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Ratgeber Motorradversicherung

Motorradversicherung kündigen: Fristen, Schaden, Verkauf

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Ordentlich kündigst du die Motorradversicherung auf das Ende der Vertragsdauer; bei AXA, Allianz, Generali und Vaudoise muss die Kündigung drei Monate vorher eintreffen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Einen mehrjährigen Vertrag kannst du nach Gesetz auf Ende des dritten oder jedes späteren Jahres kündigen, schriftlich oder per E-Mail (Art. 35a VVG). Früher geht es nach einem bezahlten Schaden (Art. 42 VVG) und nach einer Prämienerhöhung. Verkaufst du den Töff, behältst du die Schilder; fährst du nur im Winter nicht, reicht das Hinterlegen der Schilder.

AXA AVBAllianz AVBGenerali AVBVaudoise AVBArt. 35a VVGArt. 42 VVGch.chArt. 68 SVG

Welche Kündigungsfrist gilt für die Motorradversicherung?

Massgebend ist zuerst die Vertragsdauer in deiner Police. Das Gesetz setzt eine Untergrenze: Jeder Vertrag, auch einer über fünf Jahre, lässt sich auf das Ende des dritten oder jedes späteren Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 35a VVG). Davon darf der Vertrag nicht zu deinem Nachteil abweichen (Art. 98 VVG), und das gilt auch für Verträge von vor 2022 (Art. 103a VVG). Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag bei allen fünf hier geprüften Versicherern um ein Jahr.

Art. 35a VVGArt. 98 VVGArt. 103a VVGAXA AVBAllianz AVBGenerali AVBHelvetia AVBVaudoise AVB
VersichererOrdentliche Kündigung laut AVB
AXABis 3 Monate vor Ablauf, schriftlich oder in Textform, etwa per E-Mail; danach Verlängerung um 1 Jahr
Allianz3 Monate vor Ablauf; gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der Frist eintrifft; schriftlich oder per E-Mail
Generali3 Monate vor Ablauf, schriftlich oder in Textform; ohne Kündigung jedes Jahr um ein weiteres Jahr erneuert
HelvetiaAuf Ende des dritten oder eines späteren Versicherungsjahres, mit 3 Monaten Frist, schriftlich oder in Textform
Vaudoise3 Monate vor Vertragsablauf oder, wenn vereinbart, vor Ablauf des Versicherungsjahres; spätestens am letzten Tag vor Fristbeginn bei der Vaudoise

Nach den AVB der Motorfahrzeugversicherung von AXA (10.2025), Allianz (06.2024), Generali (2026), Helvetia (03.2026) und Vaudoise (01.2022) sowie der Motorradseite von Generali. Ist in deiner Police vereinbart, dass der Vertrag schon vor dem dritten Jahr kündbar ist, gilt das (Art. 35a Abs. 2 VVG).

AXA AVBAllianz AVBGenerali AVBGeneraliHelvetia AVBVaudoise AVBArt. 35a VVG

Ein Rechenbeispiel: Läuft dein Vertrag am 31. März ab, beginnt die dreimonatige Frist am 1. Januar. Bei Allianz und Vaudoise muss die Kündigung also spätestens am 31. Dezember eintreffen, das Datum des Poststempels zählt nicht. Hast du dich im Datum geirrt, ist die Kündigung trotzdem nicht verloren: Sie wirkt laut Ombudsstelle der Privatversicherung auf den nächstmöglichen vertraglichen oder gesetzlichen Termin, und eine erneute Kündigung kann der Versicherer nicht verlangen.

Allianz AVBVaudoise AVBOmbudsman→ Kündigungsvorlage für Motorfahrzeuge

Kündigen nach einem Schaden

Nach einem Teilschaden, für den du Ersatz verlangst, dürfen du und der Versicherer spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung vom Vertrag zurücktreten; die Haftung endet 14 Tage, nachdem die Kündigung der anderen Partei mitgeteilt wurde (Art. 42 VVG). Die AVB geben dir meist mehr Zeit als das Gesetz. Das hilft, wenn du nach einem Schaden mit der Abwicklung unzufrieden bist und wechseln willst, ohne auf den Ablauf zu warten.

Art. 42 VVGAXA AVBAllianz AVB
VersichererDeine Frist nach dem SchadenEnde des Schutzes
AXASpätestens 14 Tage, nachdem du von der Auszahlung erfahren hast14 Tage nach Eintreffen der Kündigung
AllianzSpätestens 4 Wochen nach der Auszahlung14 Tage nach Empfang der Kündigung
GeneraliSpätestens 14 Tage, nachdem du über die Auszahlung informiert wurdest14 Tage nach Eintreffen der Kündigung
HelvetiaSpätestens, nachdem du von der Auszahlung erfahren hast14 Tage nach Eintreffen der Mitteilung
VaudoiseSpätestens 14 Tage nach Kenntnis der Auszahlung14 Tage nach der Mitteilung

Voraussetzung ist ein Schaden, für den der Versicherer leistet. Kündigst du im ersten Jahr nach Vertragsabschluss, darf er die Prämie der laufenden Periode behalten (Art. 42 Abs. 3 VVG).

AXA AVBAllianz AVBGenerali AVBHelvetia AVBVaudoise AVBArt. 42 VVG

Endet der Vertrag vorzeitig, schuldest du die Prämie nur bis zur Auflösung (Art. 24 VVG); Generali zahlt den vorausbezahlten Rest zurück. Ausnahmen: Nach einem Totalschaden, etwa einem nicht wiedergefundenen gestohlenen Motorrad, bleibt die Prämie der laufenden Periode geschuldet, bei Generali erlischt die Kasko dann automatisch. Und kündigst du nach einem Teilschaden im ersten Jahr nach Vertragsabschluss, darf der Versicherer die Prämie der laufenden Periode behalten (Art. 42 Abs. 3 VVG); Helvetia verlangt dann die volle Jahresprämie. Kündigt dir der Versicherer nach einem Schaden, findest du das Vorgehen im Ratgeber zur Autoversicherung.

Art. 24 VVGArt. 42 VVGGenerali AVBHelvetia AVB→ Vom Versicherer gekündigt: was jetzt?

Kündigen nach einer Prämienerhöhung

Die AVB der Motorfahrzeugversicherer erlauben in der Regel eine Prämienanpassung, wenn sie rechtzeitig angekündigt wird, üblicherweise 25 oder 30 Tage vor Ablauf der Versicherungsperiode. Du darfst dann den betroffenen Teil oder den ganzen Vertrag auf Ende der Periode kündigen (Ombudsman). Bei der AXA muss die Mitteilung spätestens 25 Tage vor dem neuen Versicherungsjahr bei dir eintreffen, die Allianz gibt Änderungen spätestens 30 Tage vor Ablauf der Versicherungsperiode bekannt; deine Kündigung muss bei AXA, Allianz und Vaudoise spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres beim Versicherer sein. Kündigst du nicht, gilt das bei AXA und Helvetia als Zustimmung.

OmbudsmanAXA AVBAllianz AVBVaudoise AVBHelvetia AVB
  • Kein Kündigungsgrund ist eine höhere Prämie, die nur aus deiner Prämienstufe nach eigenen Schäden folgt (Allianz, Helvetia).
  • Kein Kündigungsgrund sind höhere gesetzliche Abgaben oder behördlich vorgeschriebene Änderungen (AXA, Allianz, Vaudoise).
  • Beim TCS berechtigt jede Prämienerhöhung, auch auf einem Teil des Vertrags, zur Kündigung der ganzen Police.
  • Aus wichtigem Grund, wenn dir die Fortsetzung nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, kannst du jederzeit kündigen (Art. 35b VVG).
Allianz AVBHelvetia AVBAXA AVBVaudoise AVBTCSArt. 35b VVG

Motorrad verkauft: Was passiert mit Versicherung und Schildern?

Beim Verkauf gibst du dem Käufer den Fahrzeugausweis, die Kontrollschilder behältst du und kannst sie für ein neues Fahrzeug verwenden (ch.ch); die einmal zugeteilte Nummer bleibt für dich als Halter reserviert (Art. 87 VZV). Der Käufer braucht einen neuen Fahrzeugausweis (Art. 11 SVG) und dafür einen neuen Versicherungsnachweis (Art. 3a VVV). Der Kanton Aargau empfiehlt, den Fahrzeugausweis vor der Übergabe annullieren zu lassen. Mit deinen Schildern fährt der Käufer also nicht weg.

ch.chArt. 87 VZVArt. 11 SVGArt. 3a VVVKanton Aargau

Rechtlich endet die Haftpflicht nicht mit dem Kaufvertrag. Beim Halterwechsel gehen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den neuen Halter über; wird sein neuer Fahrzeugausweis auf Grund einer anderen Haftpflichtversicherung ausgestellt, erlischt der alte Vertrag. Der bisherige Versicherer kann innert 14 Tagen, nachdem er vom Halterwechsel erfahren hat, vom Vertrag zurücktreten (Art. 67 SVG). Bei Generali enden Kasko und Unfallversicherung mit dem Halterwechsel, die Haftpflicht geht über. Bei der Vaudoise geht der Vertrag über, wenn der neue Halter die Übertragung nicht innert 30 Tagen schriftlich ablehnt und sein Fahrzeugausweis nicht auf Grund eines anderen Versicherungsvertrags ausgestellt wird.

Art. 67 SVGGenerali AVBVaudoise AVB
  • Neues Motorrad: Du schraubst deine Schilder an das neue Fahrzeug. Dabei darfst du laut TCS auch die Versicherung wechseln; mit der Umschreibung erlischt die alte Police, und der bisherige Versicherer erstattet die Prämie anteilsmässig zurück. Auch Helvetia nennt den Kauf eines neuen Motorrads als Wechselgelegenheit.
  • Kein neues Motorrad: Gib die Schilder dem Strassenverkehrsamt zurück (ch.ch). Im Aargau musst du sie innert 14 Tagen hinterlegen, sonst werden sie mit kostenpflichtiger Verfügung entzogen; das Amt meldet die Ausserverkehrsetzung der Versicherung, informiere sie trotzdem selbst.
  • Abmelden kostet in Zürich nichts; willst du die Schilder später wieder, kannst du sie dort für ein Jahr für CHF 50 deponieren.
  • Prämie: Endet der Vertrag vorzeitig, schuldest du sie nur bis zur Auflösung (Art. 24 VVG).
TCSHelvetiach.chKanton AargauKanton ZürichArt. 24 VVG→ Neues Motorrad versichern: Offerte anfragen

Winterpause: Schilder hinterlegen statt kündigen

Willst du nur über den Winter nicht zahlen, ist Kündigen der falsche Weg: Die Kündigung beendet den ganzen Vertrag, und im Frühling fängst du mit einem neuen Vertrag an. Hinterlegst du dagegen die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt, ruht die Versicherung ab dem Tag nach der Abgabe (Art. 68 SVG, Art. 8 VVV), das Amt informiert deine Versicherung, und laut ch.ch zahlst du in dieser Zeit weder Haftpflichtprämie noch Motorfahrzeugsteuer. Bei der AXA gilt die Versicherung ab Hinterlegung noch 12 Monate abseits öffentlicher Strassen, etwa bei einem Diebstahl aus der Garage.

Art. 68 SVGArt. 8 VVVch.chAXA AVB→ Motorrad im Winter: die zwei Wege

Hast du bei der AXA einen Vertrag mit Sistierungsverzicht, bringt das Hinterlegen nichts: Es gibt dann keinen Sistierungsrabatt, die Sistierungsgebühr ist aber geschuldet. Ob Hinterlegen oder ein Ganzjahresvertrag für dich günstiger ist, rechnet der Ratgeber zum Sistieren durch. Wechseln kannst du den Versicherer trotzdem nur zu den Terminen weiter oben.

AXA AVBAXA

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Bis wann muss ich die Motorradversicherung kündigen?

Bei AXA, Allianz, Generali und Vaudoise muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf beim Versicherer eintreffen. Läuft der Vertrag am 31. März ab, also spätestens am 31. Dezember. Sonst verlängert er sich um ein Jahr.

AXA AVBAllianz AVBGenerali AVBVaudoise AVB

Kann ich die Motorradversicherung per E-Mail kündigen?

Ja. Das Gesetz lässt jede Form genügen, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 35a VVG). AXA nennt die E-Mail ausdrücklich, Allianz schreibt «schriftlich oder per E-Mail». Verlange eine Bestätigung des Eingangs.

Art. 35a VVGAXA AVBAllianz AVB

Muss ich die Versicherung kündigen, wenn ich mein Motorrad verkaufe?

Nicht wie bei Vertragsablauf. Die Schilder behältst du, und der Käufer braucht einen neuen Fahrzeugausweis; wird dieser auf Grund einer anderen Haftpflichtversicherung ausgestellt, erlischt der Vertrag für das verkaufte Motorrad (Art. 67 SVG). Kaufst du kein neues Motorrad, gibst du die Schilder dem Strassenverkehrsamt zurück und informierst den Versicherer.

ch.chArt. 11 SVGArt. 67 SVGKanton Aargau

Kann ich die Motorradversicherung im Winter kündigen?

Nur zu den vertraglichen Terminen. Für die Winterpause hinterlegst du besser die Schilder: Die Versicherung ruht ab dem folgenden Tag, und im Frühling löst du sie mit einem neuen Versicherungsnachweis wieder ein.

Art. 68 SVGArt. 8 VVVArt. 3a VVV

Darf mir die Versicherung nach einem Schaden kündigen?

Ja. Nach einem Teilschaden, für den du Ersatz verlangst, darf der Versicherer spätestens bei der Auszahlung kündigen (Art. 42 VVG). Bei AXA und Generali endet der Schutz 14 Tage, bei der Allianz 4 Wochen, nachdem die Kündigung bei dir eingetroffen ist.

Art. 42 VVGAXA AVBGenerali AVBAllianz AVB

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