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Dienstwagen und Firmenauto versichern: Wer zahlt was?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Versichern muss der Halter, also wer über das Auto dauernd verfügt und es auf eigene Kosten gebrauchen lässt (Art. 78 VZV). Stellt die Firma den Dienstwagen und trägt die Kosten, spricht das für die Firma. Pflicht ist nur die Haftpflicht (Art. 63 SVG); sie deckt auch dich am Steuer. Verursachst du einen Schaden fahrlässig, kann die Firma Selbstbehalt und Bonusverlust von dir verlangen, aber nur im Rahmen von Art. 321e OR; ein Vertrag darf dich nicht schlechter stellen (Art. 362 OR). Deine Privathaftpflicht springt dafür oft nicht ein. Die Privatnutzung wird pauschal mit 0,9 % des Kaufpreises pro Monat als Lohn versteuert (ESTV).

Art. 78 VZVArt. 63 SVGArt. 321e ORArt. 362 ORHelvetiaGenerali AVB HaushaltESTV Wegleitung Lohnausweis

Wer muss den Dienstwagen versichern?

Versichern muss der Halter. Kein Motorfahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist (Art. 63 Abs. 1 SVG), und ohne sie gibt es keinen Fahrzeugausweis (Art. 11 Abs. 1 SVG). Wer Halter ist, entscheiden die tatsächlichen Verhältnisse: Als Halter gilt namentlich, wer die tatsächliche und dauernde Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat und es in seinem Interesse oder auf seine Kosten gebraucht oder gebrauchen lässt (Art. 78 Abs. 1 VZV). Kauft oder least die Firma das Auto, trägt die Kosten und stellt es dir zur Verfügung, spricht das für die Firma. Bei Geschäftsfahrzeugen, die Angestellten zur Verfügung stehen, klärt die kantonale Behörde die Haltereigenschaft im Zweifel ab (Art. 78 Abs. 2 VZV).

Art. 63 SVGArt. 11 SVGArt. 78 VZV

Pflicht ist auch beim Firmenauto nur die Haftpflicht. Teilkasko, Vollkasko und die Unfallversicherung für Insassen sind freiwillig (Mobiliar). Die Haftpflicht deckt nicht nur den Halter, sondern auch die Personen, für die er nach dem Strassenverkehrsgesetz verantwortlich ist (Art. 63 Abs. 2 SVG), und für das Verschulden des Fahrzeugführers haftet der Halter wie für eigenes (Art. 58 Abs. 4 SVG). Fährst du den Dienstwagen, bist du also über die Police der Firma versichert. Die Vollkasko deckt Kollisionsschäden am Firmenwagen auch dann, wenn eine versicherte Person den Unfall verschuldet hat (Mobiliar).

Mobiliar FirmenfahrzeugeArt. 63 SVGArt. 58 SVG→ Vollkasko-Check: Lohnt sich die Vollkasko noch?

Wer zahlt bei einem Unfall mit dem Firmenauto?

Den Schaden bei anderen zahlt die Haftpflicht der Firma. Geschädigte fordern direkt beim Versicherer der Firma, und Einreden aus dem Versicherungsvertrag kann er ihnen nicht entgegenhalten (Art. 65 Abs. 1 und 2 SVG). Den Schaden am Firmenauto selbst zahlt nur eine Kasko der Firma. Für dich als Lenkerin oder Lenker kann es bei den Nebenkosten teuer werden: beim Selbstbehalt, beim Bonusverlust und beim Rückgriff des Versicherers.

Art. 65 SVGMobiliar Firmenfahrzeuge
Was ist passiert?Wer zahlt den Schaden?Was kann auf dich zukommen?
Du beschädigst ein fremdes Auto oder verletzt jemandenDie Haftpflicht der FirmaSelbstbehalt und Bonusverlust fallen bei der Firma an; ob und wie weit sie diese von dir verlangen kann, richtet sich nach Art. 321e OR, und eine Vereinbarung darf dich nicht schlechter stellen (Art. 362 OR)
Du beschädigst den Dienstwagen selbst, etwa beim ParkierenDie Vollkasko der Firma, falls abgeschlossenWie oben: Selbstbehalt und Bonusverlust nur im Rahmen von Art. 321e OR
Hagel, Diebstahl, Glasbruch oder WildunfallDie Teilkasko der Firma, falls abgeschlossenTeilkaskoschäden verändern die Prämienstufe nicht (AXA)
Du fährst angetrunken oder ohne gültigen AusweisFür die Geschädigten trotzdem die Haftpflicht der FirmaRückgriff des Versicherers auf dich (Art. 65 Abs. 3 SVG)
Du fährst privat, obwohl die Firma es nicht erlaubtFür die Geschädigten trotzdem die Haftpflicht der FirmaGenerali schliesst die Haftpflicht für nicht erlaubte Fahrten aus und fordert bezahlte Leistungen zurück
Zwei Autos derselben Firma stossen zusammenDie Haftpflicht darf Sachschäden des Halters ausschliessen (Art. 63 Abs. 3 SVG)Für die Firma: Kasko oder ein Zusatz wie die Cross-Liability-Versicherung

Massgebend sind die Police der Firma, ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und deine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Zurich behält sich etwa vor, Aufwendungen von den Versicherten teilweise oder ganz zurückzufordern, wenn das Fahren in angetrunkenem Zustand den Schutz einschränkt.

Art. 63 SVGArt. 65 SVGArt. 321e ORArt. 362 ORAXA BonusschutzZurich AVBGenerali AVBHelvetiaAllianz Suisse Flotte→ Bonusstufen nach einem Schaden

Musst du Selbstbehalt oder Bonusverlust selbst zahlen?

Das kann sein. Für Schaden, den du dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig zufügst, bist du verantwortlich (Art. 321e Abs. 1 OR). Wie viel Sorgfalt du schuldest, richtet sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter anderem nach dem Berufsrisiko und nach den Fähigkeiten, die der Arbeitgeber kannte oder hätte kennen sollen (Art. 321e Abs. 2 OR). Wer Selbstbehalt und Bonusverlust trägt, ist damit nicht pauschal entschieden. Ein Arbeitsvertrag oder Reglement darf diese Haftung nicht zu deinen Ungunsten ausweiten (Art. 362 OR). Nutzt du den Dienstwagen regelmässig geschäftlich und privat, sollten Rechte und Pflichten laut Helvetia darum in einem Nutzungsvertrag stehen, die Bedingungen der Privatnutzung am besten in einem Reglement. Lies diese Regeln, bevor du mit dem Firmenauto in die Ferien fährst.

Art. 321e ORArt. 362 ORHelvetia

Deine Privathaftpflicht deckt solche Forderungen oft nicht. Laut Helvetia reicht der Zusatz «gelegentliches Fahren fremder Fahrzeuge» nicht aus, wenn der Arbeitgeber Bonusverluste oder Selbstbehalte geltend macht; die Benutzung von Firmenfahrzeugen muss im privaten Haftpflichtvertrag ausdrücklich aufgeführt sein. Generali nimmt in ihrer Haushaltversicherung Schäden an Fahrzeugen aus, die dir dein Arbeit- oder Auftraggeber überlässt, und deckt fremde Autos ohnehin nur bei nicht regelmässiger Benutzung an höchstens 35 Tagen pro Kalenderjahr.

HelvetiaGenerali AVB Haushalt→ Fremdlenker-Schutz der Privathaftpflicht

Privatauto für Geschäftsfahrten: Was muss die Firma zahlen?

Fährst du im Einverständnis mit dem Arbeitgeber mit deinem eigenen Auto geschäftlich, muss er dir die üblichen Kosten für Betrieb und Unterhalt nach Massgabe des Gebrauchs für die Arbeit vergüten. Dazu kommen die öffentlichen Abgaben für das Fahrzeug, die Prämien für die Haftpflichtversicherung und eine angemessene Entschädigung für die Abnützung, ebenfalls im Verhältnis zur geschäftlichen Nutzung (Art. 327b OR). Abreden, nach denen du notwendige Auslagen ganz oder teilweise selbst trägst, sind nichtig (Art. 327a Abs. 3 OR).

Art. 327b ORArt. 327a OR

Versichert bleibt das Auto über deine eigene Police: Laut AXA kannst du ein privat und geschäftlich genutztes Auto über die übliche Motorfahrzeugversicherung versichern, und du klärst mit dem Arbeitgeber, wie viel er an die Versicherung beiträgt. Für Schäden bei Dienstfahrten mit dem Privatauto muss laut Helvetia die Firma aufkommen; sie rät Firmen, deren Angestellte regelmässig mit dem eigenen Auto unterwegs sind, zu einer Dienstfahrtenkasko. Meldest du einen Schaden aus einer Dienstfahrt über deine eigene Versicherung, steigt deine Bonusstufe wie bei jedem anderen Schaden.

AXA FlottenversicherungHelvetiaAllianz Suisse Bonus-Malus

Selbständig mit Geschäftsauto auf eigenen Namen

Läuft das Auto auf dich als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer, bist du Halter und schliesst die Versicherung selbst ab (Art. 63 SVG, Art. 78 VZV). Ein gemischt genutztes Auto lässt sich laut AXA über die übliche Motorfahrzeugversicherung versichern. Entscheidend sind die Antworten im Antrag: Du musst alle Gefahrstatsachen, nach denen der Versicherer fragt, richtig mitteilen (Art. 4 VVG). Gibst du eine erhebliche Tatsache falsch an oder verschweigst sie, darf er den Vertrag kündigen und für Schäden, die davon beeinflusst sind, nicht leisten (Art. 6 VVG). Ändern sich die Tatsachen später, verlangen Zurich und Generali eine sofortige Meldung.

Art. 63 SVGArt. 78 VZVAXA FlottenversicherungArt. 4 VVGArt. 6 VVGZurich AVBGenerali AVB

Nicht jede geschäftliche Nutzung ist in einer gewöhnlichen Police gedeckt. Generali schliesst in ihren Bedingungen die Haftpflicht aus gewerbsmässigen Personen- oder Gütertransporten und aus gewerbsmässiger Vermietung aus; muss sie Geschädigten trotzdem zahlen, verlangt sie das Geld von dir zurück. Fährst du gewerbsmässig Personen oder Waren, klär die Deckung vor dem Abschluss schriftlich ab. Steuerlich ziehst du die geschäftlich begründeten Autokosten ab und erfasst die Privatnutzung mit einem Privatanteil: pauschal 0,9 % des Kaufpreises pro Monat, mindestens CHF 150, oder effektiv mit einem Fahrtenbuch (Steuerverwaltung Kanton Bern).

Generali AVBSteuerverwaltung Kanton Bern→ Autoversicherungen vergleichen

Ab wann lohnt sich eine Flottenversicherung?

Eine Flottenversicherung fasst die Fahrzeuge einer Firma in einem Vertrag zusammen. Ab wann es sie gibt, regelt jeder Versicherer selbst. Helvetia schreibt, Flottenversicherungen sollten nicht in erster Linie wegen Mengenrabatten gewählt werden, sondern wegen des kleineren Aufwands: Neue und stillgelegte Fahrzeuge werden automatisch ein- und ausgeschlossen. Kleinere Firmen versichern ihre Autos einzeln; AXA und die Mobiliar bieten dafür Einzelverträge für Firmenfahrzeuge an.

HelvetiaAXA FlottenversicherungMobiliar Firmenfahrzeuge
VersichererAb wannPrämienmodell
AXAKeine Mindestzahl; lohnt sich laut AXA ab 5 Fahrzeugen, weil dann der Mengenrabatt einsetztEin Vertrag, eine Rechnung; automatische Prämien- und Deckungssenkung für ältere Fahrzeuge
Allianz SuisseAb 6 KontrollschildernSystem «Vario» mit Bonus-Malus pro Fahrzeug; Fixprämie ab 20 Fahrzeugen ohne Wechselschilder
MobiliarAb 10 eingelösten KontrollschildernRahmenvertrag über 1, 2 oder 3 Jahre mit einer Prämienrechnung

Stand der Produktseiten: 19.10.2026. Prämien nennen die Versicherer nicht; sie hängen vom Fahrzeugpark ab.

AXA FlottenversicherungAllianz Suisse FlotteMobiliar Flottenversicherung

Bei mehreren Firmenautos auf denselben Halter gilt: Die Haftpflicht darf Ansprüche des Halters aus Sachschäden ausschliessen, die Personen verursacht haben, für die er verantwortlich ist (Art. 63 Abs. 3 SVG); Generali tut das in ihren Bedingungen. Rammt ein Firmenauto das andere, zahlt die Haftpflicht diesen Schaden also nicht. Helvetia und Allianz Suisse bieten dafür einen Cross-Liability-Zusatz an.

Art. 63 SVGGenerali AVBHelvetiaAllianz Suisse Flotte

Wie wird die Privatnutzung des Dienstwagens versteuert?

Darfst du den Dienstwagen privat nutzen, ist das Lohn. Übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten, deklariert er im Lohnausweis pro Monat 0,9 % des Kaufpreises inklusive Sonderausstattung und ohne Mehrwertsteuer, mindestens CHF 150 pro Monat (ESTV). Bei einem Kaufpreis von CHF 43’000 sind das CHF 4’644 im Jahr. Bei Leasing zählt der Barkaufpreis aus dem Leasingvertrag. Bei der direkten Bundessteuer deckt diese Pauschale seit dem 1. Januar 2022 auch die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte ab (Art. 5a Berufskostenverordnung). Statt der Pauschale ist eine effektive Abrechnung mit Bordbuch möglich; dann zählen die privat gefahrenen Kilometer inklusive Arbeitsweg.

ESTV Wegleitung LohnausweisArt. 5a Berufskostenverordnung

Trägst du selbst beträchtliche Kosten, zum Beispiel für Unterhalt, Versicherungen, Benzin und Reparaturen, nimmt der Arbeitgeber im Lohnausweis keine Pauschale auf; die Privatnutzung wird dann im Veranlagungsverfahren geklärt (ESTV). Nur die Benzin- oder Ladekosten zu übernehmen, genügt dafür nicht.

ESTV Wegleitung Lohnausweis

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Wer zahlt bei einem Unfall mit dem Dienstwagen?

Den Schaden bei anderen zahlt die Haftpflicht der Firma, die Geschädigten fordern direkt bei ihr (Art. 65 SVG). Den Schaden am Dienstwagen zahlt nur eine Kasko der Firma. Ob du Selbstbehalt oder Bonusverlust übernehmen musst, richtet sich nach Art. 321e OR; eine Vereinbarung darf dich nicht schlechter stellen (Art. 362 OR). Bei grober Fahrlässigkeit, etwa unter Alkohol, kann der Versicherer auf dich Rückgriff nehmen.

Art. 65 SVGArt. 321e ORArt. 362 ORHelvetiaZurich AVB

Braucht ein Firmenfahrzeug eine Kaskoversicherung?

Nein, Pflicht ist nur die Haftpflicht (Art. 63 SVG). Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Die Vollkasko deckt Kollisionsschäden am Firmenwagen auch dann, wenn eine versicherte Person den Unfall verschuldet hat; die Teilkasko deckt etwa Hagel, Glasbruch und Diebstahl (Mobiliar).

Art. 63 SVGMobiliar Firmenfahrzeuge

Bin ich mit dem Dienstwagen auch privat versichert?

Die Haftpflicht deckt auch die Personen, für die der Halter verantwortlich ist (Art. 63 Abs. 2 SVG), und zahlt Geschädigten in jedem Fall (Art. 65 SVG). Fährst du aber privat, obwohl die Firma es nicht erlaubt, kann der Versicherer das Geld von dir zurückfordern; Generali schliesst die Haftpflicht für nicht erlaubte Fahrten aus.

Art. 63 SVGArt. 65 SVGGenerali AVB

Wie hoch ist der Privatanteil für den Geschäftswagen?

Pauschal 0,9 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer pro Monat, mindestens CHF 150; bei CHF 43’000 Kaufpreis sind das CHF 4’644 im Jahr (ESTV). Die Pauschale deckt auch den Arbeitsweg (Art. 5a Berufskostenverordnung). Alternativ zählen mit Bordbuch die effektiv privat gefahrenen Kilometer.

ESTV Wegleitung LohnausweisArt. 5a Berufskostenverordnung

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