deckt alle Personen, für die du als Halter verantwortlich bist (Art. 63 SVG), etwa einen Nachbarn, der es ausleiht (Allianz Suisse). Schäden an deinem eigenen Auto zahlt diese Haftpflicht nicht; dafür braucht es deine Kasko oder den Fremdlenker-Schutz der Person am Steuer (Mobiliar).

Art. 63 SVGAllianz Suisse HaftpflichtMobiliar fremde Autos

Wer zahlt den Bonusverlust, wenn ein Freund mit meinem Auto einen Unfall baut?

Die Prämienstufe steigt in deiner Police, denn sie orientiert sich am Halter (Allianz Suisse). Zahlt deine Vollkasko den Schaden an deinem Auto, haftet dein Freund laut Zurich für Selbstbehalt und Bonusverlust. Ein Fremdlenker-Schutz in seiner Privathaftpflicht kann beides übernehmen, bei der Mobiliar bis 35 Tage im Jahr in der Grunddeckung.

Allianz Suisse Bonus-MalusZurich Auto leihenMobiliar fremde Autos

Muss ich der Versicherung melden, dass ich mein Auto ausleihe?

Für gelegentliches Ausleihen ohne Entgelt in der Regel nicht (Helvetia). Melden musst du es, wenn du das Auto regelmässig vermietest oder jemand anders zum häufigsten Lenker wird (Helvetia, TCS). Hat deine Police eine Klausel wie «Alleiniger Lenker», kann ein Schaden auf einer fremden Fahrt die Leistung kosten.

Helvetia CarsharingTCS

Darf ich ein geliehenes Auto weiterverleihen?

Nein, nicht ohne Zustimmung des Halters: Wer eine Sache ausleiht, darf den Gebrauch nicht einem andern überlassen und haftet sonst auch für den Zufall (Art. 306 OR). Verschwindet das Auto danach, kann das als Veruntreuung gelten (Ombudsman), und die schliessen Allianz Suisse, Generali und Zurich in der Kasko aus.

Art. 306 OROmbudsmanAllianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVB

Was passiert, wenn der Lenker keinen gültigen Führerausweis hat?

Dann machst du dich als Halter strafbar, wenn du das wusstest oder wissen konntest (Art. 95 SVG). Die Haftpflicht zahlt die Geschädigten, fordert das Geld aber vom Verursacher zurück und je nach Versicherer auch von dir, wenn der Mangel für dich erkennbar war (Allianz Suisse).

Art. 95 SVGAllianz Suisse AB

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