Alle Ratgeber
knety.

Ratgeber Krankenkasse

Prämienerhöhung 2027: Was du bis 30. November tun kannst

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Deine Kasse muss dir die Prämie 2027 bis 31. Oktober 2026 mitteilen. Danach kannst du die Grundversicherung bis Montag, 30. November 2026, auf Ende Jahr kündigen; massgebend ist der Eingang bei der Kasse, und das gilt auch, wenn die Prämie nicht steigt (Art. 7 Abs. 2 KVG, BAG). Weitere Hebel sind eine höhere Franchise bis 31. Dezember, ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell, die Sistierung der Unfalldeckung und die Prämienverbilligung deines Kantons. Laut BAG steigt die mittlere Prämie 2027 um 5,0 % auf CHF 412 pro Monat.

Art. 7 KVGBAG FAQBAG-RatgeberPriminfo SparenBAG, 29.09.2026

Was du jetzt der Reihe nach tust

  • Prämienmitteilung prüfen: neue Monatsprämie, Franchise, Modell und ob die Unfalldeckung eingeschlossen ist. Den Prämienanteil für die Unfalldeckung muss die Kasse gesondert aufführen (Art. 89 KVV).
  • Mit denselben Angaben vergleichen: Wohnort, Alter, Franchise, Modell, Unfalldeckung. Alle Kassen übernehmen in der Grundversicherung dieselben Leistungen, die Prämien sind aber unterschiedlich hoch (Priminfo).
  • Hebel wählen: Priminfo nennt fünf Wege zu einer tieferen Prämie, nämlich ein Versicherungsmodell, eine höhere Franchise, einen Kassenwechsel, die Prämienverbilligung und den Ausschluss der Unfalldeckung.
  • Wechseln: bei der neuen Kasse anmelden und die bisherige schriftlich kündigen, sodass die Kündigung bis Montag, 30. November 2026, eintrifft. Das BAG rät, sie bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu schicken.
  • Eine höhere Franchise gilt nur ab 1. Januar (Art. 94 Abs. 1 KVV); mitteilen kannst du sie laut BAG bis Ende Dezember, Priminfo rät, das spätestens Mitte Dezember schriftlich zu tun.
  • Prämienverbilligung prüfen: Einige Kantone verbilligen die Prämien automatisch, in anderen musst du einen Antrag stellen (BAG).
Art. 89 KVVPriminfo GrundversicherungPriminfo SparenBAG FAQArt. 94 KVVBAG-RatgeberPriminfo FAQBAG Prämienverbilligung→ Kündigungsvorlage für die Grundversicherung

Bis wann muss die Kasse die neue Prämie mitteilen?

Die Kasse muss dir die neue, vom BAG genehmigte Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen und dich dabei auf dein Recht hinweisen, die Kasse zu wechseln (Art. 7 Abs. 2 KVG). Für die Prämie ab 1. Januar 2027 heisst das: spätestens am 31. Oktober 2026. Die Kassen haben den Genehmigungsentscheid des BAG Ende September 2026 erhalten und müssen danach jede versicherte Person einzeln informieren (Priminfo). Ist Anfang November noch nichts angekommen, frag bei deiner Kasse nach: Für Fragen zur eigenen Prämie ist laut BAG die Kasse zuständig, und sie muss dich unentgeltlich informieren.

Art. 7 KVGPriminfo PrämiengenehmigungBAG FAQBAG, 29.09.2026

Auf der Mitteilung oder der Police steht mehr als die Monatsprämie. Den Anteil für die Unfalldeckung muss die Kasse gesondert aufführen (Art. 89 KVV); daran siehst du, was eine Sistierung bringen kann. Baut eine Kasse Reserven ab, muss sie den Ausgleichsbeitrag gesondert auf der Police ausweisen. Hat das BAG eine Prämie ausnahmsweise nur für einige Monate genehmigt, muss die Kasse dir auch diese Dauer mitteilen (Priminfo).

Art. 89 KVVPriminfo Prämiengenehmigung

Bis wann kannst du nach der Prämienerhöhung kündigen?

Mit der Mitteilung der neuen Prämie kannst du die Kasse mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Monats wechseln, bevor die neue Prämie gilt (Art. 7 Abs. 2 KVG). Für 2027 muss die Kündigung also am Montag, 30. November 2026, bei der Kasse sein. Das gilt laut BAG auch, wenn deine Prämie nicht steigt, und auch mit Wahlfranchise oder einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse zur gewöhnlichen Geschäftszeit, nicht der Poststempel. Eine eingeschriebene Sendung, die ins Postfach der Kasse gelegt wird, gilt erst als zugestellt, wenn sie dort abgeholt wird (Priminfo).

Art. 7 KVGBAG FAQBAG-RatgeberPriminfo FAQ
DatumWas giltGrundlage
31. Oktober 2026Die Kasse hat dir die Prämie 2027 mitgeteilt.Art. 7 Abs. 2 KVG
Mitte November 2026Kündigung eingeschrieben oder per A-Post Plus abschicken, wie es das BAG rät.BAG
Montag, 30. November 2026Kündigung, Wechsel auf eine tiefere Franchise und Austritt aus einem Modell müssen bei der Kasse sein.Art. 7 KVG, Art. 94 und 100 KVV
31. Dezember 2026Letzter Tag, um eine höhere Franchise zu wählen.BAG-Ratgeber, Art. 94 Abs. 1 KVV
jederzeitVom Standardmodell in ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell deiner Kasse wechseln.Art. 100 Abs. 2 KVV
ab dem FolgemonatUnfalldeckung sistieren, wenn du über den Arbeitgeber nach UVG versichert bist.Art. 11 KVV

Massgebend ist immer der Eingang bei der Kasse, nicht das Datum auf dem Brief.

Art. 7 KVGBAG FAQArt. 94 KVVArt. 100 KVVArt. 11 KVVBAG-Ratgeber→ Kündigung ausfüllen und drucken

Kommt die Kündigung zu spät, wirkt sie erst auf den nächstmöglichen Termin (Priminfo). Erwachsene mit Franchise CHF 300 im Standardmodell können auf den 1. Juli 2027 wechseln, wenn die Kündigung bis 31. März eintrifft; mit Wahlfranchise oder Modell ist der nächste Termin der 1. Januar 2028 (BAG). In ein Modell deiner bisherigen Kasse kannst du aber auch dann jederzeit wechseln (Art. 100 Abs. 2 KVV).

Priminfo FAQBAG FAQArt. 94 KVVArt. 100 KVV

Kein Sonderrecht: Steigt deine Prämie nur, weil du umziehst, von der Kinder- in die Erwachsenenprämie wechselst oder die Prämienverbilligung wegfällt, gibt dir das laut Priminfo kein ausserordentliches Kündigungsrecht; es gelten die Termine 1. Januar und 1. Juli. Erhöht eine Kasse die Prämie ausnahmsweise unter dem Jahr, kannst du auf das Ende des Monats vor der Erhöhung kündigen, bei einer Erhöhung per 1. August etwa bis 30. Juni auf den 31. Juli.

Priminfo FAQ

Wie stark steigen die Prämien 2027?

Laut BAG steigt die mittlere Prämie 2027 um 5,0 % oder CHF 19.70 auf CHF 412 pro Monat. Für Erwachsene sind es im Mittel CHF 487.60 (+4,9 %), für junge Erwachsene CHF 338.80 (+4,8 %) und für Kinder CHF 128.10 (+4,6 %). Je Kanton reicht der Anstieg der mittleren Prämie über alle Altersgruppen von 3,0 % in Glarus bis 6,6 % im Jura. Die mittlere Prämie zählt alle in der Schweiz bezahlten Prämien zusammen, mit allen Franchisen und Modellen, und teilt sie durch die Zahl der Versicherten.

BAG, 29.09.2026BAG, mittlere Prämie je KantonBAG-Faktenblatt Mittlere Prämie

Deine eigene Prämie kann deutlich stärker oder schwächer steigen, denn sie hängt von Wohnort, Alter, Franchise, Kasse und Modell ab; insgesamt gibt es über 200’000 verschiedene Prämien (BAG). Auch die Prozentzahl vom September ist eine Schätzung: Für 2026 nannte das BAG 4,4 %, nach den neusten Zahlen waren es 4,3 %. Verbindlich ist die Prämie in der Mitteilung deiner Kasse. Die knety-Seite «Prämien 2027» zeigt den Anstieg je Kanton als Schnitt der Kassen für ein festes Profil (Erwachsene, Franchise CHF 300, Standardmodell, mit Unfall); ihre Prozente weichen darum von der mittleren Prämie ab.

BAG, 29.09.2026BAG-Faktenblatt Mittlere Prämie→ Prämien 2027: Anstieg je Kanton und günstigste Kassen

Hebel 1: die Krankenkasse wechseln

Weil die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen dieselben sind, zählt beim Vergleich vor allem die Prämie für dein Profil (Priminfo). Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, vorbehaltlos und ohne Wartefrist, egal wie alt oder wie gesund du bist (BAG). Melde dich bei der neuen Kasse an, ohne auf die Kündigungsbestätigung der bisherigen zu warten. Scheitern kann der Wechsel an offenen Rechnungen: Alles, wofür du bis 30. November gemahnt wurdest, muss bis 31. Dezember bezahlt sein, sonst bleibst du bei der bisherigen Kasse (BAG). Den ganzen Ablauf beschreibt der Ratgeber «Krankenkasse wechseln».

Priminfo GrundversicherungBAG FAQPriminfo Wechsel→ Prämien 2027 für deine Postleitzahl vergleichen

Hebel 2: eine höhere Franchise wählen

Erwachsene haben die ordentliche Franchise von CHF 300 oder wählen eine von CHF 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 (Art. 93 und 103 KVV). Je höher sie ist, desto tiefer die Prämie, aber der Rabatt ist begrenzt: Er darf pro Jahr höchstens 70 % des Risikos betragen, das du zusätzlich übernimmst (Art. 95 Abs. 2bis KVV). Zusammen mit Modell und Sistierung der Unfalldeckung darf die Prämie zudem nicht unter 50 % der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung fallen (Art. 90c KVV). Eine höhere Franchise gilt ab 1. Januar und für mindestens ein Jahr (BAG-Ratgeber).

Art. 93 KVVArt. 103 KVVArt. 95 KVVArt. 90c KVVBAG-Ratgeber
FranchiseZusätzliches Risiko pro JahrHöchster Rabatt pro Jahr
CHF 500CHF 200CHF 140
CHF 1’000CHF 700CHF 490
CHF 1’500CHF 1’200CHF 840
CHF 2’000CHF 1’700CHF 1’190
CHF 2’500CHF 2’200CHF 1’540

Gegenüber der Franchise CHF 300, Erwachsene. Den Höchstrabatt gibt es nur, wenn die Mindestprämie nicht unterschritten wird; jede Kasse legt ihren Rabatt innerhalb dieser Grenze selbst fest.

BAG-RatgeberPriminfo SparenArt. 95 KVV

Rechnerisch lohnt sich CHF 2’500 statt CHF 300 auch mit dem Höchstrabatt nur, solange deine Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten im Jahr unter rund CHF 2’000 bleiben; darüber zahlst du mehr Franchise und Selbstbehalt, als du an Prämie sparst (Art. 95 und 103 KVV). Und du musst den Ernstfall bezahlen können: ch.ch rät, mit der höchsten Franchise CHF 3’200 beiseitezulegen, also CHF 2’500 Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt. Wer regelmässig Behandlungen braucht, fährt laut Priminfo mit einer tiefen Franchise besser.

Art. 95 KVVArt. 103 KVVch.chPriminfo Sparen→ Franchise-Rechner mit den Prämien 2027

Hebel 3: in ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell wechseln

In einem Modell verpflichtest du dich, bei gesundheitlichen Problemen zuerst eine bestimmte Stelle zu kontaktieren, etwa deine Hausarztpraxis, eine Gruppenpraxis oder ein Telemedizin-Zentrum. Dafür darf die Kasse die Prämie senken, die gesetzlichen Pflichtleistungen bleiben versichert (Art. 41 Abs. 4 und Art. 62 Abs. 1 KVG). Aus dem Standardmodell kannst du jederzeit in ein Modell deiner Kasse wechseln, nicht erst im Januar (Art. 100 Abs. 2 KVV). Laut BAG wählen heute über 80 % der Versicherten eine höhere Franchise, ein Modell oder beides.

Art. 41 KVGArt. 62 KVGArt. 100 KVVBAG ModelleBAG-Faktenblatt Mittlere Prämie
Modell (BAG-Kategorie)Erste AnlaufstelleRabatt 2027 im Schnitt
Hausarzt und HMO (PRAXIS)Eine vorgegebene Arztpraxis−10,2 %
Telmed (TEL_DIG)Telefon oder App−11,8 %
Flex (FLEX)Mehrere Anlaufstellen zur Wahl−8,1 %

Günstigste Prämie im Modell gegenüber der günstigsten Standardprämie derselben Prämienregion, Schnitt aller Prämienregionen, Erwachsene, Franchise CHF 300, mit Unfall, gerechnet aus den BAG-Prämiendaten 2027. Bei deiner Kasse kann der Rabatt anders ausfallen.

BAG-Prämiendaten 2027BAG Modelle→ Modelle für dein Profil vergleichen

Modell und höhere Franchise darfst du kombinieren; zusammen dürfen die Rabatte aber höchstens 50 % der Prämie mit Franchise CHF 300 und Unfalldeckung ausmachen (Priminfo, Art. 90c KVV). Ohne Erfahrungszahlen aus mindestens fünf Rechnungsjahren darf eine Kasse im Modell zudem höchstens 20 % Rabatt geben (Art. 101 Abs. 3 KVV). Lies vor dem Wechsel die Bedingungen: Wann du direkt zum Arzt darfst und was bei einem Verstoss droht, regelt jede Kasse selbst. Zurück ins Standardmodell geht es nur auf Ende Jahr, mit Eingang bis 30. November (Art. 100 Abs. 3 KVV).

Priminfo FAQArt. 90c KVVArt. 101 KVVBAG ModelleArt. 100 KVV

Hebel 4: die Unfalldeckung sistieren

Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, versichert er dich nach UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle (Priminfo). Dann kannst du die Unfalldeckung der Krankenkasse ruhen lassen: Die Kasse veranlasst das auf deinen Antrag, wenn du die volle Deckung nach UVG nachweist (Art. 8 Abs. 1 KVG). Die Sistierung beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach deinem schriftlichen Antrag (Art. 11 Abs. 1 KVV), du musst also nicht bis Januar warten. Die Prämie sinkt um den Anteil für das Unfallrisiko, höchstens um 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV). Bei der mittleren Erwachsenenprämie 2027 von CHF 487.60 sind das höchstens CHF 34.13 pro Monat (BAG).

Priminfo SparenArt. 8 KVGArt. 11 KVVArt. 91a KVVBAG, 29.09.2026

Hört deine Deckung nach UVG ganz oder teilweise auf, etwa nach dem Ende deiner Stelle oder wenn dein Pensum unter acht Stunden pro Woche sinkt, bist du von Gesetzes wegen wieder über die Krankenkasse gegen Unfall versichert (Art. 8 Abs. 2 KVG). Melde es der Kasse innert eines Monats, nachdem dich dein Arbeitgeber darauf hingewiesen hat (Art. 11 Abs. 2 KVV).

Art. 8 KVGArt. 11 KVVPriminfo Sparen

Hebel 5: Prämienverbilligung beantragen

Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und zahlen den Beitrag direkt an die Kasse (Art. 65 KVG). Wer Anspruch hat und wie viel es gibt, bestimmt dein Wohnkanton. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 % und von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % verbilligen. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf (Art. 65 KVG).

Art. 65 KVGBAG PrämienverbilligungPriminfo Prämienverbilligung

Einige Kantone verbilligen automatisch, in anderen musst du einen Antrag stellen (BAG), laut ch.ch je nach Kanton jedes Jahr neu. Hat sich dein Einkommen verändert, muss der Kanton bei der Prüfung die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst (Art. 65 KVG). Steigt deine Prämie stark, lohnt sich deshalb ein Blick auf die Regeln und Fristen deines Kantons, auch wenn du bisher keinen Anspruch hattest.

BAG Prämienverbilligungch.chArt. 65 KVG→ Prämienverbilligung: Stelle und Frist je Kanton

Was gilt für die Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherung ist ein eigener Vertrag mit eigenen Fristen; sie stehen in deinen Versicherungsbedingungen und weichen in der Regel von der Grundversicherung ab (BAG-Ratgeber). Manche Zusatzversicherungen haben eine mehrjährige Mindestlaufzeit und sechs Monate Kündigungsfrist (Priminfo). Die Grundversicherung kannst du trotzdem wechseln: Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen, und sie darf sie dir nicht allein deswegen kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Kündige eine Zusatzversicherung nie, bevor dich eine andere Versicherung aufgenommen hat, denn dort darf sie dich ablehnen oder Vorbehalte anbringen (BAG-Ratgeber).

BAG-RatgeberPriminfo FAQArt. 7 KVG

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Darf ich die Krankenkasse kündigen, wenn meine Prämie nicht steigt?

Ja. Laut BAG kannst du die Grundversicherung bis 30. November kündigen, egal ob die Prämie erhöht wurde oder ob du ein besonderes Modell hast. Massgebend ist, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Kasse eintrifft.

BAG FAQArt. 7 KVGBAG-Ratgeber

Meine Prämie steigt, weil mein Kind 19 wird. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Nein. Der Wechsel von der Kinder- zur Erwachsenenprämie, ein Umzug oder der Wegfall der Prämienverbilligung gibt laut Priminfo kein ausserordentliches Kündigungsrecht; es gelten die Termine 1. Januar und 1. Juli. Auf den 1. Januar 2027 kannst du dein Kind aber wie dich selbst bis 30. November bei einer anderen Kasse versichern.

Priminfo FAQArt. 7 KVG

Was passiert, wenn meine Kündigung erst im Dezember ankommt?

Dann wirkt sie erst auf den nächstmöglichen Termin (Priminfo). Mit Franchise CHF 300 im Standardmodell kannst du auf den 1. Juli 2027 wechseln, wenn die Kündigung bis 31. März eintrifft. Eine höhere Franchise kannst du trotzdem noch bis 31. Dezember wählen, und in ein Modell deiner Kasse wechselst du jederzeit.

Priminfo FAQBAG FAQArt. 94 KVVBAG-RatgeberArt. 100 KVV

Wie viel spare ich mit einem Hausarzt- oder Telmed-Modell?

2027 ist die günstigste Prämie im Schnitt der Prämienregionen bei Hausarzt und HMO (PRAXIS) 10,2 % und bei Telmed 11,8 % tiefer als die günstigste Standardprämie, gerechnet aus den BAG-Prämiendaten für Erwachsene mit Franchise CHF 300 und Unfalldeckung. Bei deiner Kasse kann es mehr oder weniger sein; ohne Erfahrungszahlen aus fünf Jahren darf sie höchstens 20 % Rabatt geben.

BAG-Prämiendaten 2027Art. 101 KVV

Kann die Krankenkasse die Prämie auch unter dem Jahr erhöhen?

Das ist selten. Das BAG kann eine Prämie in gewissen Fällen nur für einige Monate genehmigen; dann muss die Kasse dir die Dauer mitteilen. Erhöht sie die Prämie unter dem Jahr, muss sie dich auf dein Kündigungsrecht hinweisen, und du kannst auf das Ende des Monats vor der Erhöhung wechseln.

Priminfo PrämiengenehmigungPriminfo FAQArt. 7 KVG

Jetzt mit echten Zahlen vergleichen

Kostenlos und ohne Login. knety ist kein Versicherer, sondern vergleicht die Angebote.

Krankenkassen vergleichen

Weiterlesen

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety