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Unfall mit Alkohol: Was zahlt die Versicherung?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Verursachst du betrunken einen Unfall, zahlt deine Autohaftpflicht den Geschädigten trotzdem, denn Einreden aus dem Vertrag gelten ihnen gegenüber nicht (Art. 65 Abs. 2 SVG). Bei dir kann sie das Geld aber zurückholen (Art. 65 Abs. 3 SVG). Die Kasko darf kürzen (Art. 14 Abs. 2 VVG), manche zahlen ab einer Grenze gar nichts: Allianz Suisse bei Kollisionen ab 1,0 Promille, Zurich ab 1,6 Promille. Ein Grobfahrlässigkeitsschutz hilft bei Alkohol in der Regel nicht. Angetrunken bist du ab 0,5 Promille; mit Führerausweis auf Probe gilt schon 0,1.

Art. 65 SVGArt. 14 VVGAllianz Suisse ABZurich AVBGenerali AVBArt. 1 Alkoholgrenzwerte-VOArt. 2a VRV

Wer zahlt was nach einem Unfall mit Alkohol?

Entscheidend ist, wessen Schaden es ist. Wer durch dein Auto verletzt wird oder einen Sachschaden erleidet, hat Anspruch gegen den Halter (Art. 58 SVG) und fordert direkt beim Haftpflichtversicherer (Art. 65 Abs. 1 SVG). Dein Alkoholpegel ändert daran nichts: Einreden aus dem Versicherungsvertrag oder dem Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer Geschädigten nicht entgegenhalten (Art. 65 Abs. 2 SVG). Laut bfu erhält das Unfallopfer die Leistungen vollständig; Regressforderungen betreffen nur die Person, die für den Unfall verantwortlich ist. Für dein eigenes Auto und deine eigenen Verletzungen gilt etwas anderes: Hier dürfen Kasko und Unfallversicherung bei grober Fahrlässigkeit kürzen, und Fahren unter Alkoholeinfluss nennt die bfu ausdrücklich als Beispiel grober Fahrlässigkeit.

Art. 58 SVGArt. 65 SVGbfu Regress
SchadenWer zahlt?Was dir droht
Verletzte und Sachschäden bei anderen, auch bei deinen MitfahrendenDie Haftpflicht deines Autos, vollständig (Art. 58 und 65 SVG)Rückgriff auf dich, soweit der Versicherer nach Vertrag oder VVG kürzen dürfte (Art. 65 Abs. 3 SVG)
Schaden an deinem eigenen AutoDie Kasko, falls du eine hastKürzung nach dem Grad des Verschuldens (Art. 14 Abs. 2 VVG), je nach Vertrag gar keine Leistung
Deine eigenen Verletzungen bei einem FreizeitunfallDie Unfallversicherung nach UVGKürzung der Taggelder in den ersten zwei Jahren, mit Angehörigen höchstens um die Hälfte (Art. 37 Abs. 2 UVG); ab 0,8 Promille, einem Vergehen, auch Kürzung aller Geldleistungen, in besonders schweren Fällen keine (Art. 37 Abs. 3 UVG, Art. 21 ATSG)

Die Kürzung in der Kasko und der Rückgriff in der Haftpflicht setzen grobe Fahrlässigkeit voraus; Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist laut bfu ein typisches Beispiel dafür.

Art. 58 SVGArt. 65 SVGArt. 14 VVGArt. 37 UVGArt. 21 ATSGbfu Regress

Wie viel holt die Haftpflicht bei dir zurück?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Das Gesetz gibt dem Versicherer ein Rückgriffsrecht, soweit er nach Vertrag oder VVG kürzen dürfte (Art. 65 Abs. 3 SVG), und bei grobfahrlässig herbeigeführtem Schaden darf er im Verhältnis zum Verschulden kürzen (Art. 14 Abs. 2 VVG). Laut bfu hängt die Höhe des Regresses unter anderem davon ab, wie schwer das Fehlverhalten war und welche weiteren Umstände vorliegen. Die Ombudsstelle der Privatversicherung verweist auf Bundesgerichtsentscheide, nach denen Kürzungen als Faustregel meist zwischen 10 % und 50 % liegen und nur bei gröbstem Verschulden darüber. Zurich schreibt in ihren Bedingungen, dass sie ihre Aufwendungen ganz oder teilweise zurückfordern kann, wenn der Schutz eingeschränkt ist, etwa durch Fahren in angetrunkenem Zustand.

Art. 65 SVGArt. 14 VVGbfu RegressOmbudsmanZurich AVB

Ein Grobfahrlässigkeitsschutz fängt den Rückgriff bei Alkohol nicht auf: Allianz Suisse nimmt trotz Verzicht Rückgriff, wenn der Lenker angetrunken oder fahrunfähig war, Generali lässt den Verzicht bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss entfallen, Helvetia bei angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand, und Zurich nimmt in diesen Fällen Rückgriff auf den Lenker. Wie Kürzung und Regress berechnet werden und warum die frühere Rückgriffspflicht seit dem 1. Oktober 2023 nicht mehr gilt, erklärt der Ratgeber zur Grobfahrlässigkeit mit Rechenbeispielen.

Allianz Suisse ABGenerali AVBHelvetia AVBZurich AVBArt. 65 SVG

Zahlt die Kasko, wenn du getrunken hast?

Meist nur gekürzt, manchmal gar nicht. Das VVG erlaubt bei grober Fahrlässigkeit eine Kürzung nach dem Grad des Verschuldens (Art. 14 Abs. 2 VVG), und einige Versicherer schliessen Kollisionsschäden ab einem bestimmten Alkoholwert ganz aus. Der Zusammenhang zählt: AXA lässt ihre Einschränkungen entfallen, wenn der angetrunkene Zustand nicht zum Ereignis geführt oder es beeinflusst hat, die Mobiliar, wenn bewiesen wird, dass der Alkohol Entstehung und Folgen nicht beeinflusst hat. So regeln es sechs grosse Versicherer:

Art. 14 VVGAXA AVBMobiliar AVB
VersichererRegel bei Alkohol in den Bedingungen
Allianz Suisse (AB 06.2024)Kollisionsschäden nicht versichert ab 1,0 Promille Blutalkohol oder 0,5 mg/l Atemalkohol (Mittelwert) oder unter Drogen; kein Verzicht auf Kürzung bei angetrunkenem Zustand
AXA (AVB 10.2025)Leistungen werden gekürzt, wenn der Blutalkohol über der gesetzlichen Grenze lag; wurde dem Lenker in den 5 Jahren davor der Ausweis entzogen, gibt es für ihn keine Kaskoleistung
Generali (AVB 2026)Verzicht auf Kürzung gilt nicht bei Unfällen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
Helvetia (AVB 03.2026)Der Zusatz Grobfahrlässigkeit verzichtet nicht bei angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand; einen Ausweisentzug wegen Alkohol musst du melden, dann darf Helvetia den Vertrag anpassen oder auflösen
Mobiliar (AB 04.2025)Keine Leistung bei alkoholisiertem Zustand über dem Grenzwert, ausser es wird bewiesen, dass in den 5 Jahren davor kein Ausweis deswegen entzogen wurde oder dass der Alkohol den Unfall nicht beeinflusst hat
Zurich (AVB 08/2025)Kasko nicht versichert ab 1,6 Promille oder 0,80 mg/l Atemalkohol; darunter kürzt Zurich eine Kollision in angetrunkenem Zustand trotz Grobfahrlässigkeitsschutz nach der Schwere des Verschuldens

Massgebend sind deine Police und die AVB-Ausgabe deines Vertrags. Die Mobiliar-Regel gilt für dich als Versicherungsnehmer und für den deklarierten häufigsten Lenker.

Allianz Suisse ABAXA AVBGenerali AVBHelvetia AVBMobiliar AVBZurich AVB→ Vollkasko-Check: Lohnt sich die Vollkasko noch?

Welche Promillegrenzen gelten in der Schweiz?

GrenzeWas sie bedeutetGrundlage
0,1 Promille oder 0,05 mg/lAlkoholverbot für Inhaber des Führerausweises auf Probe, Lernfahrende und ihre Begleitpersonen, Fahrlehrer im Beruf, den berufsmässigen sowie den konzessionierten oder grenzüberschreitenden Personentransport, Lastwagen, schwere Sattelschlepper und Traktoren über 3,5 t sowie GefahrguttransporteArt. 2a VRV
0,5 Promille oder 0,25 mg/lAngetrunken: Fahrunfähigkeit gilt ohne weitere Beweise als erwiesenArt. 1 Alkoholgrenzwerte-VO
0,8 Promille oder 0,4 mg/lQualifizierte Konzentration: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder GeldstrafeArt. 2 Alkoholgrenzwerte-VO, Art. 91 SVG
1,6 Promille oder 0,8 mg/lFahreignungsuntersuchungArt. 15d SVG

Laut ASTRA entsprechen 0,5 Promille 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft und 0,8 Promille 0,4 mg. Wurden Atem und Blut gemessen, gilt der Blutwert (Art. 55 Abs. 6bis SVG).

Art. 2a VRVArt. 1 Alkoholgrenzwerte-VOArt. 2 Alkoholgrenzwerte-VOArt. 91 SVGArt. 15d SVGASTRAArt. 55 SVG

Die tiefe Grenze von 0,1 Promille trifft vor allem Neulenkende und Berufschauffeure. Für Inhaberinnen und Inhaber des Führerausweises auf Probe und für Lernfahrende gilt sie laut bfu bei jeder Fahrt, für Bus- und Lastwagenlenkende sowie Fahrlehrer während der Berufsausübung. Laut ch.ch liegt die Grenze nicht bei null, weil auch die Verdauung von Früchten zu Alkohol im Blut führen kann. Rechne nicht knapp: Alkohol baut sich laut bfu nur um etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab, auch im Schlaf nicht schneller, und wer zu viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen noch fahrunfähig sein. Jeder achte schwere Unfall ist laut bfu alkoholbedingt.

bfu Alkohol: Rechtsfolgench.chbfu

Busse und Ausweisentzug in Kürze

  • Ab 0,5 Promille ohne weitere Widerhandlung: Busse (Art. 91 Abs. 1 SVG). Es ist eine leichte Widerhandlung; du wirst verwarnt, oder der Ausweis wird mindestens einen Monat entzogen, wenn du in den zwei Jahren davor schon eine Massnahme hattest (Art. 16a SVG). Laut ch.ch beträgt die Busse etwa CHF 600 bis 800.
  • Ab 0,5 Promille mit einer zusätzlichen leichten Widerhandlung, etwa zu schnellem Fahren: mittelschwere Widerhandlung, Entzug für mindestens einen Monat (Art. 16b SVG).
  • Ab 0,8 Promille: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 91 Abs. 2 SVG), Entzug für mindestens drei Monate (Art. 16c SVG).
  • Verstoss gegen das 0,1-Promille-Verbot ohne weitere Widerhandlung: Busse und eine leichte Widerhandlung (Art. 91 Abs. 1 und Art. 16a SVG).
  • Bist du nicht fahrfähig, verhindert die Polizei die Weiterfahrt und nimmt dir den Führerausweis sofort ab (Art. 54 Abs. 3 SVG).
Art. 91 SVGArt. 16a SVGArt. 16b SVGArt. 16c SVGArt. 54 SVGch.chbfu Alkohol: Rechtsfolgen

Ein Beispiel der bfu: Eine Lenkerin fährt nach einer Feier Schlangenlinien und bläst 0,6 mg/l, das entspricht 1,2 Promille. Sie erhält eine unbedingte Geldstrafe, muss den Ausweis für drei Monate abgeben und die Gebühren beider Verfahren zahlen. Wer in der Probezeit erwischt wird, riskiert zusätzlich die Verlängerung oder den Verfall des Ausweises auf Probe (bfu); was das genau heisst, steht im Ratgeber für Neulenker.

bfu Alkohol: Rechtsfolgen

Was gilt nach einem früheren Ausweisentzug?

Wer schon einmal wegen Alkohol den Ausweis abgeben musste, verliert beim nächsten Alkoholunfall oft den ganzen Schutz am eigenen Auto. Zurich kann ihre Haftpflichtleistungen vollumfänglich beim Lenker zurückfordern und zahlt weder Kasko noch Pannenhilfe, wenn ihm in den drei Jahren davor aus einem solchen Grund der Ausweis entzogen wurde. AXA zahlt dem Lenker in diesem Fall keine Kaskoleistung und nimmt für Haftpflicht- und Unfallleistungen an Mitfahrende Rückgriff, wenn der Entzug in den fünf Jahren davor lag. Auch die Mobiliar zahlt nach einem Entzug in den fünf Jahren davor nichts. Helvetia verlangt, dass du ihr einen Ausweisentzug wegen Alkohol meldest, und behält sich vor, den Vertrag anzupassen oder aufzulösen.

Zurich AVBAXA AVBMobiliar AVBHelvetia AVB

Auch der Verkehrsrechtsschutz zahlt bei Alkohol oft nicht. Im Rechtsschutz der Helvetia-Autoversicherung (Risikoträgerin Coop Rechtsschutz) sind Straf- und Administrativverfahren bei mehr als 1,6 Promille nicht versichert, im Verkehrs-Rechtsschutz Ausland der Mobiliar (Protekta), der nur ausserhalb der Schweiz gilt, Vorwürfe ab 1,6 Promille oder 0,8 mg/l.

Helvetia AVBMobiliar AVB→ Rechtsschutzversicherungen im Überblick

Deine Verletzungen und deine Mitfahrenden

Verletzt du dich bei einem selbst verschuldeten Alkoholunfall in der Freizeit, kürzt die Unfallversicherung die Taggelder der ersten zwei Jahre; sorgst du für Angehörige, höchstens um die Hälfte (Art. 37 Abs. 2 UVG). Ab 0,8 Promille ist die Fahrt ein Vergehen (Art. 91 Abs. 2 SVG, Art. 10 StGB); dann kann sie alle Geldleistungen kürzen, auch Renten, und in besonders schweren Fällen verweigern (Art. 37 Abs. 3 UVG, Art. 21 ATSG). Eine Insassenversicherung im Autovertrag hilft dem Lenker hier nicht immer: Zurich schliesst seine Ansprüche ab 1,6 Promille aus, Allianz Suisse verzichtet in der Unfallversicherung bei angetrunkenem Zustand nicht auf die Kürzung. Mitfahrende sind als Geschädigte über die Haftpflicht des Autos gedeckt (Art. 58 und 65 SVG). Wer erkennen konnte oder musste, dass die Person am Steuer nicht fahrfähig ist, kann laut bfu aber selbst grobfahrlässig handeln, und seine Versicherungsleistungen können gekürzt werden (Urteil des Bundesgerichts 107 V 241).

Art. 37 UVGArt. 91 SVGArt. 10 StGBArt. 21 ATSGZurich AVBAllianz Suisse ABArt. 58 SVGArt. 65 SVGbfu Regress→ Autoversicherungen mit allen Bausteinen vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol?

Den Geschädigten ja, vollständig: Die Haftpflicht kann ihnen deinen Alkoholpegel nicht entgegenhalten (Art. 65 Abs. 2 SVG). Bei dir kann sie Rückgriff nehmen (Art. 65 Abs. 3 SVG). Dein eigenes Auto zahlt die Kasko meist nur gekürzt und je nach Vertrag gar nicht, etwa bei Allianz Suisse für Kollisionen ab 1,0 Promille und bei Zurich ab 1,6 Promille.

Art. 65 SVGAllianz Suisse ABZurich AVB

Wie viel muss ich nach einem Alkoholunfall selbst bezahlen?

Das hängt vom Verschulden und den Umständen ab (bfu). Laut Ombudsstelle liegen Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit als Faustregel meist zwischen 10 % und 50 %, bei gröbstem Verschulden darüber. Nach einem früheren Ausweisentzug wegen Alkohol kann Zurich die Haftpflichtleistungen vollumfänglich zurückfordern.

bfu RegressOmbudsmanZurich AVB

Hilft der Grobfahrlässigkeitsschutz bei Alkohol am Steuer?

In der Regel nicht. Allianz Suisse, Generali, Helvetia und Zurich nehmen Alkohol in ihren Bedingungen ausdrücklich vom Verzicht auf Kürzung oder Rückgriff aus.

Allianz Suisse ABGenerali AVBHelvetia AVBZurich AVB

Bin ich versichert, wenn ich bei einem betrunkenen Fahrer mitfahre?

Als Mitfahrerin oder Mitfahrer bist du geschädigte Person, und die Haftpflicht des Autos zahlt (Art. 58 und 65 SVG). Konntest du aber erkennen, dass der Lenker nicht fahrfähig war, kannst du laut bfu selbst grobfahrlässig handeln, und deine Versicherungsleistungen können gekürzt werden.

Art. 58 SVGArt. 65 SVGbfu Regress

Ab wie viel Promille ist der Führerausweis weg?

Ab 0,8 Promille oder 0,4 mg/l für mindestens drei Monate (Art. 16c SVG). Zwischen 0,5 und 0,79 Promille droht ein Entzug von mindestens einem Monat, wenn eine weitere Widerhandlung dazukommt oder du in den zwei Jahren davor schon eine Massnahme hattest; sonst eine Verwarnung (Art. 16a und 16b SVG).

Art. 16a SVGArt. 16b SVGArt. 16c SVGArt. 2 Alkoholgrenzwerte-VO

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