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Verhütung und Krankenkasse: Wer zahlt Pille, Spirale und Co.?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Nein, Verhütungsmittel wie Pille, Spirale oder die Pille danach zahlt die Grundversicherung nicht. Pille und Spirale dienen laut Bundesrat weder der Behandlung einer Krankheit noch der Prävention und sind keine Leistung bei Mutterschaft, und die Kassen dürfen nur gesetzlich vorgesehene Leistungen zahlen (Art. 34 KVG). Bezahlt werden die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit Krebsabstrich (Art. 12e KLV) und eine Sterilisation aus medizinischen Gründen (KLV Anhang 1). Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich, etwa Groupe Mutuel Premium mit 90 % bis CHF 500 im Jahr.

Bundesrat zur Motion 19.3660Art. 34 KVGFMH-LeitfadenArt. 12e KLVKLV Anhang 1Groupe Mutuel Premium

Warum zahlt die Grundversicherung keine Verhütungsmittel?

Die Grundversicherung zahlt Leistungen bei Krankheit (Art. 25 KVG), bestimmte Massnahmen der medizinischen Prävention (Art. 26 KVG) und die besonderen Leistungen bei Mutterschaft (Art. 29 KVG). Andere Kosten dürfen die Kassen nicht übernehmen (Art. 34 KVG). Der Bundesrat hat daraus in seiner Stellungnahme zur Motion 19.3660 abgeleitet: «Orale Verhütungsmittel und Spiralen dienen weder der Prävention oder Behandlung einer Krankheit, noch stellen sie eine Leistung bei Mutterschaft dar. Ihre Vergütung fällt folglich nicht unter die OKP.» Unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden, liege in der Eigenverantwortung der Versicherten. Die Motion, die verschriebene Verhütungsmittel in die Grundversicherung aufnehmen wollte, ist erledigt.

Art. 25 KVGArt. 26 KVGArt. 29 KVGArt. 34 KVGBundesrat zur Motion 19.3660

Die Fachorganisation Sexuelle Gesundheit Schweiz fasst es knapp zusammen: In der Schweiz müssen Verhütungsmittel selber bezahlt werden, die Krankenversicherung übernimmt keine Kosten. Das gilt bei jeder Kasse, denn die Grundversicherung zahlt überall dieselben Leistungen (Art. 34 KVG). Diese Übersicht zeigt, was rund um Verhütung und Frauenarzt bezahlt wird:

Sexuelle Gesundheit SchweizArt. 34 KVG
WasZahlt die Grundversicherung?Grundlage
Pille, Spirale (Kupfer oder Hormon)NeinBundesrat, Art. 34 KVG
Andere Verhütungsmittel wie Pflaster, Ring, Spritze oder KondomNeinSexuelle Gesundheit Schweiz
Pille danachNeinFMH
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit KrebsabstrichJa, die ersten zwei im Jahresabstand, danach alle drei Jahre; mit Franchise und SelbstbehaltArt. 12e KLV
Sterilisation der FrauNur aus medizinischen GründenKLV Anhang 1
Sterilisation des MannesÜber die Versicherung der Frau, wenn deren bezahlte Sterilisation nicht möglich oder vom Ehepaar nicht erwünscht istKLV Anhang 1
Hormonpräparat zur Behandlung einer KrankheitJa, wenn es für diese Anwendung auf der Spezialitätenliste stehtBAG

Stand 25.10.2026; KLV Anhang 1 in der Ausgabe vom 1. Juli 2026.

Bundesrat zur Motion 19.3660Sexuelle Gesundheit SchweizFMH-LeitfadenArt. 12e KLVKLV Anhang 1BAG Arzneimittel

Was zahlt die Grundversicherung beim Frauenarzt?

Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit Krebsabstrich gehört zu den Massnahmen der Früherkennung, welche die Grundversicherung zahlt: die ersten beiden Untersuchungen im Jahresabstand, danach alle drei Jahre, solange die Befunde normal sind; sonst bestimmt die Ärztin oder der Arzt den Abstand (Art. 12e Bst. b KLV). Nicht bezahlt wird der Nachweis von Humanen Papillomaviren (HPV) beim Screening. Bei der Früherkennung sieht die Verordnung eine Befreiung von der Franchise nur für die Mammografie und die Darmkrebs-Früherkennung in kantonalen Programmen vor; für die gynäkologische Vorsorge zahlst du Franchise und Selbstbehalt (Art. 12e KLV, Art. 64 KVG).

Art. 12e KLVArt. 64 KVG→ Franchise-Rechner

Hast du Beschwerden, etwa Schmerzen oder Blutungsstörungen, zahlt die Grundversicherung Untersuchung und Behandlung als Leistung bei Krankheit (Art. 25 KVG), ebenfalls mit Franchise und Selbstbehalt. Medikamente dafür zahlt sie, wenn sie ärztlich verordnet, im Rahmen der zugelassenen Anwendung eingesetzt und in der Spezialitätenliste aufgeführt sind; dort kann die Kostenübernahme auf bestimmte Indikationen oder Mengen beschränkt sein (BAG).

Art. 25 KVGArt. 64 KVGBAG Arzneimittel

Bist du in einem Hausarzt- oder HMO-Modell, regeln die Bedingungen deiner Kasse, ob du direkt zur Frauenärztin darfst. Bei der CSS sind Frauenärzte im Hausarztmodell von der Überweisungspflicht ausgenommen, im Hausarztmodell von Visana gelten Ausnahmen für gynäkologische Untersuchungen. Prüf die Regeln deines Modells, bevor du einen Termin abmachst, denn sie unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

CSS HausarztmodellVisana Hausarztmodell→ Versicherungsmodelle vergleichen

Pille danach: Wo du sie bekommst und wer zahlt

Die Pille danach bekommst du in der Apotheke, bei einer Ärztin, einem Arzt oder im Spital, jeweils nach einem persönlichen Gespräch (FMH). Laut Bundesrat ist sie zwar ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, Apothekerinnen und Apotheker dürfen sie aber nach einem Fachgespräch ohne ärztliches Rezept abgeben. Die Kosten der Notfallverhütung übernimmt die Krankenkasse nicht (FMH).

FMH-LeitfadenBundesrat zur Interpellation 26.3481

Auch Jugendliche bekommen sie. Laut Bundesrat ist die Abgabe an unter 16-Jährige nach den Richtlinien der Apotheken grundsätzlich möglich, wenn bei 12- bis 16-Jährigen die Urteilsfähigkeit geprüft und dokumentiert wird. Den Fragebogen zur Vorgeschichte sollen Kundinnen künftig selbst und im Voraus ausfüllen können, was mehr Diskretion bringt. Der Nationalrat hat am 29. April 2026 mit 113 zu 73 Stimmen eine Motion angenommen, die den freien Verkauf der Pille danach ermöglichen will, indem die Präparate in eine tiefere Abgabekategorie eingeteilt werden; am 25. Oktober 2026 liegt sie bei der zuständigen Kommission des Ständerates.

Bundesrat zur Interpellation 26.3481Parlament, 29.4.2026Motion 24.4238

Kostenlose und vertrauliche Unterstützung, auch bei Geldsorgen, bieten die Fachstellen für sexuelle Gesundheit in den Kantonen. Ärztliche Fachpersonen und Fachpersonen der sexuellen Gesundheit unterstehen der Schweigepflicht und geben ohne dein Einverständnis nichts weiter, auch nicht an Eltern oder Partner.

Sexuelle Gesundheit SchweizFachstellen sexuelle Gesundheit

Sterilisation: Wann zahlt die Krankenkasse?

Eine Sterilisation zahlt die Grundversicherung nur aus medizinischen Gründen. Bei einer Frau im gebärfähigen Alter ist sie eine Pflichtleistung, wenn eine Schwangerschaft wegen eines voraussichtlich bleibenden krankhaften Zustands oder einer körperlichen Anomalie das Leben gefährden oder voraussichtlich dauernd die Gesundheit schädigen würde und andere Methoden der Verhütung aus medizinischen Gründen nicht in Betracht kommen. Diese Gründe sind laut Anhang 1 der KLV «im Sinne weitherziger Interpretation» zu verstehen. Bezahlt die Grundversicherung, zahlst du wie bei anderen Behandlungen Franchise und Selbstbehalt (Art. 64 KVG). Ohne medizinischen Grund ist der Eingriff keine Leistung der Grundversicherung (Art. 34 KVG).

KLV Anhang 1Art. 64 KVGArt. 34 KVG

Für den Mann gilt eine besondere Regel. Ist die zu vergütende Sterilisation der Frau nicht möglich oder vom Ehepaar nicht erwünscht, muss der Versicherer der Frau die Kosten der Sterilisation des Ehemannes übernehmen (KLV Anhang 1). Voraussetzung sind also die medizinischen Gründe bei der Frau. Ohne sie zahlt die Grundversicherung auch die Vasektomie nicht. Einzelne Zusatzversicherungen beteiligen sich trotzdem: Atupri Intense zahlt laut Atupri 75 % bis CHF 1’000 an eine Unterbindung bei Männern und Frauen.

KLV Anhang 1Atupri Intense

Welche Zusatzversicherungen zahlen an die Verhütung?

Nicht jede Zusatzversicherung zahlt etwas an die Verhütung. Sympany etwa führt Verhütungsmittel bei den Präparaten auf, die weder die Grundversicherung noch ihre ambulanten Zusätze plus, premium, allgemeiner zusatz und privat zusatz decken. Bei ÖKK ist die Pille weder in der Grund- noch in der Zusatzversicherung gedeckt. Einige Produkte nennen dagegen Beiträge:

SympanyÖKK
Versicherer und ProduktBeitrag an die Verhütung laut Versicherer
Atupri Intense75 % bis CHF 1’000 pro Jahr für Schwangerschaft, Geburt, Verhütung oder Unterbindung; genannt sind Pille, Implantat, Spirale, Dreimonatsspritze und Vaginalring
Groupe Mutuel Premium90 % der Kosten ärztlich verordneter Verhütungsmassnahmen, höchstens CHF 500 pro Jahr, etwa das Einsetzen einer Hormonspirale
SLKK QualiCare.comfort50 % der Kosten von Verhütungsmitteln für die Frau, höchstens CHF 200 pro Kalenderjahr
ÖKKPille weder in der Grund- noch in der Zusatzversicherung gedeckt (ohne ehemals angebotene Produkte)
Sympany: plus, premium, allgemeiner zusatz, privat zusatzVerhütungsmittel nicht gedeckt

Stand der Seiten am 25.10.2026, Beispiele ohne Wertung. Massgebend sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produkts.

Atupri IntenseGroupe Mutuel PremiumSLKKÖKKSympany

Für einen solchen Zusatz stellt die Kasse Gesundheitsfragen und darf dich ablehnen oder Vorbehalte anbringen; die Prämie hängt vom Gesundheitszustand, vom Alter und vom Geschlecht ab (BAG). Ob er sich rechnet, hängt davon ab, was du jährlich für die Verhütung ausgibst und welche anderen Leistungen des Zusatzes du brauchst. Die Beiträge sind gedeckelt, bei Groupe Mutuel Premium auf CHF 500 und bei SLKK QualiCare.comfort auf CHF 200 im Jahr.

BAGGroupe Mutuel PremiumSLKK→ Zusatzversicherungen vergleichen

Wenn das Geld für die Verhütung knapp ist

  • Fachstellen für sexuelle Gesundheit helfen kostenlos und vertraulich, auch bei der Suche nach einer Finanzierung in einer Notlage (Sexuelle Gesundheit Schweiz).
  • Mit der Ärztin, dem Arzt oder dem Spital kannst du laut Sexuelle Gesundheit Schweiz Ratenzahlungen vereinbaren.
  • Teile die Kosten in der Partnerschaft; auch Eltern, Institutionen oder die zuständige Asylorganisation beteiligen sich möglicherweise (Sexuelle Gesundheit Schweiz).
  • Plane die Franchise mit ein: Vorsorge und Behandlungen beim Frauenarzt zahlst du bis zur Franchise selbst (Art. 12e KLV, Art. 64 KVG).
Sexuelle Gesundheit SchweizFachstellen sexuelle GesundheitArt. 12e KLVArt. 64 KVG→ Prämien der Grundversicherung vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Pille?

Die Grundversicherung nicht, auch nicht mit Rezept: Verhütungsmittel sind laut Bundesrat keine Leistung bei Krankheit, Prävention oder Mutterschaft. Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich, etwa Atupri Intense mit 75 % bis CHF 1’000 oder SLKK QualiCare.comfort mit 50 % bis CHF 200 im Jahr.

Bundesrat zur Motion 19.3660Atupri IntenseSLKK

Zahlt die Krankenkasse die Spirale?

Nicht aus der Grundversicherung, der Bundesrat nennt Spiralen ausdrücklich. Groupe Mutuel Premium etwa zahlt 90 % bis CHF 500 im Jahr an ärztlich verordnete Verhütungsmassnahmen wie das Einsetzen einer Hormonspirale.

Bundesrat zur Motion 19.3660Groupe Mutuel Premium

Zahlt die Krankenkasse die Pille danach?

Nein. Du bekommst sie ohne Rezept in der Apotheke nach einem Fachgespräch, als Jugendliche auch unter 16 Jahren, wenn deine Urteilsfähigkeit geprüft ist. Die Kosten zahlst du selbst.

FMH-LeitfadenBundesrat zur Interpellation 26.3481

Zahlt die Krankenkasse eine Vasektomie?

Nur ausnahmsweise: wenn bei der Frau eine Sterilisation aus medizinischen Gründen bezahlt würde, diese aber nicht möglich oder vom Ehepaar nicht erwünscht ist. Dann zahlt der Versicherer der Frau. Sonst zahlst du sie selbst oder über einen Zusatz, bei Atupri Intense etwa 75 % bis CHF 1’000.

KLV Anhang 1Atupri Intense

Muss ich für die Kontrolle beim Frauenarzt Franchise zahlen?

Ja. Die Vorsorgeuntersuchung mit Krebsabstrich zahlt die Grundversicherung mit Franchise und Selbstbehalt. Von der Franchise befreit sind bei der Früherkennung nur die Mammografie und die Darmkrebs-Früherkennung in kantonalen Programmen.

Art. 12e KLVArt. 64 KVG

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