| Du beschädigst ein fremdes Auto oder verletzt jemanden | Die Haftpflicht der Firma | Selbstbehalt und Bonusverlust fallen bei der Firma an; ob und wie weit sie diese von dir verlangen kann, richtet sich nach Art. 321e OR, und eine Vereinbarung darf dich nicht schlechter stellen (Art. 362 OR) |
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| Du beschädigst den Dienstwagen selbst, etwa beim Parkieren | Die Vollkasko der Firma, falls abgeschlossen | Wie oben: Selbstbehalt und Bonusverlust nur im Rahmen von Art. 321e OR |
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| Hagel, Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfall | Die Teilkasko der Firma, falls abgeschlossen | Teilkaskoschäden verändern die Prämienstufe nicht (AXA) |
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| Du fährst angetrunken oder ohne gültigen Ausweis | Für die Geschädigten trotzdem die Haftpflicht der Firma | Rückgriff des Versicherers auf dich (Art. 65 Abs. 3 SVG) |
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| Du fährst privat, obwohl die Firma es nicht erlaubt | Für die Geschädigten trotzdem die Haftpflicht der Firma | Generali schliesst die Haftpflicht für nicht erlaubte Fahrten aus und fordert bezahlte Leistungen zurück |
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| Zwei Autos derselben Firma stossen zusammen | Die Haftpflicht darf Sachschäden des Halters ausschliessen (Art. 63 Abs. 3 SVG) | Für die Firma: Kasko oder ein Zusatz wie die Cross-Liability-Versicherung |
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