Alle Ratgeber
knety.

Ratgeber Krankenkasse

Krankenkasse in den Ferien im Ausland: Was sie zahlt und was nicht

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

In den Ferien bleibst du über die Grundversicherung versichert, aber nicht überall gleich. In der EU, der EFTA und im Vereinigten Königreich hast du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf die nötigen Behandlungen zu den Bedingungen des Ferienlandes, inklusive dessen Kostenbeteiligung (BAG). Ausserhalb davon zahlt die Kasse nur Notfälle und höchstens das Doppelte des Schweizer Betrags, im Spital höchstens 90 % der Schweizer Kosten, für Versicherte aus dem Kanton Zug 2026 und 2027 nur 2 % (Art. 36 KVV, BAG). Rückführung, Rettung im Ausland und Reiseimpfungen zahlt die Grundversicherung nicht.

BAG AuslandArt. 36 KVVArt. 27 KLVArt. 12a KLVCSS

Bist du in den Ferien versichert?

Ja. Wer ins Ausland reist und dort keinen Wohnsitz nimmt, bleibt in der Schweiz versicherungspflichtig, und die Grundversicherung lässt sich für eine Reise weder kündigen noch aussetzen (BAG). Das gilt auch für eine lange Reise, solange du deinen Wohnsitz nicht verlegst; die Abmeldung bei der Gemeinde allein hebt ihn nicht auf (BAG, Priminfo). Grundsätzlich zahlt die Grundversicherung nur Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden. Für vorübergehende Aufenthalte im Ausland gibt es Ausnahmen, und die hängen davon ab, in welchem Land du bist (Priminfo).

BAG ReisendePriminfo FAQ
EU, EFTA und Vereinigtes KönigreichÜbrige Länder
Was gedeckt istMedizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, wie für Versicherte des LandesNur Notfälle, wenn eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist
Bis zu welchem BetragTarife und Leistungskatalog des FerienlandesHöchstens das Doppelte des Schweizer Betrags, im Spital höchstens 90 % der Schweizer Kosten
KostenbeteiligungDie des Ferienlandes, meist vor Ort; die Schweizer entfälltDeine Schweizer Franchise und dein Selbstbehalt
Was du vorweistEuropäische Krankenversicherungskarte, Rückseite der VersichertenkarteRechnungen danach bei der Kasse einreichen
Rückführung, Rettung im AuslandNicht gedecktNicht gedeckt

Grundversicherung bei einem vorübergehenden Aufenthalt. Versicherte aus dem Kanton Zug erhalten 2026 und 2027 ausserhalb von EU, EFTA und UK im Spital höchstens 2 % der Schweizer Kosten.

BAG AuslandArt. 36 KVVHelsanaCSSArt. 27 KLVIhr Europa (EU)

Ferien in EU, EFTA und UK: Was die Europäische Krankenversicherungskarte bringt

Die Europäische Krankenversicherungskarte steht auf der Rückseite deiner Schweizer Versichertenkarte. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem EU- oder EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich hast du damit Anspruch auf alle Sachleistungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, die unter Berücksichtigung der Art der Leistung und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig sind. Es gilt das Recht des Ferienlandes, auch für die Kostenbeteiligung, die du in der Regel vor Ort bezahlst. Dafür entfällt die Kostenbeteiligung in der Schweiz, und was du im Ferienland bezahlt hast, zählt nicht an deine Schweizer Franchise (BAG).

BAG AuslandGemeinsame Einrichtung KVG

Die Karte gilt nur im öffentlichen Gesundheitssystem; Behandlungen bei privaten Anbietern deckt sie nicht (Ihr Europa). Hast du die Karte nicht dabei, darf man dir die Behandlung nicht verweigern; du musst aber eventuell zuerst bezahlen und danach die Rückerstattung beantragen (Ihr Europa). Laut Europäischer Kommission garantiert die Karte keine Gratisbehandlung: Was in der Schweiz nichts kostet, kann im Ferienland kostenpflichtig sein. Nimm die Karte selbst mit; laut CSS reicht die digitale Karte in ihrer App nicht. Hast du sie vergessen, kann dir deine Kasse eine befristete Ersatzbescheinigung ausstellen (BAG).

Ihr Europa (EU)Europäische KommissionCSSBAG Ausland

Ferien ausserhalb von EU, EFTA und UK: nur Notfälle, höchstens das Doppelte

Ein Notfall liegt vor, wenn du bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eine medizinische Behandlung brauchst und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist (Art. 36 Abs. 2 KVV). Dafür übernimmt die Grundversicherung höchstens den doppelten Betrag dessen, was in der Schweiz vergütet würde (Art. 36 Abs. 4 KVV). Im Spital heisst das höchstens 90 % der Kosten, die der Aufenthalt in der Schweiz kosten würde, weil in der Schweiz der Kanton mindestens 55 % trägt und die Kasse höchstens 45 % (BAG). Deine Franchise und deinen Selbstbehalt zahlst du auch bei Rechnungen aus diesen Ländern selbst (Helsana, CSS).

Art. 36 KVVBAG ReisendeBAG AuslandHelsanaCSS
Würde in der Schweiz kostenAmbulanter Notfall: höchstensNotfall im Spital: höchstensSpital, Versicherte aus Zug: höchstens
CHF 500CHF 1’000CHF 450CHF 10
CHF 5’000CHF 10’000CHF 4’500CHF 100
CHF 20’000CHF 40’000CHF 18’000CHF 400

Obergrenze der Grundversicherung ausserhalb von EU, EFTA und UK (Art. 36 Abs. 4 KVV, BAG); Zug gilt für 2026 und 2027. Verlangt das Spital im Ferienland mehr, trägst du die Differenz selbst oder deine Zusatz- oder Reiseversicherung.

Art. 36 KVVBAG Ausland

Kanton Zug: 2026 und 2027 übernimmt der Kanton 99 % der Kosten für stationäre Behandlungen in der Schweiz, die Kasse nur 1 %. Bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb von EU, EFTA und UK zahlt die Grundversicherung deshalb höchstens 2 % der Kosten. Das BAG empfiehlt für solche Reisen eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung, sofern du keine entsprechende Zusatzversicherung hast; besonders in Ländern mit höheren Kosten als in der Schweiz, etwa in den USA, Kanada oder Japan.

BAG AuslandBAG Reisende→ Krankenkassen im Kanton Zug→ Ratgeber Reise: Zahlt die Krankenkasse im Ausland?

Was die Grundversicherung in den Ferien nicht zahlt

  • Rückführung in die Schweiz: Ausserhalb der Schweiz zahlt die Grundversicherung keine Krankentransporte und keine Rückführung, auch wenn sie medizinisch sinnvoll wäre (CSS). Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt den Rückflug ebenfalls nicht (Europäische Kommission).
  • Rettung im Ausland: An Rettungskosten zahlt die Grundversicherung nur bei Rettungen in der Schweiz, 50 % bis höchstens CHF 5’000 im Jahr (Art. 27 KLV). Such- und Rettungseinsätze, etwa nach einem Skiunfall, deckt auch die Karte nicht (Ihr Europa).
  • Private Kliniken und Praxen in EU, EFTA und UK: Die Karte gilt nur bei öffentlichen Anbietern (Ihr Europa).
  • Reiseimpfungen: Bei reisemedizinischer Indikation übernimmt die Grundversicherung weder die Impfung noch die Impfberatung (Art. 12a Abs. 3 KLV).
  • Zahnschmerzen: Ausserhalb von EU, EFTA und UK zahlt die Grundversicherung eine Zahnbehandlung laut CSS nur nach einem Zahnunfall, wenn der Unfall in der Grundversicherung mitversichert ist, und dann nur die nötige Erstversorgung. In EU, EFTA und UK gilt mit der Karte der Leistungskatalog des Ferienlandes (BAG).
  • Medikamente auf Vorrat: Im Ausland gekaufte Arznei- und Hilfsmittel vergütet die Kasse nur, wenn du sie während des Aufenthalts wegen einer Erkrankung brauchst (BAG).
CSSEuropäische KommissionArt. 27 KLVIhr Europa (EU)Art. 12a KLVBAG Ausland→ Rettung und Rückführung: wer zahlt

Wann brauchst du eine Reise- oder Zusatzversicherung?

Was über die Grundversicherung hinausgeht, deckt nur eine Zusatzversicherung mit Auslandsdeckung oder eine Reiseversicherung. Jede Kasse bestimmt selbst, welche Leistungen sie in ihren Zusatzversicherungen anbietet; dazu können zusätzliche Beiträge an Transport und Rettung in der Schweiz und im Ausland gehören (Priminfo). Prüfe deshalb zuerst die Bedingungen deiner Police. Bei der CSS zum Beispiel zahlt die Zusatzversicherung Heilungskosten nur ergänzend zur Grundversicherung; anerkennt diese eine Behandlung im Ausland nicht als Notfall, zahlt auch der Zusatz nichts. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung übernimmt keine Versicherung (Art. 64 Abs. 8 KVG).

Priminfo ZusatzversicherungenCSSArt. 64 KVG
FerienzielLücke der GrundversicherungWas sie schliesst
EU, EFTA, Vereinigtes KönigreichRückführung, Rettung, private KlinikenReiseversicherung mit Assistance oder Zusatz mit Auslandsdeckung
USA, Kanada, JapanKosten über dem Doppelten des Schweizer Betrags, RückführungReise- oder Auslandskrankenversicherung, vom BAG empfohlen
Übrige Länder ausserhalb von EU, EFTA und UKKosten über dem Doppelten, im Spital über 90 %; RückführungReise- oder Auslandskrankenversicherung, vom BAG empfohlen
Wohnsitz im Kanton Zug, ausserhalb von EU, EFTA und UKIm Spital alles über 2 % der Schweizer KostenReiseversicherung für Heilungskosten und Assistance (CSS)

Ob dein bestehender Zusatz die Lücke schon schliesst, steht in seinen Bedingungen.

BAG AuslandBAG ReisendeIhr Europa (EU)CSS→ Reiseversicherungen vergleichen→ Zusatzversicherungen vergleichen

Behandlung im Ausland ohne Notfall: Wann zahlt die Kasse?

Grundsätzlich nicht, aber es gibt drei Ausnahmen. Erstens kann die Grundversicherung eine Leistung im Ausland übernehmen, die in der Schweiz nicht erbracht werden kann (Art. 34 Abs. 2 KVG, Art. 36 Abs. 1 KVV); laut BAG auch, wenn die Wartezeit in der Schweiz zu lang ist. Dafür reicht deine Ärztin oder dein Arzt vor der Behandlung einen begründeten Antrag beim Vertrauensarzt der Kasse ein, und die Kasse entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt (BAG). Zweitens kann das BAG Programme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Grenzgebieten bewilligen; niemand darf verpflichtet werden, sich im Ausland behandeln zu lassen (Art. 36a KVV). Drittens zahlt sie eine Geburt im Ausland, wenn das Kind nur so die Staatsangehörigkeit der Mutter oder des Vaters erhält oder sonst staatenlos wäre, höchstens zum Schweizer Betrag (Art. 36 Abs. 3 und 4 KVV).

Art. 34 KVGArt. 36 KVVBAG AuslandArt. 36a KVV

Eine Operation, für die du eigens ins Ausland reist, zahlt die Grundversicherung nicht: Wer sich zum Zweck einer Behandlung ins Ausland begibt, hat keinen Notfall (Art. 36 Abs. 2 KVV), und die Europäische Krankenversicherungskarte gibt dann ebenfalls keinen Anspruch auf Kostenersatz (Europäische Kommission). Brauchst du wegen einer chronischen Krankheit auch in den Ferien regelmässig Behandlungen, kläre vor der Reise mit deiner Kasse, was sie übernimmt; für Fragen zur persönlichen Situation verweist das BAG an den Krankenversicherer. Eine Kostengutsprache beantragst du laut CSS immer vor Beginn der Behandlung.

Art. 36 KVVEuropäische KommissionBAG ReisendeCSS

Checkliste vor der Abreise

  • Die Versichertenkarte selbst einpacken: Auf ihrer Rückseite steht die Europäische Krankenversicherungskarte (BAG, CSS).
  • Die Servicenummer deiner Kasse notieren: Einige Kassen haben eine Nummer für Versicherte im Ausland (Gemeinsame Einrichtung KVG).
  • Für Ziele ausserhalb von EU, EFTA und UK die Auslandsdeckung prüfen, besonders für USA, Kanada und Japan (BAG).
  • Reiseimpfungen rechtzeitig planen und selbst bezahlen (Art. 12a Abs. 3 KLV).
  • Einige Länder, etwa Kuba oder Iran, verlangen zusätzlich zum Visum einen Versicherungsnachweis; die CSS zum Beispiel stellt ihren Versicherten dafür ein Schreiben aus.
  • Im Ausland Rechnungen, Quittungen und Arztberichte aufbewahren. Hast du selbst bezahlt, reichst du die Rechnung der Kasse ein; sie prüft sie und erstattet dir den Betrag nach Abzug der Kostenbeteiligung (Priminfo).
BAG AuslandCSSGemeinsame Einrichtung KVGBAG ReisendeArt. 12a KLVPriminfo FAQ

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen Arztbesuch in den Ferien in Italien?

Ja, wenn er medizinisch notwendig ist und du die Europäische Krankenversicherungskarte vorweist. Du wirst wie eine in Italien versicherte Person behandelt und zahlst die dortige Kostenbeteiligung, meist vor Ort; die Schweizer Kostenbeteiligung entfällt dafür (BAG).

BAG Ausland

Brauche ich für Ferien in Europa eine Reiseversicherung?

In der EU, der EFTA und im Vereinigten Königreich nicht für eine Behandlung im öffentlichen Gesundheitssystem. Rückführung, Rettungseinsätze und private Kliniken deckt die Europäische Krankenversicherungskarte aber nicht; dafür brauchst du eine Reise- oder Zusatzversicherung (Ihr Europa, Europäische Kommission). In europäischen Ländern ausserhalb davon gilt die Karte nicht, und die Grundversicherung zahlt nur Notfälle bis zum doppelten Schweizer Betrag (Art. 36 KVV).

Ihr Europa (EU)Europäische KommissionArt. 36 KVV

Zahlt die Krankenkasse Reiseimpfungen?

Nein. Bei reisemedizinischer Indikation übernimmt die Grundversicherung weder die Impfung noch die Impfberatung (Art. 12a Abs. 3 KLV).

Art. 12a KLV

Was mache ich, wenn ich im Ausland selbst bezahlt habe?

Bewahre Rechnung und Quittung auf und reiche sie nach der Rückkehr deiner Kasse ein. In EU, EFTA und UK kann das nötig sein, wenn du die Karte nicht dabei hattest (Ihr Europa). Ausserhalb davon erstattet die Kasse höchstens das Doppelte des Schweizer Betrags (Art. 36 KVV).

Ihr Europa (EU)Art. 36 KVV

Kann ich mich im Ausland günstiger operieren lassen?

Nicht auf Kosten der Grundversicherung, wenn du dafür eigens hinreist; das ist kein Notfall (Art. 36 Abs. 2 KVV). Ausnahme ist eine Behandlung, die es in der Schweiz nicht gibt oder bei der die Wartezeit zu lang ist; dafür braucht es vorher einen Antrag an den Vertrauensarzt deiner Kasse (BAG).

Art. 36 KVVBAG Ausland

Jetzt mit echten Zahlen vergleichen

Kostenlos und ohne Login. knety ist kein Versicherer, sondern vergleicht die Angebote.

Krankenkassen vergleichen

Weiterlesen

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety