| Allianz Suisse (AB 06.2024) | Kollisionsschäden nicht versichert ab 1,0 Promille Blutalkohol oder 0,5 mg/l Atemalkohol (Mittelwert) oder unter Drogen; kein Verzicht auf Kürzung bei angetrunkenem Zustand |
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| AXA (AVB 10.2025) | Leistungen werden gekürzt, wenn der Blutalkohol über der gesetzlichen Grenze lag; wurde dem Lenker in den 5 Jahren davor der Ausweis entzogen, gibt es für ihn keine Kaskoleistung |
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| Generali (AVB 2026) | Verzicht auf Kürzung gilt nicht bei Unfällen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss |
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| Helvetia (AVB 03.2026) | Der Zusatz Grobfahrlässigkeit verzichtet nicht bei angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand; einen Ausweisentzug wegen Alkohol musst du melden, dann darf Helvetia den Vertrag anpassen oder auflösen |
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| Mobiliar (AB 04.2025) | Keine Leistung bei alkoholisiertem Zustand über dem Grenzwert, ausser es wird bewiesen, dass in den 5 Jahren davor kein Ausweis deswegen entzogen wurde oder dass der Alkohol den Unfall nicht beeinflusst hat |
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| Zurich (AVB 08/2025) | Kasko nicht versichert ab 1,6 Promille oder 0,80 mg/l Atemalkohol; darunter kürzt Zurich eine Kollision in angetrunkenem Zustand trotz Grobfahrlässigkeitsschutz nach der Schwere des Verschuldens |
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