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E-Bike versichern: was beim langsamen und beim schnellen E-Bike gilt

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Ein langsames E-Bike mit Motorunterstützung bis 25 km/h und höchstens 500 Watt ist ein Leicht-Motorfahrrad: Es ist von der Versicherungspflicht ausgenommen, du haftest nach Obligationenrecht, und Schäden an anderen zahlt meist die Privathaftpflicht. Ein schnelles E-Bike mit Tretunterstützung bis 45 km/h und höchstens 1’000 Watt ist ein Motorfahrrad: Es braucht ein gelbes Kontrollschild und eine Vignette, die eine Haftpflicht mit mindestens CHF 2 Mio. nachweist, dazu Helm und Ausweis M. Diebstahl und Schäden am eigenen E-Bike versicherst du freiwillig über Hausrat oder Kasko.

Art. 18 VTSArt. 38 VVVArt. 35 VVVArt. 90 VZVArt. 3b VRVch.chMobiliar

Langsames oder schnelles E-Bike: Wo liegt der Unterschied?

Rechtlich ist jedes E-Bike ein Motorfahrrad, und welche Regeln gelten, entscheidet die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (Art. 18 VTS, bfu). Ein langsames E-Bike ist ein Leicht-Motorfahrrad: höchstens 0,50 kW Motorleistung, ein elektrischer Antrieb, der bei Fahrzeugen mit Sitz bis höchstens 25 km/h wirkt, und höchstens 250 kg Gesamtgewicht. Ein schnelles E-Bike ist ein schnelles Motorfahrrad: einplätzig, höchstens 1,00 kW, im reinen Motorbetrieb höchstens 30 km/h und eine Tretunterstützung, die bis höchstens 45 km/h wirkt.

Art. 18 VTSbfu E-Bike→ Fahrzeugarten und Ausweise im Überblick
Langsames E-BikeSchnelles E-Bike
Rechtliche KategorieLeicht-MotorfahrradSchnelles Motorfahrrad
TechnikBis 500 Watt, Unterstützung bis 25 km/hBis 1’000 Watt, Tretunterstützung bis 45 km/h
Kontrollschild und FahrzeugausweisNeinJa, gelbes Kontrollschild mit Vignette
HaftpflichtKeine Pflicht, Haftung nach ObligationenrechtPflicht, mindestens CHF 2 Mio. je Unfallereignis
FührerausweisAb 16 Jahren keiner, von 14 bis 16 Kategorie MKategorie M für alle, ab 14 Jahren
HelmKeine Pflicht, die bfu rät zum VelohelmPflicht, Velohelm nach Norm EN 1078 genügt

Nach Art. 18 VTS, Art. 35 und 38 VVV, Art. 3, 5, 6, 72 und 90 VZV, Art. 3b VRV. Wer einen Autoausweis der Kategorie B hat, darf auch Motorfahrräder führen (Art. 4 VZV).

Art. 18 VTSArt. 35 VVVArt. 38 VVVArt. 3 VZVArt. 4 VZVArt. 5 VZVArt. 6 VZVArt. 72 VZVArt. 90 VZVArt. 3b VRVbfu E-Bike

Schwere Cargo-E-Bikes für Lasten und Personen sind eine dritte Gruppe: elektrischer Antrieb bis 25 km/h, bis 2’000 Watt und 450 kg (Art. 18 Bst. e VTS). Sie brauchen laut bfu wie das schnelle E-Bike ein Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis; zum Verkehr zugelassen ist ein Motorfahrrad nur mit gültiger Versicherungsvignette (Art. 90 VZV). Eine Helmpflicht gilt für sie nicht.

Art. 18 VTSbfu E-BikeArt. 90 VZVArt. 3b VRV

Welche Haftpflicht gilt beim langsamen E-Bike?

Wer ein Leicht-Motorfahrrad fährt, ist von der Versicherungspflicht ausgenommen und haftet nach Obligationenrecht (Art. 38 VVV). Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit, muss ihn ersetzen (Art. 41 OR). Fährst du also beim Abbiegen eine Fussgängerin an oder streifst ein parkiertes Auto, zahlst du den Schaden, wenn du keine Versicherung dafür hast. Laut ch.ch ist diese Haftung oft in der Privathaftpflicht enthalten; frag bei deiner Versicherung nach. Eine Velovignette brauchst du nicht mehr (Mobiliar).

Art. 38 VVVArt. 41 ORch.chMobiliar

Bei den Versicherern, die wir geprüft haben, ist das langsame E-Bike in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Die AXA versichert in ihren AVB (Ausgabe 10.2021) Schäden, die du als Lenker von Velos oder E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h verursachst. Die Mobiliar schreibt, bis 25 km/h greife die Privathaftpflicht, und die Allianz hält fest, dass für langsame E-Bikes die Privathaftpflicht reicht. Die Haftpflichtversicherung ist beim langsamen E-Bike freiwillig, laut Allianz aber eine der wichtigsten Versicherungen: Ohne sie zahlst du einen Schaden an anderen selbst.

AXA AVBMobiliarAllianz→ Was die Privathaftpflicht zahlt

Was gilt beim schnellen E-Bike: Kontrollschild, Vignette und Haftpflicht?

Ein schnelles E-Bike darf nur mit Fahrzeugausweis, Kontrollschild und gültiger Versicherungsvignette auf die Strasse (Art. 90 VZV). Das Kontrollschild für Motorfahrräder ist 14 cm hoch, 10 cm breit und gelb reflektierend (Art. 94 VZV). Die Vignette klebt im oberen Drittel des Kontrollschilds und ist der Nachweis, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht; diese muss mindestens CHF 2 Mio. je Unfallereignis für Personen- und Sachschäden zusammen decken (Art. 35 VVV). Haften musst du als Benützer nach Obligationenrecht (Art. 34 VVV); die Versicherung deckt die Ersatzrechte der Geschädigten mindestens bis zu dieser Summe (Art. 35 VVV).

Art. 90 VZVArt. 94 VZVArt. 35 VVVArt. 34 VVV
  • Gültigkeit: Die Vignette gilt vom 1. Januar des aufgedruckten Jahres bis zum 31. Mai des Folgejahres (Art. 36 VVV). Bis dahin brauchst du die neue.
  • Bezug: Zuständig sind die Kantone (Art. 37 VVV). Fahrzeugausweis und Vignette gibt dir beim Neukauf meist der Händler. Das Kontrollschild bestellen manche Händler für dich, sonst bestellst du es selbst beim Strassenverkehrsamt (TCS, ch.ch).
  • Kosten als Beispiel: Im Kanton Bern kosten das Nummernschild CHF 10, die Vignette CHF 20 und die Kollektiv-Haftpflicht CHF 12 im Jahr (SVSA Bern). Andere Kantone haben eigene Gebühren.
  • Privathaftpflicht als Ergänzung: Bei der AXA gilt die Privathaftpflicht für Mofas und E-Bikes bis 45 km/h ergänzend zur vorgeschriebenen Versicherung; fehlt diese, zahlt die AXA nichts.
Art. 36 VVVArt. 37 VVVch.chTCS E-Bike 45SVSA BernAXA AVB

Die Vignette deckt nur Schäden, die du anderen zufügst. Für dein eigenes E-Bike und für deine eigenen Verletzungen zahlt sie nichts; dafür sind Hausrat, Kasko und die Unfallversicherung zuständig, wie in den nächsten Abschnitten beschrieben. Bei der Allianz heisst es entsprechend: Für Schäden, die beim Unfall an deinem eigenen E-Bike entstehen, brauchst du eine separate Versicherung.

Art. 35 VVVAllianz→ Offerte für Mofa oder schnelles E-Bike

Ist das E-Bike bei Diebstahl über die Hausratversicherung versichert?

Beim langsamen E-Bike meist ja: Es gilt wie ein Velo als Hausrat. Zu Hause ist der Diebstahl in der Hausratversicherung gedeckt, unterwegs brauchst du die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» (Mobiliar, Allianz). Deren Summe wird separat festgelegt und beträgt laut TCS oft nur CHF 2’000, was für ein teures E-Bike zu wenig sein kann. Beim schnellen E-Bike gehen die Bedingungen weit auseinander: Die unverbindlichen Muster-Bedingungen des Versicherungsverbands SVV nehmen E-Bikes mit Kontrollschild vom Hausrat aus, und laut TCS zählen die meisten Versicherer schnelle E-Bikes nicht zum Hausrat.

MobiliarAllianzTCSSVV-Muster-AVB→ Einfacher Diebstahl auswärts erklärt
BedingungenSchnelles E-Bike im Hausrat?
SVV-Muster-AVB 2022Nein, E-Bikes mit Kontrollschild sind nicht versichert
AXA (AVB 10.2021)Ja, Elektro- und Motorfahrräder samt Zubehör gehören zum Hausrat
Allianz (AVB 03.2025)Nur wenn vignettenpflichtige Motorfahrräder in der Police aufgeführt sind
Helvetia (AVB 09.2025)Mit eigener Versicherungssumme gemäss Police
Zurich (AVB 05.2026)Nicht im Hausrat, aber als Zusatzversicherung für Motorfahrräder mit Haftpflichtpflicht

Ausschnitt aus den Bedingungen, Stand Oktober 2026. Massgebend ist deine Police; steht dort nichts zum schnellen E-Bike, frag deinen Versicherer, bevor etwas passiert.

SVV-Muster-AVBAXA AVBAllianz AVBHelvetia AVBZurich AVB

Schäden am E-Bike selbst deckt die Hausratversicherung nur zum Teil: Bei der Allianz zahlt sie für Wasser, Brand und Hagel, für einen Sturz oder Vandalismus braucht es eine zusätzliche Versicherung. Dafür gibt es eine Kasko: bei der Mobiliar die Fahrrad-Kasko, die auch Kurzschlüsse am Akku einschliesst, bei der Allianz die Sportgeräte-Kasko oder eine Gegenstandsversicherung für ein einzelnes E-Bike. Die Zurich-Zusatzversicherung für schnelle E-Bikes deckt je nach Vereinbarung auch Unfall- und Sturzschäden. Ob sich eine Kasko lohnt, hängt vom Wert des E-Bikes und davon ab, wie viel du selbst tragen kannst.

AllianzMobiliarZurich AVB→ Hausrat und Haftpflicht vergleichen

Helm, Ausweis, Licht, Tacho: Was ist Pflicht?

  • Helm: Auf dem schnellen E-Bike Pflicht, ein Velohelm nach Norm SN EN 1078 genügt (Art. 3b VRV). Für langsame E-Bikes bis 25 km/h gilt keine Helmpflicht; die bfu rät trotzdem zum Velohelm.
  • Führerausweis: Das Mindestalter für E-Bikes ist 14 Jahre. Das langsame E-Bike darfst du ab 16 ohne Ausweis fahren, davor mit Kategorie M; für das schnelle brauchst du in jedem Alter mindestens die Kategorie M (Art. 3, 5 und 6 VZV, ch.ch).
  • Licht: Alle E-Bikes fahren auch am Tag mit Licht, also mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht (Art. 30 Abs. 2 VRV, bfu).
  • Tacho: Schnelle E-Bikes brauchen einen Geschwindigkeitsmesser im Blickfeld (Art. 178b VTS). Wer sein E-Bike vor dem 1. April 2024 erstmals zugelassen hat, muss bis 1. April 2027 nachrüsten (Art. 222q VTS).
  • Kinder mitnehmen: Auf dem schnellen E-Bike höchstens drei Kinder, eines im Kindersitz und zwei im Veloanhänger, und nur wenn du über 16 bist (Art. 42 und 63 VRV, bfu).
Art. 3b VRVbfu E-BikeArt. 3 VZVArt. 5 VZVArt. 6 VZVch.chArt. 30 VRVArt. 178b VTSArt. 222q VTSArt. 42 VRVArt. 63 VRV

Wer mit dem E-Bike fährt, hält sich an die Regeln für Velofahrer und benützt Radwege und Radstreifen (Art. 42 VRV, bfu). Seit dem 1. Juli 2025 dürfen schnelle E-Bikes auf Wegen mit der Zusatztafel «Motorfahrrad freiwillig» wählen, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn nehmen; «Motorfahrrad verboten» gilt für sie auch mit ausgeschaltetem Motor (bfu).

Art. 42 VRVbfu E-Bike

Wer zahlt, wenn du selbst verunfallst?

Eine Haftpflicht deckt die Ansprüche von Geschädigten, nicht deine eigenen Verletzungen (Art. 35 VVV); dafür ist laut Allianz die Unfallversicherung da. Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du über ihn auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert (Art. 8 UVG, Art. 13 UVV), also auch auf dem E-Bike. Sonst zahlt die Krankenkasse, denn die Grundversicherung deckt Unfälle, soweit keine Unfallversicherung aufkommt (Art. 1a KVG); dann mit Franchise und Selbstbehalt. Selbständige können sich laut Allianz freiwillig nach UVG versichern oder den Unfall über die Krankenkasse absichern.

Art. 35 VVVArt. 8 UVGArt. 13 UVVArt. 1a KVGAllianz→ Unfall oder Krankheit: wer zahlt?

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Brauche ich für mein E-Bike eine Versicherung?

Für ein langsames E-Bike bis 25 km/h nicht: Es ist von der Versicherungspflicht ausgenommen, du haftest nach Obligationenrecht. Für ein schnelles E-Bike bis 45 km/h ja: Es braucht ein Kontrollschild und eine Vignette, die eine Haftpflicht mit mindestens CHF 2 Mio. nachweist.

Art. 38 VVVArt. 35 VVVArt. 90 VZV

Zahlt die Privathaftpflicht, wenn ich mit dem E-Bike einen Unfall verursache?

Beim langsamen E-Bike meist ja; AXA, Mobiliar und Allianz schliessen es in die Privathaftpflicht ein. Beim schnellen E-Bike zahlt zuerst die Haftpflicht hinter der Vignette. Die AXA-Privathaftpflicht gilt dort nur ergänzend und nur, wenn die vorgeschriebene Versicherung besteht.

AXA AVBMobiliarAllianzArt. 35 VVV

Ist mein E-Bike bei Diebstahl versichert?

Das langsame E-Bike in der Regel über die Hausratversicherung, unterwegs nur mit dem Zusatz einfacher Diebstahl auswärts. Beim schnellen E-Bike hängt es vom Versicherer ab: Die Muster-Bedingungen des SVV schliessen es aus, die AXA zählt es zum Hausrat, Allianz und Helvetia nur, wenn es in der Police steht.

MobiliarSVV-Muster-AVBAXA AVBAllianz AVBHelvetia AVB

Wie lange gilt die E-Bike-Vignette?

Vom 1. Januar des aufgedruckten Jahres bis zum 31. Mai des Folgejahres. Die Vignette musst du jedes Jahr erneuern; ausgegeben wird sie von den Kantonen.

Art. 36 VVVArt. 37 VVVch.ch

Brauche ich für ein E-Bike einen Führerausweis?

Für ein langsames E-Bike ab 16 Jahren nicht, von 14 bis 16 brauchst du die Kategorie M. Für ein schnelles E-Bike brauchst du in jedem Alter mindestens die Kategorie M; der Autoausweis B schliesst sie ein.

Art. 5 VZVArt. 6 VZVArt. 3 VZVArt. 4 VZVch.ch

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