Alle Ratgeber
knety.

Ratgeber Autoversicherung

Wildunfall: Was tun, und welche Versicherung zahlt?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Nach einem Wildunfall hältst du an, sicherst die Unfallstelle und meldest den Unfall sofort der Polizei über 117 oder der Wildhut, auch wenn das Tier geflüchtet ist; wer das unterlässt, wird gebüsst (Art. 51 und 92 SVG). Den Schaden aus dem Zusammenstoss zahlt die Teilkasko, ohne dass deine Prämienstufe steigt (Mobiliar). Schäden durch ein Ausweichmanöver zahlt nur die Vollkasko. Ohne Protokoll von Polizei oder Wildhut zahlen AXA, Generali und Helvetia nur noch als Kollisionsschaden, also nur mit Vollkasko.

Kantonspolizei ZürichTCSTier im RechtArt. 51 SVGArt. 92 SVGMobiliar KaskoMobiliarAllianz Suisse ABZurich AVBAXA AVBGenerali AVBHelvetia AVB

Was musst du nach einem Wildunfall sofort tun?

  • Anhalten, Warnblinker einschalten und die Unfallstelle sichern (Art. 51 Abs. 1 SVG). Das Pannensignal stellst du mindestens 50 m, auf Strassen mit schnellem Verkehr mindestens 100 m hinter dem Auto auf (Art. 23 Abs. 2 VRV); der Kanton Zürich rät, vorher die Warnweste anzuziehen.
  • Sofort die Polizei über 117 anrufen. Sie bietet die zuständige Wildhut oder Jagdaufsicht auf (Kantonspolizei Zürich, Kanton Aargau).
  • Abstand zum verletzten Tier halten und es nicht anfassen: Es steht unter Stress und kann dich schwer verletzen (Mobiliar, Kanton Zürich).
  • Die Unfallstelle markieren, auch wenn dein Auto keinen Schaden hat, und warten, bis Polizei, Wildhut oder Jagdaufsicht eintreffen. Sie bergen das Tier oder suchen es nach (Kanton Zürich).
  • Die Unfallbestätigung von Polizei oder Wildhut mitnehmen; die Versicherung braucht sie (Kantonspolizei Zürich, Mobiliar).
  • Den Schaden deiner Versicherung melden, sobald du davon weisst (Art. 38 VVG).
Art. 51 SVGArt. 23 VRVKanton ZürichKantonspolizei ZürichKanton AargauMobiliarArt. 38 VVG

Ist ein Wildunfall meldepflichtig?

Ja. Die Pflicht folgt aus dem Strassenverkehrsgesetz: Ist bei einem Unfall nur Sachschaden entstanden, muss der Schädiger sofort den Geschädigten benachrichtigen und, wenn das nicht möglich ist, unverzüglich die Polizei (Art. 51 Abs. 3 SVG). Tiere sind zwar keine Sachen, für sie gelten aber die Regeln über Sachen, soweit nichts Besonderes bestimmt ist (Art. 641a ZGB). Der TCS wendet Art. 51 Abs. 3 SVG ausdrücklich auf Wildunfälle an: In erster Linie ist der kantonale Wildhüter zu benachrichtigen, und nur wenn er nicht erreichbar ist, die Polizei. In der Praxis läuft die Meldung über 117, etwa in Zürich; im Aargau müssen Wildunfälle laut Kanton immer über 117 gemeldet werden.

Art. 51 SVGArt. 641a ZGBTCSKantonspolizei ZürichKanton Aargau

Eine eigene Meldepflicht für Autofahrerinnen und Autofahrer enthält das eidgenössische Jagdgesetz nicht. Die Jagdverordnung verpflichtet die Kantone, dafür zu sorgen, dass Jagdberechtigte und Polizei bei der Nachsuche nach Wildtieren, die bei Verkehrsunfällen verletzt werden, zeit- und fachgerechte Unterstützung erhalten (Art. 1a JSV); dafür braucht es deine Meldung. Die Pflicht gilt laut Tier im Recht auch dann, wenn das Tier geflohen ist: Es kann sich sonst verletzt verstecken und unter Umständen tagelang leiden.

Jagdgesetz (JSG)Art. 1a JSVTier im Recht

Wer die Meldepflicht verletzt, wird mit Busse bestraft (Art. 92 Abs. 1 SVG). Wer gar nicht oder erst nach einigen Stunden meldet, muss laut Mobiliar mindestens mit einer Busse rechnen, allenfalls auch mit einer Geldstrafe wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art. 91a SVG) und mit einem Führerausweisentzug. Der TCS und Tier im Recht weisen zusätzlich auf eine mögliche Strafe wegen Tierquälerei hin. Solche Straf- und Administrativverfahren deckt laut Mobiliar eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Art. 92 SVGMobiliarArt. 91a SVGTCSTier im Recht→ Verkehrsrechtsschutz: was er deckt

Welche Versicherung zahlt den Schaden am Auto?

Was ist passiert?Wer zahlt?
Du prallst mit einem Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenDie Teilkasko, auch als Teil der Vollkasko
Du weichst aus und landest ohne Zusammenstoss im Graben oder an der LeitplankeNur die Vollkasko, als Kollisionsschaden
Beim Ausweichen beschädigst du fremdes Eigentum, etwa ein anderes AutoDeine Haftpflicht
Du hast nur die HaftpflichtDen Schaden am eigenen Auto trägst du selbst
Du prallst mit einem Hund, einer Kuh oder einem Pferd zusammenDie Teilkasko; zudem kann der Tierhalter haften (Art. 56 OR)

Massgebend sind deine Police und deine AVB. Allianz Suisse, AXA, Generali, Helvetia und Zurich decken in der Teilkasko Zusammenstösse mit Tieren allgemein, nicht nur mit Wild; Allianz Suisse spricht von «fremden» Tieren.

TCSMobiliarTCS KaskoAllianz Suisse ABAXA AVBGenerali AVBHelvetia AVBZurich AVBArt. 56 OR→ Teilkasko und Vollkasko im Überblick

Die Grenze ziehen die Bedingungen deutlich. Zurich zählt Schäden infolge Ausweichmanövern nicht als Tierschäden, sondern als Kollisionsschäden. Generali versichert als Tierschaden nur, was durch den Zusammenstoss selbst passiert ist; Allianz Suisse und Helvetia schliessen Schäden durch Ausweichen in der Teilkasko aus. Hast du eine Vollkasko, zahlt sie das Ausweichen als Kollision, dann aber mit dem Selbstbehalt der Vollkasko und in der Regel mit Folgen für deine Prämienstufe.

Zurich AVBGenerali AVBAllianz Suisse ABHelvetia AVBMobiliarMobiliar Prämienstufen→ Vollkasko-Check: lohnt sie sich noch?

Bremsen oder ausweichen?

Bremsen. Beim Crashtest des TCS zeigte sich, dass ein Ausweichmanöver weit schlimmere Folgen haben kann als ein direkter Zusammenstoss mit dem Wild. Der TCS nennt deshalb: maximal bremsen, das Lenkrad gut festhalten und die Fahrspur halten; riskante Ausweichmanöver gefährden die Insassen und andere. Die Mobiliar schreibt dasselbe: nicht ausweichen, Lenkrad festhalten, fest bremsen. Dazu kommt das Geld. Den Zusammenstoss zahlt die Teilkasko, das Ausweichen nur die Vollkasko, und nach einem Kollisionsschaden steigt die Prämienstufe bei AXA und Allianz Suisse um vier Stufen, bei der Mobiliar um fünf.

TCS CrashtestTCS WildcrashtestMobiliarAXA AVBAllianz Suisse ABMobiliar Prämienstufen→ Bonusstufen beim Versicherungswechsel

Was gilt ohne Protokoll von Polizei oder Wildhut?

Die Versicherer verlangen nach einem Tierschaden eine Meldung an Polizei oder Wildhut, AXA, Generali und Helvetia zudem ein Protokoll oder eine Bestätigung. Fehlt das, kann es die ganze Teilkasko-Leistung kosten:

Allianz Suisse ABAXA AVBGenerali AVBHelvetia AVBZurich AVB
VersichererWas verlangt wirdFolge ohne Nachweis
Allianz SuissePolizei oder Wildhüter umgehend informierenKürzung oder Verweigerung möglich, ausser die Pflichtverletzung hatte keinen Einfluss auf den Schaden
AXAProtokoll von Polizei oder Wildhüter oder Bestätigung der Tierhalterin oder des TierhaltersDer Schaden wird als Kollision behandelt
GeneraliSofort ein Unfallprotokoll von Polizei, Wildhüter oder anderen staatlichen Organen verlangenNur Kollisionsschaden, und nur mit Vollkasko
HelvetiaProtokoll von Polizei oder Wildhüter oder Bestätigung des TierhaltersBezahlt wird nur, wenn Kollisionen versichert sind
ZurichPolizei benachrichtigen; die Meldung an den Wildhüter genügt ebenfallsKürzung oder Wegfall möglich, ausser unverschuldet oder ohne Einfluss auf den Schaden

Stand der Bedingungen: Allianz Suisse 06/24, AXA 10.2025, Generali 2026, Helvetia März 2026, Zurich 08/2025.

Allianz Suisse ABAXA AVBGenerali AVBHelvetia AVBZurich AVB

Hast du nur eine Teilkasko, kann ein fehlendes Protokoll bei AXA, Generali und Helvetia also den ganzen Schaden kosten. Laut TCS dient die Benachrichtigung von Wildhut oder Polizei auch als Beweis gegenüber der Versicherung; laut Tier im Recht übernehmen die Versicherungen den Schaden nur, wenn er korrekt gemeldet wurde.

AXA AVBGenerali AVBHelvetia AVBTCSTier im Recht

Steigt die Prämie nach einem Wildunfall?

Nicht, wenn die Teilkasko zahlt. Laut Mobiliar haben Teilkaskoschäden keine Auswirkungen auf die Prämie, weil die Teilkasko nur Schäden ohne Verschulden übernimmt; ihr Bonus-Malus-System gilt nur für Haftpflicht und Vollkasko. Bei Allianz Suisse und AXA gibt es Prämienstufen ebenfalls nur in Haftpflicht und Kollision. Abgezogen wird aber der Teilkasko-Selbstbehalt, bei der Mobiliar in der Regel zwischen CHF 0 und CHF 2’000. Anders ist es, wenn die Vollkasko ein Ausweichmanöver zahlt oder ohne Protokoll ein Kollisionsschaden daraus wird: Dann steigt die Stufe in der Regel; die Mobiliar nimmt Fälle aus, in denen dich kein Verschulden trifft oder ein Bonusschutz den ersten Schaden der Beobachtungsperiode abfängt.

Mobiliar KaskoMobiliar PrämienstufenAllianz Suisse ABAXA AVBMobiliar Selbstbehalt

Musst du für das getötete Tier bezahlen?

Das ist kantonal verschieden, und die Quellen widersprechen sich. Laut Mobiliar ist je nach Kanton selbst bei korrekter Meldung mit einer Schadenersatzforderung für das verletzte oder getötete Tier zu rechnen, die mehrere tausend Franken betragen kann; dann wendest du dich an deine Haftpflichtversicherung. Laut Tier im Recht muss dagegen in der Regel weder Busse noch Schadenersatz befürchten, wer die Verkehrsregeln eingehalten und den Unfall korrekt gemeldet hat.

MobiliarTier im Recht

Gehört das Tier jemandem, etwa ein Hund oder eine Kuh, kann der Spiess umgekehrt sein: Der Tierhalter haftet für den Schaden, den sein Tier anrichtet, wenn er nicht nachweist, dass er es mit aller gebotenen Sorgfalt verwahrt und beaufsichtigt hat (Art. 56 OR). AXA und Helvetia akzeptieren in diesem Fall statt eines Protokolls die Bestätigung des Tierhalters.

Art. 56 ORAXA AVBHelvetia AVB

Wann und wo passieren die meisten Wildunfälle?

Laut TCS (Stand 2022), gestützt auf die eidgenössische Jagdstatistik, werden in der Schweiz jährlich rund 20’000 Unfälle mit grossem und mittelgrossem Wild gemeldet, rund 8’300 davon mit Rehen, bei einem Sachschaden von über 50 Millionen Franken. Tier im Recht schrieb 2025 von jährlich weit mehr als 20’000 getöteten mittleren bis grossen Wildtieren, darunter über 8’000 Rehe. Gefährlich sind Waldabschnitte und die Dämmerung: Bei Wildwarnschildern ereignen sich laut TCS die meisten Wildunfälle zwischen 5 und 8 Uhr morgens und zwischen 17 und 22 Uhr abends, im Frühling während der Partnersuche und im Herbst, wenn der Berufsverkehr in die Dämmerung fällt.

TCS WildcrashtestTier im RechtTCS CrashtestTCS
  • Beim Warnschild «Wildwechsel» das Tempo reduzieren, vor allem in der Dämmerung, nachts und bei schlechter Witterung (Mobiliar).
  • Steht ein Tier am Strassenrand: bremsen und abblenden, damit es nicht geblendet wird (Mobiliar, Tier im Recht).
  • Mit weiteren Tieren rechnen: Auf ein Reh oder einen Hirsch folgt meist ein zweites oder drittes (TCS); ein Wildtier kommt selten allein (Kantonspolizei Zürich).
MobiliarTier im RechtTCS CrashtestKantonspolizei Zürich

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Muss ich einen Wildunfall melden, wenn das Tier weggelaufen ist?

Ja. Die Meldepflicht gilt laut Tier im Recht auch dann, weil die Wildhut das verletzte Tier sonst nicht nachsuchen kann. Ruf die Polizei über 117 an; sie bietet die Wildhut auf (Kantonspolizei Zürich). Wer die Pflichten nach einem Unfall verletzt, wird gebüsst (Art. 92 Abs. 1 SVG).

Tier im RechtKantonspolizei ZürichArt. 92 SVG

Zahlt die Teilkasko einen Wildunfall?

Ja, den Schaden aus dem Zusammenstoss mit dem Tier. Schäden durch ein Ausweichmanöver zahlt nur die Vollkasko: Allianz Suisse, Generali, Helvetia und Zurich rechnen sie nicht zum Tierschaden der Teilkasko. Bei AXA, Generali und Helvetia braucht es zudem ein Protokoll von Polizei oder Wildhut.

TCSMobiliarAllianz Suisse ABGenerali AVBHelvetia AVBZurich AVBAXA AVB

Was passiert, wenn ich einen Wildunfall nicht melde?

Du wirst gebüsst (Art. 92 Abs. 1 SVG); bei einer verspäteten Meldung droht laut Mobiliar auch ein Führerausweisentzug. Zudem riskierst du die Versicherungsleistung: Ohne Protokoll zahlen AXA, Generali und Helvetia nur als Kollisionsschaden aus einer Vollkasko.

Art. 92 SVGMobiliarAXA AVBGenerali AVBHelvetia AVB

Steigt meine Prämie nach einem Wildunfall?

Nicht, wenn die Teilkasko zahlt: Teilkaskoschäden haben laut Mobiliar keine Auswirkungen auf die Prämie. Zahlt die Vollkasko, etwa nach einem Ausweichmanöver, steigt die Prämienstufe in der Regel, bei AXA und Allianz Suisse um vier, bei der Mobiliar um fünf Stufen.

Mobiliar KaskoAXA AVBAllianz Suisse ABMobiliar Prämienstufen

Muss ich die Polizei oder den Wildhüter anrufen?

Laut TCS in erster Linie den kantonalen Wildhüter, und nur wenn er nicht erreichbar ist, die Polizei. Einfacher ist meist 117: Die Polizei verbindet dich mit der zuständigen Jagdaufsicht (Kantonspolizei Zürich), und im Aargau müssen Wildunfälle laut Kanton immer über 117 gemeldet werden. Auch Zurich lässt in den AVB die Meldung an den Wildhüter genügen.

TCSKanton AargauKantonspolizei ZürichZurich AVB

Jetzt mit echten Zahlen vergleichen

Kostenlos und ohne Login. knety ist kein Versicherer, sondern vergleicht die Angebote.

Autoversicherungen vergleichen

Weiterlesen

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety