Muss ich einen Wildunfall melden, wenn das Tier weggelaufen ist?
Ja. Die Meldepflicht gilt laut Tier im Recht auch dann, weil die Wildhut das verletzte Tier sonst nicht nachsuchen kann. Ruf die Polizei über 117 an; sie bietet die Wildhut auf (Kantonspolizei Zürich). Wer die Pflichten nach einem Unfall verletzt, wird gebüsst (Art. 92 Abs. 1 SVG).
Tier im RechtKantonspolizei ZürichArt. 92 SVG