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Komplementärmedizin: Was Grundversicherung und Zusatz zahlen

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Die Grundversicherung zahlt fünf Methoden der Komplementärmedizin: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin, klassische Homöopathie und Phytotherapie, und nur bei Ärztinnen und Ärzten mit der vorgeschriebenen Weiterbildung (Art. 4b KLV); Franchise und Selbstbehalt gelten wie sonst. Osteopathie, Kinesiologie oder Behandlungen bei nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten zahlt nur eine Zusatzversicherung, in der Regel nur für Methoden und Fachpersonen, welche die Kasse anerkennt, je nach Kasse über das EMR, die ASCA oder eigene Listen.

Art. 4b KLVBAGArt. 64 KVGKPTCSS RichtlinienVisana TherapeutenVisanaÖKK

Welche fünf Methoden zahlt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung zahlt ärztliche Leistungen aus fünf Fachrichtungen der Komplementärmedizin: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), klassische Homöopathie und Phytotherapie (Art. 4b KLV). Voraussetzung ist, dass die Ärztin oder der Arzt eine Weiterbildung nach dem jeweiligen Fähigkeitsprogramm des Schweizerischen Instituts für Weiter- und Fortbildung (SIWF) hat. Laut BAG können nur Ärztinnen und Ärzte mit einem Facharzttitel und einer komplementärmedizinischen Weiterbildung diese Leistungen abrechnen; sie sind damit in konventioneller und in komplementärer Medizin weitergebildet.

Art. 4b KLVBAG
MethodeVorgeschriebene Weiterbildung (Fähigkeitsprogramm des SIWF)Grundlage
AkupunkturAkupunktur – Chinesische Arzneitherapie – TCM (ASA)Art. 4b Bst. a KLV
Anthroposophische MedizinAnthroposophisch erweiterte Medizin (VAOAS)Art. 4b Bst. b KLV
Arzneimitteltherapie der TCMAkupunktur – Chinesische Arzneitherapie – TCM (ASA)Art. 4b Bst. c KLV
Klassische HomöopathieHomöopathie (SVHA)Art. 4b Bst. d KLV
PhytotherapiePhytotherapie (SMGP)Art. 4b Bst. e KLV

Fassung der KLV vom 1. August 2026. Die Abkürzungen in Klammern bezeichnen die Fachgesellschaften der Programme.

Art. 4b KLV

Nicht in der Grundversicherung sind Leistungen von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten (BAG), also zum Beispiel eine Akupunktur bei einer Therapeutin ohne Arztdiplom. Auch Osteopathie, Kinesiologie oder Yoga-Therapie zahlt die Grundversicherung nicht (KPT).

BAGKPT→ Alternativmedizin: was jede Kasse zahlt

Warum gerade diese fünf? Verfassung und Homöopathie-Entscheid

Seit dem 17. Mai 2009 steht in der Bundesverfassung: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin» (Art. 118a BV). Laut BAG nahm die Stimmbevölkerung den Artikel mit 67 % an. Schon 1999 nahm der Bund fünf komplementärmedizinische Fachrichtungen provisorisch in die Grundversicherung auf, 2005 beendete das Departement des Innern die Leistungspflicht; nach der Abstimmung wurden die heutigen fünf ab 2012 provisorisch und ab 2017 definitiv leistungspflichtig (BAG). Seither sind sie den übrigen ärztlichen Leistungen angeglichen. Bei der Prüfung stehen die Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz und ärztliche Erfahrung sowie eine spezifische Weiterbildung im Vordergrund (Art. 35a KVV).

Art. 118a BVBAGArt. 35a KVV

Die Homöopathie bleibt in der Grundversicherung: Das Departement des Innern hat im April 2026 entschieden, auf eine erneute Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu verzichten (BAG). Als Gründe nennt das BAG unter anderem den Volksentscheid von 2009 und die geringen Kosten: Die ärztliche Komplementärmedizin kostet die Grundversicherung rund CHF 18 Millionen im Jahr, rund 0,04 % der Gesamtkosten von rund CHF 42,2 Milliarden im Jahr 2024. Die Kosten der Homöopathie allein lassen sich laut BAG nicht separat ausweisen.

BAG

Franchise, Selbstbehalt und Versicherungsmodell

In der Grundversicherung zahlst du für die fünf Methoden wie für jede Leistung Franchise und Selbstbehalt (Art. 64 KVG); laut ÖKK werden sie wie die anderen medizinischen Fachrichtungen der Franchise angerechnet. Die Behandlung muss medizinisch nötig sein: Präventivbehandlungen oder Befindlichkeitsstörungen wie Verspannungen, Nervosität oder Stress zahlt die Grundversicherung laut ÖKK nicht, und bei längeren Behandlungen kann die Kasse mit einem Fragebogen nach der medizinischen Notwendigkeit fragen. Hast du ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell, gelten dessen Regeln auch hier: Ob du eine ärztliche Verordnung brauchst, hängt laut KPT von deinem Versicherungsmodell ab.

Art. 64 KVGÖKKKPT→ Hausarzt, HMO und Telmed vergleichen

Was zahlt die Zusatzversicherung?

Behandlungen bei Naturärztinnen und Naturärzten gehören laut BAG in die Zusatzversicherung, ebenso Methoden wie Osteopathie oder Kinesiologie (KPT). Die Zusatzversicherung ist freiwillig, und wie viel sie zahlt, ist je nach Kasse und Produkt verschieden. Beispiele von den Seiten der Versicherer:

BAG FAQKPT
Versicherer und ProduktLeistung laut Versicherer
Helsana SANA und COMPLETA75 % des Rechnungsbetrags, etwa bei Akupunktur durch eine EMR-zertifizierte Fachperson
KPT Pulse75 % der Kosten bei anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten
CONCORDIA NATURAÜber 70 anerkannte Methoden; naturheilpraktische Behandlung 75 % bis CHF 4’000, therapeutische 75 % bis CHF 1’500 pro Kalenderjahr
CONCORDIA NATURA plusÜber 130 anerkannte Methoden; 75 % bis CHF 6’000 beziehungsweise CHF 2’000 pro Kalenderjahr
SWICA Completa Top, Completa Forte, OptimaBis CHF 80 oder CHF 120 pro Stunde, mit Optima die vollen Kosten, jeweils abzüglich Franchise und Selbstbehalt des Produkts
Groupe MutuelSeit April 2026 Höchstbeträge pro 5 Minuten je nach Ausbildung, etwa Osteopathie CHF 126 oder CHF 144 für 45 Minuten, Massagen CHF 120 oder CHF 144 für 60 Minuten

Stand der Seiten am 19.10.2026. Ob eine Methode gedeckt ist, steht in der Methodenliste der Kasse und in den Bedingungen deines Produkts.

Helsana MethodenlisteKPTCONCORDIASWICAGroupe Mutuel

Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung übernimmt keine Zusatzversicherung: Kostenbeteiligungen dürfen weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherung versichert werden (Art. 64 Abs. 8 KVG). Achte auf die Grenzen des Produkts: Bei der Groupe Mutuel hängt der Höchstbetrag pro 5 Minuten von der Ausbildung der Fachperson ab, sie unterscheidet zwischen Grundausbildung und weiterführender Ausbildung. Bei Helsana zahlen für Akupunktmassage bei einer EMR-zertifizierten Fachperson SANA und COMPLETA 75 %, bei einer ASCA-zertifizierten nur COMPLETA PLUS, 75 % bis CHF 500 im Jahr.

Art. 64 KVGGroupe MutuelHelsana Methodenliste→ Zusatzversicherungen vergleichen

EMR, ASCA oder eigene Liste: Wen deine Kasse anerkennt

Die Zusatzversicherung zahlt in der Regel nur, wenn die Kasse die Methode und die Fachperson anerkennt. Ausnahmen nennen Visana und ÖKK: Visana Komplementär III vergütet auch nicht anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten, ÖKK NATUR MIDI und NATUR PLUS zahlen für sie 50 % bis CHF 500 beziehungsweise CHF 1’000 im Jahr. Die meisten der neun hier geprüften Kassen stützen sich bei der Anerkennung auf Register: das EMR, das Erfahrungsmedizinische Register der Eskamed AG, und die ASCA, die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin (CSS). Welches Register zählt, regelt jede Kasse anders:

CSS RichtlinienVisanaÖKK
VersichererAnerkannte Fachpersonen laut Versicherer
CSSEMR-Registrierung zwingend; reine ASCA-Registrierung nur für UNO+, DUE+ und SANFIT. Neu anerkannt seit 2024 nur mit reglementiertem Abschluss, etwa einem eidgenössischen Diplom
HelsanaJe nach Methode nur EMR oder EMR und ASCA, mit unterschiedlicher Kostenübernahme; Methoden ausserhalb der Liste sind nicht anerkannt
KPTASCA oder EMR
ÖKKEintrag im EMR; Methode und Fachperson grundsätzlich von ÖKK anerkannt
SanitasNVS mit SPAK-Qualitätslabel, ASCA oder EMR; zusätzlich muss Sanitas die Methode anerkennen
SWICAASCA oder EMR für eine von SWICA anerkannte Methode und die Qualifikation; neu nur mit Branchenzertifikat oder eidgenössischem Diplom, wo es diese gibt
Groupe MutuelRegistriert bei EMR, ASCA, NVS/SPAK oder APTN
VisanaKeiner Registrierungsstelle angeschlossen, eigene Anerkennungskriterien
CONCORDIAEigene Listen der anerkannten Massnahmen und Leistungserbringer

Stand 19.10.2026 (CSS: Richtlinien Version 5.2 vom Januar 2026; Helsana: Methodenliste vom 1.1.2026). Massgebend sind die Liste und die Bedingungen der Kasse.

CSS RichtlinienHelsana MethodenlisteKPTÖKKSanitasSWICAGroupe MutuelVisana TherapeutenCONCORDIA

Prüfe vor der ersten Sitzung, ob deine Fachperson für genau diese Methode bei deiner Kasse anerkannt ist; Sanitas, Visana und SWICA führen dafür eine Therapeutensuche oder ein Verzeichnis. Ein EMR- oder ASCA-Eintrag allein genügt nicht überall: Sanitas verlangt zusätzlich eine von ihr anerkannte Methode, und Visana anerkennt Fachpersonen nach eigenen Kriterien.

SanitasVisanaSWICAVisana Therapeuten

Brauchst du eine ärztliche Verordnung?

Das hängt vom Produkt ab. Bei Helsana ist für die anerkannten Methoden keine ärztliche Verordnung nötig, ebenso bei KPT Pulse und bei CONCORDIA NATURA. Bei Visana braucht es für die Stufe Komplementär I in jedem Fall eine ärztliche Verordnung, für Komplementär II und III nicht; nur Komplementär III zahlt auch Leistungen von Therapeutinnen und Therapeuten, die Visana nicht anerkannt hat. Bei SWICA muss ein Krankheitswert vorliegen und die Behandlung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Präventive Behandlungen übernimmt Helsana laut ihrer Methodenliste nicht.

Helsana MethodenlisteKPTCONCORDIAVisanaSWICA

So gehst du vor

  • Läuft die Behandlung bei einer Ärztin oder einem Arzt mit dem passenden Fähigkeitsprogramm, zahlt die Grundversicherung (Art. 4b KLV). Frag in der Praxis nach dieser Weiterbildung.
  • Für alle anderen Methoden: Steht die Methode auf der Liste deiner Kasse, und ist sie in deinem Produkt versichert (Helsana, Visana)?
  • Ist die Fachperson für genau diese Methode anerkannt? Massgebend ist die Liste der Kasse (CSS, Sanitas).
  • Braucht dein Produkt eine ärztliche Verordnung oder dein Versicherungsmodell eine Überweisung (Visana, KPT)?
  • Neue Zusatzversicherung: Gesundheitsfragen vollständig beantworten (Art. 4 VVG). Die Kasse darf den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen (FINMA), darum die alte Versicherung erst kündigen, wenn die neue dich aufgenommen hat (Konsumentenschutz).
Art. 4b KLVHelsana MethodenlisteVisanaCSS RichtlinienSanitasKPTArt. 4 VVGFINMAKonsumentenschutz

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Zahlt die Grundversicherung Osteopathie?

Nein. Osteopathie gehört nicht zu den fünf Methoden der Grundversicherung; sie läuft über eine Zusatzversicherung. Bei der Groupe Mutuel etwa gilt dafür seit April 2026 ein Höchstbetrag von CHF 126 oder CHF 144 pro 45 Minuten, je nach Ausbildung der Fachperson.

Art. 4b KLVKPTGroupe Mutuel

Zahlt die Krankenkasse Homöopathie?

Die Grundversicherung zahlt die klassische Homöopathie bei einer Ärztin oder einem Arzt mit dem Fähigkeitsprogramm Homöopathie (SVHA). Das Departement des Innern hat im April 2026 entschieden, sie im Leistungskatalog zu belassen. Bei nichtärztlichen Homöopathinnen und Homöopathen zahlt nur eine Zusatzversicherung.

Art. 4b KLVBAG

Zahlt die Krankenkasse Akupunktur?

Die Grundversicherung zahlt Akupunktur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit dem Fähigkeitsprogramm Akupunktur – Chinesische Arzneitherapie – TCM (ASA) sie durchführt. Bei einer nichtärztlichen Therapeutin zahlt nur die Zusatzversicherung; Helsana etwa anerkennt für Akupunktur nur EMR-zertifizierte Fachpersonen.

Art. 4b KLVBAGHelsana Methodenliste

Was ist der Unterschied zwischen EMR und ASCA?

Beides sind Register für Therapeutinnen und Therapeuten: EMR steht für Erfahrungsmedizinisches Register, einen Geschäftsbereich der Eskamed AG, ASCA für die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin. Die Kassen anerkennen sie verschieden: KPT und SWICA nehmen ASCA oder EMR, ÖKK verlangt das EMR, und die CSS anerkennt reine ASCA-Registrierungen nur für bestimmte Zusätze.

CSS RichtlinienKPTSWICAÖKK

Brauche ich für Komplementärmedizin eine Zusatzversicherung?

Für die fünf ärztlichen Methoden nicht, sie zahlt die Grundversicherung. Für alle anderen Methoden und für nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten ja. Laut Konsumentenschutz kann eine Zusatzversicherung sich lohnen, wenn du häufig alternative Behandlungsmethoden nutzt.

Art. 4b KLVBAGKonsumentenschutz

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